Umgang des Vaters mit der Tochter, immer wieder Stress, Eure Meinung bitte!

Hallo Ihr Lieben,
erstmal hier die Eckdaten:
Bin seit 2008 vom Kindsvater getrennt und seit 2011 endlich geschieden, wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Der Vater meiner Tochter hat sich nach der Trennung und bis zur Scheidung nur sporadisch ums Kind gekümmert, nur wenn er mal Lust und Zeit hatte.
Anfangs hab ich noch mitgewirkt, dass die Kleine ihrem Papa " Gute Nacht" sagen kann und hab ihn immer angerufen...war mir aber irgendwann zu blöd, dass alles von mir aus geht.
Da für meine Tochter keine regelmäßigkeit war, hab ich bei der Scheidung das alleinige Sorgerecht beantragt, welches abgelehnt wurde....der Kindvater hat beim Anwalt der Tochter festgelegt, dass er sie alle zwei Wochen sehen möchte, Ferien und bei Feiertagen, jeden zweiten Feiertag....nun ja, dass mit der zweiwochenregelung ging bis zur Scheidung und 1-2 Monate nach der Scheidung und dann wars das...
Im Urteil wurde nur die Scheidung festgelegt und dass beide Elternteile die elterliche Sorge haben.
Nun zu den Problemen/Schwierigkeiten:
manchmal bekommt der Kindvater so komische Eingebungen, wie zum Beispiel, ich muss die Kleine zu ihm bringen und auch wieder abholen, dass ist gerichtlich festgelegt und so....bei Nachfrage beim Jugendamt meinten die, dass er sich auch bemühen muss und sich kümmern muss und wenn die Entfernung grösser ist, dass man sich die Strecke teilt.
So nun bin ich weiter weg gezogen, hab ihm das auch mitgeteilt, dass ich/wir wegen Job und meine Familie ist hier, umziehen werden und auch wann.
Die zweiwochenregelung hält er nicht ein, er meldet sich wenn er mal dran denkt...Bisher hat es zweimal geklappt, auch dass er eine Strecke fährt und wir die andere(wohnen ca. 100 km auseinander, aber gute Bahnverbindung).
Er hatte sie zuletzt Anfang Mai und hat sich danach nicht mehr gemeldet, zwecks abholen und so.
Gestern denn der Anruf(er war glaub ich nicht ganz nüchtern) um 20.50 und er wollte seine Tochter sprechen, die natürlich schon im Bett war(sie ist 5).
Und warum wir denn nicht anrufen, er weiss ja gar nicht wie wir arbeiten und wir können uns auch ja mal melden.
Ich konnte gar nicht mit ihm richtig reden, weil nur Anschuldigungen kamen...
Mit einmal meinte er dann, ich hab Kindesentführung gemacht, weil er erst erfahren hat, am Tag des Umzuges, dass wir umziehen...was ja nicht stimmt, hatte ihm das ja mitgeteilt und er hat sich ja vorher nur sporadisch gemeldet...
Er will denn jetzt zum Jugendamt gehen, um das zu klären....
Mein Freund und ich meinten dann nur zu ihm, er kann gerne vor Gericht gehen...
denn das ziehe ich momentan eh in Betracht, damit das umgangsrecht gerichtlich festgelegt wird.Ich möchte eine feste Regelung für meine Tochter und nicht immer nur dann, wenn er mal gerad Lust hat.
Ich komm nicht gut klar mit ihm und wir streiten eher....
Meine Frage ist, wie seht ihr das?muss ich mich andauernd melden, damit er mit seiner Tochter reden kann?Wenn sie fragt, denn lass ich sie auch anrufen, aber sie fragt ja kaum noch, da sie ihn so selten sieht...
Dann hat sie nächsten Monat den 6 Geburtstag?Muss er eingeladen werden?
Genauso die Einschulung, da wollt ich ihm sagen wann und wo diese ist, aber ich muss ihn doch nicht zum Kaffee und so mit dabei haben, oder?

Wie habt ihr das gemacht?Habt ihr ähnliche Erfahrungen?
ICh werd heut auch mal beim Jugendamt nachfragen...da er ja bezüglich der "Kindesentführung" und so zum Jugendamt will!

Sorry, wenns zu lang und zu kompliziert geschrieben ist.
Gruss
Tina

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Hallo,

dein Ex macht sich das einfach...du musst und er ruht sich aus.

nein er muss sich ebenfalls bemühen und nein du musst ihm nicht hinter her laufen.

Ich kann dir auch nur den Rat geben, geh zum Jugendamt ud kläre das ganze dort auch die Umgangsregelung und seine Unzuverlässigkeit.

Will deine Tochter ihn anrufen, dann soll sie das ruhig machen.

Was die Einschulung angeht, auch wenns dir jetzt nicht gefällt, frag deine Tochter, was sie möchte.
Es ist ihr großer Tag und wenn sie ihren Papa dabei haben möchte am Nachmittag dann solltest du es auch gewähren.

