Beistandschaft, Familiengericht und alles, was dazu gehört!

Hey!

Wahrscheinlich wurde das hier schon millionenfach diskutiert, aber so viel Zeit, alle Beiträge zu lesen, hat man als Alleinerziehende nicht. ^^

Ich wollte mal fragen, wie das bei Euch ggf. so lief. Bei mir ist's so:

Der KV hat mich in der Schwangerschaft sitzen lassen, da er noch verheiratet ist (war?) und bei seiner Alten + Kinder bleiben wollte. Ziemlich dumm gelaufen, aber aus Fehlern wird man ja klüger. ^^ Erst wollte er das Kind sehen nach der Entbindung (heimlich, versteht sich) und na klar, er zahlt Unterhalt blablabla.

Ich war strikt dagegen, dass er mein Kind jemals zu sehen bekommt, wenn er nicht zu ihm stehen will.

So, im April habe ich dann Entbunden, melde mich artig beim JU wg Beistandschaft und Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung. Jetzt will er weder Vaterschaft anerkennen, noch Unterhalt zahlen. Ziemlich ärgerlich, aber zu erwarten. Nun wird es mit gutachten vors Familiengericht gehen.

Ab hier würde ich gerne mal hören, was auf mich und meinen Sohn zukommen kann.

Kann er ein Besuchsrecht einklagen, obwohl er erst an der Vaterschaft zweifelte? Wenn ja, was kann ich dagegen tun?

Katzenjammernde Grüße,
ela

1

morgen

"Kann er ein Besuchsrecht einklagen, obwohl er erst an der Vaterschaft zweifelte?"

ja klar
und das ist auch gut so

"Wenn ja, was kann ich dagegen tun?"

nichts
und das ist auch gut so

olle colle

2

Du klagst auf Vaterschaft und willst im gleichen Atemzug das Umgangsrecht verbieten.

Nach dem Motto: Wasch mich aber mach mich nicht nass?

Wusstest Du das er verheiratet war?

War das Kind geplant? Wenn nicht was ging denn da bloß schief?

War die (einseitige?) Planung nicht so ausgegangen wie vorgestellt?

Und jetzt soll als "Rache" kein Besuchsrecht existieren?

Zu Deinem "darf er das Kind besuchen, wenn er an der Vaterschaft zweifelte"?

Du hast noch nie gehört, dass Frauen auch Kinder von einem Mann bekommen können der nicht der aktuelle Partner ist?

Und eine Frau die überlegt hat abzutreiben und sich dann dagegen entschließt sollte die dann auch kein "Besuchsrecht" bei ihrem Kind haben? Die hat ja nicht nur die Mutterschaft angezweifelt, sondern sogar ob es auf die Welt kommen soll?

3

"Kann er ein Besuchsrecht einklagen, obwohl er erst an der Vaterschaft zweifelte?"

Naja, ein Besuchsrecht gibt es nicht. Besuchen heisst für mich ja, dass der Umgang in Deinen vier Wänden statt finden wird, das musst Du natürlich nicht zulassen. Er hat aber ein Umgangsrecht, das heisst, er darf regelmässig das Kind sehen. Je jünger umso sinnvoller sind kurze Abstände zwischen den Treffen. Diese können aber ohne Dein Beisein und ausserhalb Deines Zuhauses statt finden. Am Wichtigsten ist die Regelmäßigkeit: Einmal sehen und sich dann ein halbes Jahr nicht mehr melden ist ganz schlecht.

Wenn Du ihn das Kind nicht sehen lassen willst, dann kann er das einklagen. In dem Zuge dann kann er auch noch das hälftige Sorgerecht einklagen, was ihm sein Anwalt dann sicher raten wird, wenn er das Kind schon nicht problemlos kennen lernen darf.

Du kannst ihm also das Umgangsrecht verweigern, was aber möglicherweise dazu führen wird, dass er sich das gemeinsame Sorgerecht einklagt. Je nachdem wie gut sein Anwalt ist und wie er selber gestrickt ist.

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Hallo,
er hat ein Umgangsrecht und was viel wichtiger ist,das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater.
Das kannst du ihm nicht verbieten,damit handelst du dir nur Ärger ein.
Ich kann deinen Ärger verstehen,wenn er nicht zu seinem Kind stehen will und alles heimlich machen will,aber da kannst du ja für sorgen das er es bei den heimlichkeiten nicht bleibt.
Frau kann da auch anders;-)
Den Ärger den du mit deinem Ex hast dafür kann das Kind nichts.
Mach ihm klar das ein regelmäßiger Umgang zum wohle des Kindes ist und er mit seinen Heimlichkeiten nicht weit kommt,da du dem im Wege stehen würdest.
Wenn du die Heimlichkeiten mit machst dann wirt er sein spiel auch weiter so betreiben.
Glaub mir mit der Zeit hört die Wut über deinen Ex auf und du wirst dann einen gesunden Abstand zu der Situation bekommen.