Ärzte usw. Gemeinsames Sorgerecht?

Hallo!

Durch einen anderen Beitrag bin ich auf diese Frage gekommen.

Wenn nur ein Elternteil mit Kind zum Arzt (oder andere "Stelle") kommt, fragt ein Arzt wirklich, ob man getrennt, oder geschieden ist und der 2. Elternteil mit der Behandlung, oder Impfung, oder der Op einverstanden ist? Oder wer das Sorgerecht hat?#kratz

Wir sind erst seit einem Jahr getrennt, seit Juni geschieden und hatten diese Situation noch nicht.

Lg Marion

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Also bei uns in der Praxis nicht. Nur wenn die Kinder alleine kommen (unter 18) wollen wir das Einverständnis eines Elternteils. Dann muss das Kind nochmal kommen mit Mama oder Papa. Aber wenn das Kind im Papa-We ist und sich verletzt, zu uns in die Praxis kommt, impfen wir das auch. Da fragt keiner ob der Papa geteiltes Sorgerecht hat oder so.
Müsst ich tatsächlich mal ansprechen....

LG Verena

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Hi, kam bei uns auch noch nicht vor (seit 2007 Alleinerziehend). Das erste mal das ich damit konfrontiert wurde war bei der Schulanmeldung und da musste ich sogar ein Schreiben beim Jugendamt anfordern das bestätigt das ich das Alleinige SR habe.

Grüße

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OP s hatten wir noch keine .Ansonsten wurde ich beim Arzt bei 3 Kindern noch NIE nach gemeinsamen Sorgerecht gefragt.
Auch bei den Schulanmeldungen für meinen mittleren nicht.
Bei der Kleinen für nächstes Jahr allerdings schon.Vorlegen fürs alleinige Sorgerecht mußte ich allerdings bisher trotzdem nichts.
Der einzige Ort ,wo IMMER nach Sorgerecht (allein oder gemeinsam) gefragt wurde /wird ist auf der Bank (Konteneinrichtung,Sparbuch ,Freistellungsaufträge ).

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Hallo,

Bei Arztbesuchen wegen "wehwehchen des täglichen Lebens" ist es völlig egal wer das Sorgerecht hat - das fällt unter Alltagsentscheidungen und da darf jeder für sich allein entscheiden.
Beispiel: Welcher Hustensaft wird genommen

Ansonsten gilt dass derjenige der mit dem Kind zum Arzt geht (kann ja auch die Tante oder sonst wer sein) in der Regel mündlich versichern muss dass die Sorgeberechtigten mit der Behandlung einverstanden sind. Dabei muss man aber jetzt nicht jeden Einzelfall nachfragen sondern es reicht auch konkludentes Handeln.

Beispiel: Wenn also ein Kind in der Ehe nach Plan geimpft wurde kann man also in der Regel davon ausgehen dass der andere Elternteil auch weiter damit einverstanden ist.

Bei Operationen und in Kliniken muss man in der Regel schriftlich versichern das der andere Elternteil einverstanden ist. In der Regel wird keine 2. Unterschrift verlangt. Man sollte sich aber als Unterschreibender sicher sein dass der andere auch zustimmt.
Nur bei Standardbehandlungen wie Umgang mit Verletzungen kann man von konkludentem Verhalten ausgehen.

Nochmal anders sieht es in der Psychiatrie und bei Psychologen aus. Hier wird in der Regel tatsächlich eine 2. Unterschrift verlangt. (und bei lebensbedrohenden Eingriffen)

Dann gibt es aber auch Bereiche wo das Einverständnis der Eltern gar nicht erforderlich ist. Bekannterweise betrifft das den Bereich Verhütung. Aber generell gilt das Arztgeheimnis AUCH gegenüber den Eltern des Kindes. Wenn ein Kind also behandelt werden möchte ohne dass die Eltern davon erfahren ist das in der Regel möglich.