Ansonsten ist es schon richtig, du sagst ihm, wann und wo die Einschulung stattfindet und nein du musst ihn danach nicht noch auf ein Kaffee einladen aber wie gesagt, da würde ich deine Tochter fragen.

Wünsche dir viel Glück.

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DAnke für die Antwort,

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Hallo #winke

ich empfehle eine Beistandschaft beim Jugendamt für deine Kleine. Ich kann es wirklich nur empfehlen! Mir hilft das Jugendamt wo es kann, bei Streits mit dem Kindsvater.

LG

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Danke für die Antwort und den Tip,
hab vorhin auch schon mit dem Jugendamt gesprochen und fahr heut nachmittag dahin...

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Mach dir mal keine Gedanken wegen der angeblichen "Kindesentführung" ... habe herzlich gelacht darüber.

Natürlich könntest du ihm entgegenkommen mit der Fahrerei. Eine Bekannte von mir ist 500 km weit weg gezogen und hat es in ihrem Scheidungsurteil stehen, dass die Fahrtkosten für das Umgangsrecht zu teilen sind.

Das würde ich aber erstmal aussitzen.

Ich kann meiner Vorschreiberin nur Recht geben. Frag deine Tochter wegen der Einschulung. Ich musste mir das auch antun. Zähne zusammenbeißen und durch. Es ist für die Kleine.

LG

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Hi,

normalerweise muss er bei einem Umzug weiter weg zustimmen. Wenn Du es ihm gesagt hast und er nicht reagiert, hat er Pech gehabt. Hast Du es ihm gesagt, als Du in den Umzugs-LKW gestiegen bist, kannst Du ein Problem bekommen.

Da Du jetzt die Entfernung geschaffen hast, kann es sehr gut sein, dass der daraus resultierende Mehraufwand durch Dich zu tragen ist und der Rest, also der, der auch entstanden wäre, wenn er zum alten Wohnort gefahren wäre, durch ihn. Das ist schon relativ gesicherte Rechtsprechung, dass der, der die Entfernung schafft, auch die Kosten und/oder Wege zu tragen hat.

Wenn er aber kein grundsätzliches Interesse hat und unzuverlässig ist, würde ich jetzt auch erst mal entspannt abwarten, was passiert.

LG

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Mir ist das nicht so ganz klar.

Er hätte bei weiterem Wegzug normalerweise zustimmen müssen? Wenn er nicht reagiert, wenn er vom Umzug erfährt muss er nicht mehr zustimmen? Dann reicht die Nichtreaktion aus? Ist das soweit korrekt?

Wie hätte er denn reagieren müssen? Und vor allem bis wann (weil ja ansonsten die Zustimmung nicht mehr nötig sei)? Gibt es eine "Reaktionfrist"?

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Nein, ist nicht korrekt.

Laut deutschen Recht darf Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schweigen_%28Recht%29

Ich konnte keine für hier relevanten Ausnahmen finden im Link, vielleicht willst du den durchlesen?

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Danke für Eure Antworten,
aber das sich da zwei jetzt in einer Diskussion nieder machen, find ich nicht passend...
man sollte die Antworten akzeptieren und die Einstellung....die Antworten zum Thema akzeptieren und nicht die Person an sich nieder machen.

Ich hatte mich im Vorfeld beim Jugendamt erkundigt, was passieren kann, wenn er dem Umzug nicht zustimmt, bzw.ob er zustimmen muss, was ich für Möglichkeiten habe.
Ich habe vom Jugendamt grünes Licht bekommen, dass ich umziehen kann aufgrund der Jobsituation und der Familie(meine Familie ist da, wo ich wieder hingezogen bin).
Sowas dient auch dem Wohle des Kindes, wenn dadurch ne bessere Lebenssituation geschaffen werden kann und die Betreuung...Das einzige was geklärt werden muss, ist das mit dem Umgang und wie man das mit der entfernung regelt...
Da die Zugverbindung ne Std und 19 min dauert und auch mit dem Auto zu bewältigen ist, geht es...
Das hauptsächliche Problem ist ja, dass er sich nicht meldet und nur sporadisch interesse am Kind zeigt und wo wir noch in der selben Stadt gewohnt haben, hat er wenns hoch kommt sein Kind einmal im Monat geholt und es kamen auch Ausreden, er kann sie nicht holen, da er kein Geld für die Strassenbahn hat(Fahrkarte kostet 1,50 Euro!!!)

Also bitte bleibt beim Thema und macht keinen User hier nieder...behandelt Euch mit Respekt...
Danke

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Dass er nicht mehr alle Latten am Zaun hat, muss man nicht diskutieren. An Deiner Stelle hätte ich bei dem Anruf den Stecker gezogen und gut.

Was mich aber interessiert, ist Deine Tochter. Was möchte sie, was wünscht sie sich? Vor allem bei Einschulung und ähnlich wichtigen Ereignissen, solle der Kindeswunsch Vorrang haben und nicht die Animositäten der Erwachsenen.

Gruß

Manavgat