Umgang beim/mit KV,wer darf noch betreuen?

Hallo!

Nachdem ich öfter über den Umgang mit dem KV gelesen hab,mal ne Frage:

wie ist es genau geregelt? Muß der KV den Umgang immer selbst machen? Wenn der KV nicht betreuen kann/will(aus welchen Gründen auch immer),wer darf das dann auch? Wielange darf das Kind von anderen betreut werden? Wer darf das Kind in der Zeit dann auch betreuen?

Komme auf die Frage,weil schon oft geschrieben wurde,daß das Kind in der Zeit zu Oma/Opa kam,oder -wie in einer vorigen Diskussion- die neue Partnerin das Kind vom KiGa/Schule abholt,dann betreut.

Sorry,sind doch mehr Fragen geworden;-)!

Danke,bobb

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Jeder, den der KV für dafür geeignet hält.

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Jeder der das Kindeswohl nicht gefährdet

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Wer entscheidet das?

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In der Betreuungszeit des KVs entscheidet das der KV

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Hallo,

so wie Du entscheiden kannst, wer Euer Kind betreut, wenn Du das nicht kannst, so kann das auch der Vater.

Ob das jetzt die Großeltern, seine Frau/Lebensgefährtin oder eine Tagesmutter ist.

GLG

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Mein Sohn mag die Verlobte meines Ex gern, sie ist vernünftig und kümmert sich gut - also "darf" sie in meinen Augen gern auch alleine den Zwerg betreuen. Ich frage sie auch ab und an, ob sie ihn nehmen kann, wenn mein Ex Schicht hat und ich z. B. irgendwo eingeladen bin.

Grundsätzlich obliegt es dem Vater zu entscheiden, wem er so weit vertraut, dass er/sie in seiner Umgangszeit sein Kind betreut.

Du fragst Deinen Ex doch auch nicht, zu wem Du Euer Kind geben darfst, wer babysitten darf etc? #kratz

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Auch wenn ich jetzt wieder gesteinigt werde -> ich sehe das etwas anders.

Meiner Meinung nach kommt es darauf an wer das Sorgerecht hat, ob beide oder nur einer. Ich habe alleiniges.

2 Beispiele -> ich kenne die Freundin des Vaters meiner Tochter, ob real oder telefonisch spielt keine Rolle, sie hat sich zumindest vorgestellt. Meine Tochter kommt sehr gut mit ihr klar und mag sie. :-) Dann wäre es keine Frage wenn sie zb. auch mal alleine aufpasst. Ich und mein Kind müssen ihr Vertrauen können, genauso wie der KV auch, was aber logisch sein sollte denn die 2 sind ja ein paar.

Anderes Beispiel -> Kv hat Umgang. Neue Partnerin, ich habe nie mit dieser reden können oder ähnliches, kenne sie also Null. Ich möchte dann nicht das diese Frau alleine mit meinem Kind ist. Ob sich daran gehalten wird lässt sich schnell herausfinden, meine Tochter ist 6. ;-)

Bei Großeltern oä. hätte ich kein Problem, solange der Vater dabei ist. Für mich bedeutet Umgang eben Umgang und nicht ein Weiterreichen des Kindes. Termine oder Arbeitszeiten sollten nicht auf den Umgang gelegt werden.

So meine Meinung.

Grüße

PS.: Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube nicht das es irgendwelche Gesetze oä. dafür gibt inwiefern ein KV das Kind während des Umganges weiter geben darf, wie lange oder ähnliches.

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Es ist völlig egal, wer das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Umgangsrecht ist ein übergeordnetes Recht.

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"Anderes Beispiel -> Kv hat Umgang. Neue Partnerin, ich habe nie mit dieser reden können oder ähnliches, kenne sie also Null. Ich möchte dann nicht das diese Frau alleine mit meinem Kind ist. Ob sich daran gehalten wird lässt sich schnell herausfinden, meine Tochter ist 6."

Und wenn es so wäre? Was willst du dann machen? Zum Anwalt laufen? Dem Vater das Kind verweigern ?
Dein neuer Partner darf natürlich auch nie allein mit deinem Kind sein oder?

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Hallo,

vielleicht beziehst du dich auf mein Posting....
Ich finde es eben nicht okay, wenn es klare Absprachen gibt, was die Umgangszeiten betrifft...diese sind, wie oben schon beschrieben, auch ein Recht des Kindes auf Zeit mit dem Kindesvater und hier sollte er auch in der Pflicht stehen.

Natürlich gibt es da Ausnahmen, man benötig eben hier und da mal einen Babysitter. Ebenso haben auch Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Enkel.

Aber, wie in meinem Fall, erweiterten oder Wechsel-Umgang zu fordern, obwohl klar ist, dass man sein Kind in dieser Zeit nicht betreuen kann - das finde ich nicht okay, denn dann kann das Kind auch bei der Mutter bleiben!

Letztendlich fürchte ich aber, dass man bei bestehenden Regelungen Einfluss darauf nehmen kann, wie oft der Umgangsberechtigte das Kind anderen überläßt :-(.

Grüße
Schattenfrau

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Danke für die Antworten!

Interessante Antworten!

Eine Frage hab ich aber noch: die Zeiten beim KV sind ja nun-in den meisten Fällen- weniger,als die Zeit bei der KM.Logisch... Nur,müßte der KV dann nicht dafür sorgen,daß er dann da ist? Klar,es kann immer mal was dazwischen kommen. Aber wielange kann eine andere Betreuung sein? Ist das Kind von Freitag-Sonntag da,sollte die meiste Zeit doch sicher mit dem KV sein.

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Hallo,
ich finde es ganz schön armselig wenn der Vater das Kind nur alle 14 Tage hat und es dann während des Umgangs wo anders abliefert.Das Kind hat ein Recht auf Umgang und der Vater ebenso das Recht aber auch die Pflicht.Würde das Kind beim Vater leben und er würde dann auf Betreuung 3 zurück greifen,würde keiner was sagen,aber wenn ein Kind nur alle 14 Tage dort ist dann hat er die Pflicht sich auch um das Kind in seiner Umgangszeit zu kümmern.
Warum will er denn ansonsten Umgang haben,wenn er keine Zeit mit dem Kind verbringen will.
Wenn die Mutter alleiniges Sorgerecht hat,hat sie auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und wenn der Vater nicht in der Lage ist seinen Umgang mit dem Kind war zu nehmen dann kann die Kindsmutter sehr wohl mit einem guten anwalt dagegen etwas unternehmen.
wie gesagt Vater hat ein Umgangsrecht und die Pflicht.

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Also, wenn ein KV mal nicht kann, weil er Überstunden machen muss oder eine Autopanne hat oder was auch immer und einen Teil der Umgangszeit die nette Next übernimmt, dann kann man da wohl nichts gegen haben.

Aber: Umgang bedeutet grundsätzlich, dass es zwischen KV und Kind läuft. Wie soll das gehen, wenn der KV gar nicht da ist?

Gruß

Manavgat