Welche Entscheidungen darf ich beim Alleinigen Sorgerecht treffen?

Hallo,

in meiner Frage geht es nicht darum dem KV irgendwas zu verbieten oder sonstiges...Sonder es geht nur um Informationen für mich!

Ich habe das alleinige Sorgerecht von Anfang an, mit dem KV war ich nie zusammen ect..

Mich interessiert welche Entscheidungen ausser SDchule, Arzt usw ich noch zu treffen habe...Bzw wo meine Rechte liegen..

Gibt es Sachen die ich dem KV untersagen darf?
Beispielsweise will er unserem Sohn(5Jahre) ein BMX Rad schenken...
Er hat Weihnachten von mir ein neues Fahrrad bekommen und ich sehe es nicht ein dass der Kleine 2 Fahrräder hat und in dem Alter sind BMX räder auch noch viel zu gefährlich..
Ohne Bremse ohne Licht usw...

Das ist so eine alltagssituation in der ich nicht so weiss wie ich mich verhalten soll...bzw darf!!

Könnt ihr mir paar Beispiele aus dem Alltag geben in der das aleinige Sorgerecht greift??

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Du bist sicher, dass BMX-Räder keine Bremsen haben?

Selbst für Kinder nicht? Diese Behauptung würde ich nochmal prüfen.

Das kann ich nicht glauiben. Ich lasse mich aber gerne überzeugen.

Licht? Wozu braucht man beim Kinderfahrrad tagsüber Licht zur Sicherheit? Das leuchtet mir aus Sicherheitsgründen nicht ein. Außerdem könnte man sich Batterielichter holen.

Soll das Fahrrad beim Vater stehern und nur da benutzt werden? Möchtest Du die Benutzung beim und mit dem Vater verbieten?

Bezüglich der Sicherheiotsfragen solltest Du dich nochmal kundig machen. Das genannte überzeugt nicht. Vielleicht sind BMX-Räder ja aus anderen Gründen gefährlich und Du findest noch einen Grund?

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Du kannst eigentlich alles alleine entscheiden.Bei Geschenken ist es Grundsätzlich so das du ihm das nicht verbieten kannst,aber in dem Fall weil es doch außerhalb der Reihe zu sein scheint und nicht mal eben eine Kleinigkeit ist,könntest du ihn bitten es nicht zu tuen,da er ein neues Fahrrad hat und du es in dem alter für zu Gefährlich hälst.Ein Richter sagte mal das ein Vater dem Kind nicht die dicken Geschenke machen darf und es angemessen sein muss und zum Umfeld und den Lebensumständen des Kindes passen muss,damit die Mutter keine Schwierigkeiten bekommt.Er bezog es darauf das eine Mutter den Alltag des Kindes lebt und ganz klar nicht regelmäßig dicke Geschenke macht oder machen kann und der Vater auch darauf zu achten hat.Geburtstag und Weihnachten ist eine andere Situation.
Aber warum stellst du das Fahrrad nicht weg bis dein Kind soweit ist.Wäre doch eine Möglichkeit.

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Verbieten von Geschenken kannst du nicht, er dir auch nicht, dann soll das Rad bei Ihm bleiben.....

Bei Op brauchst du seine Unterschrift soweit ich weiss, Schule ist unterschiedlich, die Ex meines Mannes hat seit der Scheidung zu nichts eine Unterschrift benötigt von meinem Mann, auch nicht für die Schulwahl....

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Bei einer OP brauche ich doch keine Unterschrift vom KV...
Wie kommst du denn darauf?

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Nicht? Ich dachte es wäre so das beide eine Einwilligung unterschreiben müssen, Notop is klar eher nicht aber eine geplante....Hab ich mich getäuscht ;-)

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das alleinige sorgerecht beeinhaltet alle entscheidungen! ich habe bisher noch keine unterschrift vom KV benötigt, braucht man nicht mal für ne namensänderung, ops o.ä!!!

lass ihm doch das bmx rad schenken, versteh deine argumente in dieser hinsicht nicht. hört sich so an als willst du nicht, das sich der KV beliebt macht bei dem kleinen mit dem geschenk.

hebs halt auf und gibs ihm später.. bmx-rad fahren macht jungs doch spass!! da wär ich net so!

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Namensänderung...

Wenn das Kind bspw den Namen des neuen Partners annehmen soll, dann braucht das meines Wissens noch die Zustimmung vom KV. Unabhängig vom Sorgerecht...

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wir waren nicht verheiratet, kind hatte meinen mädchennamen, bei heirat kann das kind den neuen namen des neuen mannes annehmen ohne unterschrift des erzeugers! weiß ich aus erfahrung, andere konstellationen weiß ich nicht!

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Du hast alle Entscheidungen. Auch die mit dem Rad. Abgesehen davon, dass diese Räder im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.

Einzig den regelmässigen Umgang darfst Du - wenn es keinen gravierenden Grund dagegen gibt (und das müsstest Du vor Gericht beweisen) - nicht verweigern. Aber darum ging es Dir wohl auch nicht.

Gruß

Manavgat

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"Abgesehen davon, dass diese Räder im Straßenverkehr nicht zugelassen sind"

Ist das jetzt ein Gegenargument?

Falls ja, gilt das dann aber auch für alle Kinderräder die gar keine Fahrräder i.S. der StVO bzw StVZO sind (und nicht sein müssen).

Muss ein 5 Jähriges Kind (was den Bürgersteig zu befahren hat) mit einem BMX-"Fahrrad" die Regeln für Fahrräder oder die für Kinderräder einhalten?

Gruß
parzifal

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#paket

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