Zuschuss bei Kernzeitbetreuung?

Hallo zusammen,

weiß jemand ob es finanziellen Zuschuss zur Kernzeitbetreuung gibt? Bin alleinerziehend, 2 Kinder (3 und 6 Jahre), mein Sohn wird im September eingeschult und muss dann in die Kernzeitbetreuung, da ich Vollzeit berufstätig bin, Kindsvater weigert sich Kindesunterhalt zu zahlen, nächster Schritt von mir wird der Antrag von Unterhaltsvorschuss sein. Mein Gehalt ist nicht gerade hoch. Kann ich einen Zuschuss beantragen oder ist durch den Unterhaltsvorschuss der Bedarf damit gedeckt.

Vielen Dank schonmal im Voraus!

LG Maria

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Der UV hat damit nichts zu tun. Du kannst beim JA einen Zuschuß für die Kinderbetreuung beantragen.
Und was heißt,der KV weigert sich,Unterhalt zu zahlen?
Such dir einen sehr guten Anwalt und mach dem Mann Beine.UV gibts ja nicht allzulange.

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Naja, es ist nicht jeder Vater so einsichtig und bezahlt freiwillig Unterhalt für seine Kinder. Vor allem, wenn man es seiner Noch-Frau so richtig "reinwürgen" will... Unsere Ehe war alles andere als schön, vor allem die letzten Jahre:-( Der nächste Schritt wäre wohl eine Beistandschaft beim Jugendamt und dann ein Anwalt.

Gruß

Maria

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Hi,

ich glaube, das wird in jedem Bundesland anders geregelt. Hier in Berlin sind die Kosten für die Betreuung einkommensabhängig.

UHV und Betreuungskostenzuschuss sind hier verschiedene Baustellen.

Vielleicht googlest Du einfach mal Stadt X + Hortkosten?

LG

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Kernzeit?

Völlig egal!

Stell einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt (formloser Brief, muss erkennbar "Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten" sowie Deine persönlichen Daten enthalten).

Die schicken dann ein Formular und da steht drauf, was Du an Nachweisen beibringen musst.

Alles halb so wild. Aber ohne Antrag kein Geld.

Gruß

Manavgat

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Vielen lieben Dank für den Tip, allerdings stellt sich mir nun die Frage, warum mich die nette Bearbeiterin vom Jugendamt mit der Aussage:" Für Kernzeit gibt es keinen Zuschuss. Für alles, was die Schule, bzw. die Kernzeitbetreuungskosten angeht, ist das Jugendamt nicht zuständig" wieder nach Hause geschickt hat. Da war ich nämlich vorgestern, um auch einen Zuschuss für die Kitagebühren für meine Tochter zu beantragen. Auf jeden Fall werde ich aber einen schriftlichen Antrag stellen, bin schon gespannt auf die Reaktion....

Liebe Grüße

Maria

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Kann ich Dir sagen, warum das so läuft:

die Devise auf unserem Ämtern lautet: Abwimmeln. Manchmal ist es allerdings auch nur Ahnungslosigkeit der Sachbearbeiterinnen.

Mein Rat: immer schriftlich und bei Ablehnung Widerspruch einlegen!

Vorteil: man wird nicht im Kreis geschickt und erhält einen Bescheid mit Begründung...

Gruß

Manavgat