Hallo Ihr Lieben,
wie ist das eigentlich - ein Paar ist geschieden, ein gemeinsames Kind ist vorhanden, für das gemeinsames Sorgerecht besteht. Jetzt behauptet einer der beiden, das Kind habe (angeblich attestiert) einen Wirbelsäulenschaden. Diese Person ist aber nicht bereit, dem anderen Elternteil genaueres mitzuteilen.
Angeblich wurde auch dem behandelnden Arzt verboten, Auskunft zu erteilen. Muss sich der Arzt an ein solches Verbot halten, wenn doch der andere Elternteil ebenso im Besitz des Sorgerechts ist? Vor allem wird ja bei solcher Diagnose bestimmt eine Therapie nötig sein, da muss man doch an einem Strang ziehen?
Könnt ihr mir helfen?
Danke schonmal für eure Antworten!
LG, leviana
Auskunftspflicht Arzt/gemeinsames Sorgerecht
Hallo leviana,
wie es rechtlich aussieht kann ich dir nicht genau sagen. Ich denke aber moralisch ist der eine Elternteil verpflichtet dem anderen Elternteil Auskunft zu geben. Das Kind hat zwei Eltern und meines Erachtens sollten auch beide Elternteile wissen was mit dem Kind ist. Das sehe ich selbst so wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
FG blaue-rose
Hallo blaue-rose,,
ich bin absolut deiner Meinung, ich habe zwar auch AS, aber der Papa wird bei uns über alles Relevante informiert. Seien es schulische Dinge oder gesundheitliche Fragen.
In meinem Bekanntenkreis gibt es aber eben dieses Problem, leider. Ich denken, es ist eine Art Machtspielchen des einen Elternteils, den anderen zu verunsichern und ihm zu zeigen -ätsch, du bekommst keinerlei Auskunft weil ich das nicht will.
Danke für deine Antwort!
LG, leviana
Hallo leviana ,
so wie ihr es handhabt ist es auch okay. Was allerdings in deinem Bekanntenkreis abläuft ist unterste Schublade und am Ende tobt dort ein Rosenkrieg auf dem Rücken eines kranken Kindes. Wie verletzt muss man sein um ein krankes Kind für seine Interessen zu missbrauchen?
( Entschuldige bitte für meine deutlichen Worte)
LG blaue-rose
Hi,
der Arzt darf einem Sorgeberechtigten die Auskunft nicht verweigern. Ansonsten sollte der Sorgeberechtigte, der keine Auskunft erhält, dem Arzt die Behandlung schriftlich untersagen. Behandelt er dann trotzdem, wäre das je nach Behandlung ggf. eine Körperverletzung.
Sollte der Arzt Bedenken haben, soll er sich von der Mutter eine Negativbescheinigung zeigen lassen, die bekommt sie m. W. beim Jugendamt. Diese besagt, dass sie das ASR hat. Kann sie die nicht beibringen, gilt der gesetzliche Grundsatz, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht nach Scheidung haben.
Aber vielleicht ist der Arzt ja auch einsichtig.
LG
Hallo comapo,
ich danke dir für deine Antwort.
Dann werde ich das mal so weitergeben. Mein Rechtsempfinden hätte mir das auch so gesagt, ich war mir aber unsicher.
Schönen Abend noch,
LG, leviana
Die Rechtslage ist klar!
Sorgerechtsnachweis mitnehmen und bei dem Arzt vorsprechen. Ich gehe mal davon aus, dass man hier nicht mit Anwalt drohen muss, sondern Auskunft bekommt.
Wenn der KV zu weit weg wohnt, dann würde ich die Anfrage schriftlich stellen.
Ich frage mich, was für Spielchen da getrieben werden.
Gruß
Manavgat
Hallo Manavgat,
Ja, die Frage stelle ich mir auch. Ich hoffe einfach, dass die Auskunft so erteilt wird, wenn denn überhaupt eine Behandlung stattgefunden hat. Das ist ja leider bei den vielen schon erfolgten Lügen nicht so ganz klar.
Der KV wohnt zum Glück in der Nähe, er hat auch regelmäßig Umgang (naja, man musste auch hier streiten). Da wären gravierende Schäden an der Wirbelsäule sich bestimmt aufgefallen.
Danke dir auf jeden Fall auch für deine Meinung!
LG, leviana
Hm - wie sieht denn bei einem ehelichen Kind der Sorgerechtsnachweis eines Elternteiles aus?
Stimmt, denn gibts nicht, da gemeinsames Sorgerecht der Normalfall ist, und es entsprechend nur Nachweise über Abweichungen von diesem gibt.
Das ist ein ernsthaftes Problem für so manchen KV !