Hallo zusammen,
es ist eigentlich eine grundsätzliche Frage. Wenn auf Kindesunterhalt geklagt wird, wer ist dann Kläger?
Das Kind, dem ja der Unterhalt zusteht, oder die Betreuungsperson? Denn wenn das Kind klagen würde, wäre es doch logisch, dass dafür dann Prozesskostenhilfe bewilligt würde. Das Kind hat ja kein Einkommen außer dem Kindergeld.
Oder bin ich da total schief gewickelt?
Dann noch eine Frage: wenn der KV zwar mehr oder weniger regelmäßig, aber definitv weniger als den Mindestunterhalt zahlt, ist es dann sinnvoll, den Unterhalt mal wieder berechnen zu lassen und dann auch einen Unterhaltstitel zu erwirken? Bisher gibt es keinen Titel.
Ich danke schon mal für eure Antworten,
LG, leviana
Wer klagt auf Kindesunterhalt?
Wenn das Kind minderjährig ist, dann klagt der gesetzliche Vertreter für das Kind.
Ja, Titel erwirken!
Hallo,
Danke für die Antwort. Im Prinzip ist mir das klar. Meine Frage zielte eigentlich mehr auf die Prozesskostenhilfe ab.
In einem Thread hier wurde dazu geraten, PKH zu beantragen, allerdings nur bei geringem Einkommen. Aber es müsste doch das des Kindes zählen, oder?
Es betrifft mich nicht, ist nur eine grundsätzliche Frage.
LG, leviana
Nein, wenn das Kind minderjährig ist, ist es auch nicht geschäftsfähig und darf ja gar kein Einkommen haben... der gesetzliche Vertreter ist massgebend. Das würde ja sonst für alle Kinder gelten
Das hat der Gesetzgeber ganz toll geregelt: die Person, die das Kind vertritt muss klagen und deren Einkommen gilt bei PKH.
In meinen Augen ein klarer Beschiss!
Gruß
Manavgat
Hallo,
tja, das ist wohl so. Man will vermutlich den Steuerzahler nicht zu sehr belasten, denn der würde ja die PKH tragen müssen.
Wenn ich dann seh, dass Leute klagen, wo immer sie können, und PKH bekommen - da kommt mir die Galle hoch.
Zu ändern ist es aber wohl nicht.
LG, leviana
Was soll daran "Beschiss" sein?
Wegen den Fällen bei denen man gewinnt und nichts zu pfänden ist?
Ich musste für die Kinder klagen und auch die Kosten für Gericht und Anwalt tragen. Ist erst ein paar Wochen her
Egal, wie oft ich das lese - ich finde es unmöglich.
Normalerweise kann man sich seine Kosten von der unterlegenen Partei zurückholen. Warum geht das bei KU nicht? Es geht doch hier um das GEMEINSAME Kind. Nein, ich versteh es wirklich nicht....
Ich verstehe es auch nicht .