Die Übergänge zwischen Alltagsentschiedungen, Entscheidungen wo man davon ausgehen kann dass der andere einverstanden ist und Entscheidungen die gemeinsam getroffen werden müssen sind fliessend. Auch die örtlichen Gepflogenheiten sind unterschiedlich.

LG, Christine

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#gruebel
Sag mal, weißt du eigentlich mit welchen Fremdwörtern du hier um dich wirfst und was genau sie bedeuten?
Schau noch mal genau nach, was konkludentes Verhalten und konkludentes Handeln sind ;-)

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Bei einer Impfung oder Routine Untersuchung nicht denke ich mal, aber einer Op muss er zustimmen soweit ich weiss.

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Ich bin zwar verheiratet mit gemeinsamen Sorgerecht, aber das hat beim Arzt noch niemand wissen wollen.

Gestern ist mein Mann mit der Kleinen auf die Gemeinde um einen Reisepass zu besorgen, die haben ihn zwar soweit fertig gemacht, aber mitnehmen durfte er ihn nicht, weil ich erst unterschreiben muss.
Das gleiche denkne ich passiert vor einer Op, mit alleinigem Sorgerecht hat reicht eine unterschrift, bei gemeinsamen müssen beide unterschreiben. Außnahmen gibt es aber sicherlich bei Notoperationen;-)

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Zunächst ist zu trennen zwischen dem was rechtlich eigentlich notwendig ist und dem was praktisch notwendig ist.

Du solltest im Innenverhältnis (also im Verhältnis zum Vater) das einhalten was rechtlich notwendig ist.

Eine OP (wenn man nicht von unbedeutetenden Kleinkram redet) ist z.B regelmäßig nur mit Einverständnis notwendig. Sollte der Arzt keine Erlaubnis verlangen sollte die selbstverständlich trotzdem eingeholt werden.

Bei normalen Behandlungen wird sowieso nicht gefragt und ein Einverständis ist auch nicht notwenig.

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Huhu,

unsere Kiä weiß das, in der Praxis wird aber auch nicht nachgefragt, wenn nur einer geht.

Ich MUSS aber meinem EX 24 Std vorher spätestens Bescheid geben, wenn das Kind zum Arzt geht, ansonsten droht er mir sofort mit Gericht. Im Prinzip spielt er sich dann nur noch da auf, dass selbst die Kiä die Augen verdreht, wegen dem Kind komt er nicht (arztliche Anweisungen ignoriert er gerne).

Also Informationspflicht hast du auf jeden Fall, aber ob dein Ex dann mitkommt oder nicht, ist dann seine Entscheidung.

Lg

P.s. ich hab das Vergnügen nächste Woche wieder, da wird der Mittlere geimpft und ich hänge dann mit 3 Erwachsene da und 3 Kindern, weil die anderen beiden auch zum Arzt müssen

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Hallo!

Mich hat es einfach interessiert, weil es im Forum öfter zur Sprache kommt.

Lg Marion

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Informier ihn 24 Std vorher und den Rest wirste dann ja sehen was passiert, somit gehst du jeden möglichen Problem aus dem Weg.

Lg

P.s. ich muss übrigens beim Arzt neuerdings für Impfungen unterschreiben, da ich aber alleiniges Sorgerecht beim Kleinsten habe, werd ich erst nächste Woche erfahren ob beide Sorgeberechtigten unterschreiben müssen

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In der Regel fragen Ärzte nicht nach der Verteilung der elterlichen Sorge.
Sie gehen davon aus, dass das Elternteil welches das Kind begleitet einvernehmlich mit dem anderen Et handelt.
Ihnen ist wahrscheinlich nicht bewußt, dass sie sich damit echt Ärger einhandeln können.

Sie riskieren bei Op´s und bei Impfungen eine Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Prinzipiell geht man mit dem Thema Zustimmung zur ärztlichen Behandlung recht achtlos um. Sei es eine Routine-, oder Zahn- OP, Impfung usw.
Mein Mann hat damals die Einwilligungserklärung zur OP unterschrieben und hatte gar kein Sorgerecht.