Wenn KV keinen Unterhalt zahlt, wer dann?

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe hier, auf ein paar "Spezialisten" zu treffen, die mir etwas helfen können. Nun zu meinem Problem:

Ich bin von dem KV meines Sohnes (5,5) geschieden und neu verheiratet. Das Sorgerecht ist leider geteilt, das Kind lebt bei mir. Als ich noch nicht wiederverheiratet war, ist bei AUsbleiben der Unterhaltszahlungen seitens meines Exmannes die Unterhaltsvorschußkasse eingesprungen. Diese zahlt, soweit mir gesagt wurde, aber seit meiner Heirat nicht mehr. Nun hat mein Exmann schon 2 Monate keinen Unterhalt mehr gezahlt mit fadenscheinigen Ausreden. Woher bekomme ich das fehlende Geld? Ich weiß, dass mein neuer Mann NICHT für das Kind aufkommen muß, aber er ist derjenige, der das Geld momentan "vorstreckt", da ich kein EInkommen wegen unserer kleinen Tochter (5 Monate) habe. Aber das kann es ja nicht sein oder? Ich bin mittlerweile so wütend, dass sich mein lieber Exmann alles erlauben kann (Kind nach Umgang wiederbringen, wann er möchte, Nichtzahlen usw) und ich sitz da und muß alles akzeptieren. Ich kann ja nicht mal ihm einen Denkzettel verpassen, weil ich keine "Waffen" habe, ausser das Kind. Und das versuche ich so gut es geht aus unseren Diskrepanzen rauszuhalten.

ALso wer weiß, wo ich den fehlenden Unterhalt herbekommen kann?

LG Alex #danke

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hi alex,

da wird dir wohl nichts übrigbleiben als den unterhalt per gericht einzuklagen.
allerdings hat unterhalt nichts mit umgang zu tun.
ich kann zwar deine wut verstehen, doch meinst du, wenn du ihm einen "denkzettel" verpasst, änderst du die situation zum positiven?

versuche mal ob du nicht rechtskostenbeihilfe beantragen kannst, diese stelle ist meisten auf dem gericht.

grüßle
viel glück
wolf

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Hallo Alex,

also: Unterhalt und Umgang haben nix miteinander zu tun und Du siehst als Mutter erstens vor dem Kind und zweitens vor Gericht ganz beschissen aus, wenn Du den Umgang vereitelst..

Lass den Unterhalt vom Jugendamt festsetzen und lass Dir nen vollstreckbaren Titel ausfertigen. Das kostet nix. Und dann gehste mit dieser Urkunde zum Gerichtsvollzieher und der treibts ein für Dich, notfalls per Konto oder Gehlatspfändung.

Luise

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Hi alex, mein Sohn ist 12,5, bekommt von seinem Vater seit 2002 keinen Unterhalt mehr. Von 1997 (Trennungsjahr) - 2002 zahlte er unregelmäßig, unterschiedlich oder garnicht (selbständig). 2002 - 2005 hat er von seiner Frau gelebt(kein eigenes Einkommen)!UV ist ausgelaufen (12 Jahre). Das JA wies daraufhin das mein Sohn evtl. Anspruch auf Sozialgeld hat, aber das kommt für uns nicht in Frage ("Verdienst zu hoch") . Alle von Dir schon angedachten Bemühungen verliefen bei uns ergebnislos. Mit dem JA (verschiedene) haben wir keine guten Erfahrungen, aber ein Anwalt konnte zwischen 97 und 02 einiges erreichen. Will Dich mit meiner Geschichte nicht runterziehen, aber wie Du siehst die lieben Ex-Männer können sich ganz gut aus der Affäre ziehen. Mich hat das alles ziemlich zermürbt, muss erst mal wieder Kraft tanken! Wünsche Euch mehr Erfolg, auch was den Umgang betrifft!

VG
anya#gruebel

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Hallo Alex,

hatte das Prob. auch mit meinem Ex. Ab Tage der Hochzeit 12/04 mit meinem jetzigen Mann, gab es keinen Unterhalt mehr für meine Tochter ( 6 1/2), mein Ex meinte, er könne nicht zahlen, ich müsste mich hinten anstellen!!!!
Ich habe die Klage im Namen des Kindes laufen lassen(hat mir mein Anwalt geraten), und SIE hat kein Einkommen und ich als gesetzl. Vertreter auch nicht (trotz 325 € Job), d.h. uns steht Prozesskostenhilfe zu und wir brauchen keine Raten zu zahlen!!!
Mittlerweile bekomme ich die Nachzahlung und die fortlaufenden Zahlungen per Lohnpfändung!!!
Obwohl sein Arbeitgeber erst schrieb, das von seinem Lohn nicht´s übrig wäre das schon 2 Lohnpfändungen und eine Lohnabtretungserklärung vorliegen!!! Mein Anwalt hat dem Arbeitgeber etwas nettes zurückgeschrieben;-) und 2 Tage später war der 1. Scheck da!!!
Der Selbsterhalt für meinem Ex wurde auch auf 750 €
festgelegt!

Tritt deinem Anwalt mal auf die Füße!!!

LG Wom