... ich den Vater des Kindes nicht angebe, weder im KH noch bei irgend einem Amt oder sonstwas??? Somit hat er keine Pflichten.... aber eben auch keine Rechte !!!
Meine Frage bezieht sich aufs Elterngeld,
normal 12 Monate ein Elternteil - verlängert 2 Monate durch das andere Elternteil (oder wie auch immer man es sich aufteilt)!
Als Alleinerziehende, hat man dann das alleinige Anrecht auf 14 Monate oder wie ist das dann???
Elterngeld: gelte ich als "Alleinerziehend" wenn....
auf jeden Fallbekommst du für das Kind keine Sozialleistungen ohne Angabe des Vaters
Welche Sozialleistungen???
Sie meint Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, ALG2 etc
Hallo,
wenn Du nicht mit dem Vater des Kindes zusammenlebst, bist Du alleinerziehend und bekommst auch die 14 Monate Elterngeld.
Alles andere finde ich dem Kind und dem Vater gegenüber nicht richtig. Zumal das Kind auch Anrecht auf den Unterhalt hat (abgesehen vom Umgangsrecht).
Und bedenke bitte, sollte der Vater des Kindes vor Gericht gehen, wirst Du u.U. darauf einstellen, dass er mehr Rechte bekommt, als Dir lieb ist.
GLG
Dankeschön, das wollte ich wissen.... !!!
Wenn du den Vater nicht angibst wirst du keine Sozialleistungen bekommen,weder Unterhaltsvorschuss noch sonst was und das ist auch gut so,weil warum sollen alle anderen zahlen und er nicht.
Es liest sich daraud das du ihn bewusst nicht angeben willst und das ist nicht ok.
Wenn jetzt das Argument kommt das der Vater Gewalttätig ist oder sonstiges lasse ich das auch so nicht gelten.
Mein Ex war auch Gewalttätig und hat uns viel angetan.Ich bin den Weg übers Gericht gegangen mit Ärztlichen Attesten Zeugenaussagen u.s.w und konnte so(wenn auch nicht einfach war)dem ganzen etwas einhalt gebieten.
An das Kind wäre er ohne Aufsicht nicht mehr rann gekommen also wäre das Kind erst mal geschützt gewesen.Für das Kind ist es wichtig zu wissen wer der Vater ist auch wenns ein Arschloch Vater sein sollte.Und es ist nicht richtig wenn alle anderen für das Kind zahlen sollen und er für sein Kind nicht aufkommt.
Keine Angst, bei mir zahlen keine "alle anderen für das Kind" sondern ICH, ganz alleine, mit meinem gutbezahlten Job, in den ich entweder nach 12 oder nach 14 Monaten wieder einsteige - mir war nur der Zeitraum nicht ganz klar den ich als Alleinerziehende einplanen muss/kann/darf/ soll !!
trotzdem
Ich finde das nicht ok über so eine persönliche Entscheidung so hart zu urteilen, zumal man ja nun auch nicht die Hintergründe kennt die zu so einer Entscheidung führen!
Beim Elterngeld zählst du als "alleinerziehend" ,wenn du nicht mit dem Vater in einem Haushalt lebst und alleiniges Sorgerecht hast .So war das jedenfalls bei mir 2007.
das is doch mal ne Aussage, mehr wollte ich doch garnicht wissen!
richtig,wenn beide das SG haben,bekommt man die 2 M nicht,auch wenn man nicht zusammen wohnt
Hallo
wenn du keinen Vater angibst aber weisst wer der Vater ist machst du nich nicht nur stafbar , sondern es kann auch sein des du kein Geld bekommst , oder erstmal lange warten musst .
Lg Martina
Hilfe, jetzt werden hier schon wieder von rechtswissenschaftlichen Laien gefährliche Halbwahrheiten verbreitet.
Es ist nicht richtig zu behaupten: Kein Vater -> kein Unterhaltvorschuß. Es ist tatsächlich nämlich so, dass man auch ohne Angabe des Vater Unterhaltsvorschuss gezahlt bekommen KANN. Unter der Voraussetzung, dass man als Mutter mithilft, den tatsächlichen Vater herauszufinden. Wenn man z.B. von der folgenreichen Partybekanntschaft nur den Vornamen weiß, bekommt die alleinerziehende Mutter in aller Regel trotzdem Unterhaltsvorschuss, sofern sie alles in ihren Möglichkeiten stehende tut, ihn zu finden (z.B. gemeinsame Bekannte kontaktieren, Anzeige aufgeben, Online-Communitys abklappern, etc. pp)
Den Vater, obwohl man ihn kennt, nicht anzugeben und dann Unterhaltvorschuß zu beziehen ist allerdings nicht ok und kann im Sinne einer Ordnungswidrigkeit sowie Rückzahlungspflicht behandelt werden. Das Strafmaß ist hier also recht übersichtlich. Aber natürlich ist diese Leistungserschleichung moralisch zu verurteilen.
Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann aber abgelehnt werden, wenn die Mutter sich weigert, die Auskünfte, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken.Eine Weigerung sei auch dann anzunehmen, wenn der genannte Elternteil es an der Bereitschaft hat fehlen lassen, im Zusammenwirken mit der Behörde das ihm Mögliche und Zumutbare zu tun, um zur Feststellung der Vaterschaft und des Aufenthalts des Kindesvaters nach seinen Kräften beizutragen. Dies könne etwa durch Unterlassen jeglicher Suchbemühungen zum Ausdruck kommen oder in dem er etwa Einzelheiten verschweigt, die bei rechtzeitiger Mitteilung möglicherweise zu einer Ermittlung des Kindesvaters hätte führen können. (Vgl. VG Aachen, Urteil v. 03.08.2010 - 2 K 2069/08)
Und das der Vater keine Pflichten hat, aber auch keine Rechte, ist ja nur so lange richtig, bis er selbst tätig wird. Wenn er sich um das Sorgerecht bemüht, wird er gute Chancen haben. Von daher wäre ja deine Intention, den Vater zu verschweigen, hinfällig. Solange er allerdings nichts weiß von seinem Glück, wird er diesbezüglich auch nicht aktiv werden können.
Von anderen Dingen mal abgesehen, besteht ja schon ein Unterschied, ob man den Vater nach Außen nicht angibt oder ob man ihn auch dem Kind, das sicherlich irgendwann Fragen stellen wird, verheimlicht. Ein Vater muss nicht zwangsläufig auf der Geburtsurkunde stehen, um nicht doch in irgendeiner Form im Leben des Kindes präsent zu sein.
Ich wüsste jetzt aber gerne die Intention deines Posts? Willst du nur zwei Monate mehr Elterngeld abgreifen? Willst du den Vater vom Kind fernhalten?
Erklär mal!!
Dein Kind könnte dich später vor dem Menschenrechtsgerichtshof in den Haag verklagen, denn es gehört zu den von der UNO in der Kinderrechtskonvention benannten Menschenrechten seine Abstammung zu kennen.
Ich würde nicht davor zurückscheuen, dich eine Menschenrechtsverletzerin zu nennen.
Von der Tatsache abgesehen, dass Du Dich strafbar machst, wenn Du trotz besseren Wissens den Vater nicht angibst gäbe es auch noch den Umkehrschluss, dass der Vater Maßnahmen ergreift, wenn er seiner Rechte und Pflichten "beraubt" wird...
Als Alleinerziehende stehen Dir natürlich die 14 Monate Elternzeit zu. Verstehe die Frage irgendwie nicht.
...hilfe...
außer daisy-muc setzt sich hier tatsächlich kaum jemand mit den tatsächlichen Gesetzen zu diesem Thema auseinander.
Zudem finde ich es wirklich verwerflich, so hart über andere Menschen zu urteilen, sie gar als "Menschenrechtsverletzer" zu bezeichnen, ohne das man auch nur den leisesten Schimmer über die Hintergründe hätte...
Ich persönlich konnte dem Post nämlich jetzt keine böswilligen Absichten entnehmen die besagen das dem Kind nichts über seine Abstammung mitgeteilt wird, oder was hier auch sonst noch für Anklagen erhoben wurden.
Wenn der KV trotz Bekanntsein nicht angegeben wird, bedeutet das ersteinmal das man dementsprechend weder Anspruch auf Unterhalt vom KV noch auf Unterhaltsvorschuss vom JA hat.
Rechte hat der KV natürlich schon, wenn er denn von der Schwangerschaft überhaupt in Kenntnis gesetzt worden ist und diese Rechte überhaupt in Anspruch nehmen möchte.
Die Elternzeit für Alleinerziehende (d.h. man lebt ohne eine weitere erziehungsbefugte Person, z.B. Lebensgefährte, in seiner Wohnung ) beträgt zwischen 13-14 Monaten in denen man Elterngeld beziehen kann, angerechnet wird aber schon der Mutterschutz, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.