Hallo,
mir geht es um die beiderseitige Beteiligung der getrennten Eltern (nicht verheiratet) an den Kita-Kosten!
Hier das Urteil dazu
http://www.finanztip.de/recht/familie/kindergarten-kosten-mehrbedarf.htm
Benötige unbedingt Erfahrungsberichte... wie bringt man einen unterhaltspflichtigen Vater dazu, nicht nur den Unterhalt (der wird gezahlt), zu leisten , sondern sich auch an den Kita-Kosten zu beteiligen??? dauerhaftes Einkommen seinerseits ist gegeben. Der Kita Betrag ist ein Festbetrag (einkommensunabhängig)
Über Anwalt? Da entstehen Kosten ... oder wie habt Ihr das umgesetzt?
Meine Rechtschutzversicherung deckt lediglich eine anwaltliche Beratung hierzu ab - mehr nicht.
Die Geschichte mit Übernahme durch Jugendamt ist bekannt, aber nicht Sinn ... wenn der Kindsvater ausreichend Einkommen hat ... und die Mutter (bei der das Kind lebt) Einkommen über der Einkommensgrenze bezieht... und selbst wenn nicht, muss ja das Jugendamt nicht mit den Kosten belastet werden... die der Kindsvater wenigstens zu 50% tragen/übernehmen kann.
Tja ... aber wenn er sich weigert?!...
Danke für Infos
Kita Kosten - Beteiligung BEIDER Elternteile!!! Aber wie erwirken?
Ich würde genau aus diesem Grund mit dem Jugendamt reden. Das Jugendamt ist für solche Beratungen in Bezug auf Unterhalt und den Bedarf zuständig. Da dies aber auch der Ansprechpartner bei Kita-Kosten-Übernahme ist, würde ich nichts über einen Anwalt klären.
Die Personen werden dir dann schon sagen, ob du es vom Vater verlangen sollst, oder ob es sogar vom Jugendamt gemacht wird.
Ehrlich gesagt wegen den paar € würde ich kein Fass aufmachen. Denn der Halbtagsplatz ist allein vom Unterhalt zu tragen. Weitere Kosten, wie Windeln, Nahrung, Tee- und Spielegeld gehen ebenso ausschließlich vom Unterhalt ab. Nur wenn das Kind auch nachmittags und abends betreut wird weil die Mutter arbeitet, dann muss der Vater sich am Aufpreis beteiligen, sofern er das kann finanziell. Da wird aber nicht 50:50 geteilt, sondern es wird anteilig zu den Einkuenften gerechnet.
Anwältin + Gericht.
Wenn er sich unberechtigterweise weigert, dann trägt er - soweit ich informiert bin - die Kosten für das Verfahren. Allerdings musst Du Deine Anwältin erst mal bezahlen. Angesichts der Kosten für Kinderbetreuung würde ich das an Deiner Stelle durchziehen, wenn er leistungsfähig ist.
Gruß
Manavgat
Ach, das ist ja interessant.
Zaehlt das auch fuer Unterbringung bei einer Tagesmutter (was in unserem fall guenstiger war als ein Kindergarten...sie ist eine staatlich anerkannte und zertifizierte Tagesmutter, jedoch wohnt und arbeitet sie in den niederlanden, da ich dort auch arbeite).
Was meint ihr?