Hallo...
Ich habe heute auch mal eine Frage an euch und hoffe, jemand kann mir helfen!
Ich bin seit einigen Wochen geschieden, Umgang und ähnliches wurde nicht geregelt, das hat alles bisher ( wird wohl auch hoffentlich so bleiben) ganz gut so geklappt, wie wir es absprechen.
Mein neuer Partner würde gern über kurz oder lang nach Bayern runterziehen - und wir würden ihn natürlich gern begleiten! Nun ist nur die Frage: wie läuft das, wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat? Er würde seinen Zwerg ja zwangsläufig nicht mehr jedes/ jedes zweite Wochenende sehen/ haben können? Kann ich einfach so umziehen?
LG,
Sabrina
Umzug in anderes Bundesland - gemeinsames Sorgerecht
Bei gemeinsamen Sorgerecht brauchst du die Zustimmung des anderen Elfternteils,es sei denn ,du ziehst wegen der Arbeit um.
Aber wenn ihr euch so gut versteht,setzt euch doch einfach zusammen und besprecht,wie der Umgang dann weiter ablaufen könnte.
Vielleicht läßt sich ja alles unkompliziert regeln.
Hallo,
ich bin vor 5 Jahren mit meinen beiden kids, damals 9 und 11 Jahre 250km in ein anderes
Bundesland gezogen.
Da ich mit meinen geschiedenen Mann das gemeinsame Sorgerecht teile wollte ich mich
unbedingt von meiner Anwältin beraten lassen.
Sie bestätige mir genau das was ich dachte:
Da ich das Gewohnheitsrecht habe und gleichzeit damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht
der Kinder muss ich mir kein "go" vom Ex einholen.
Gesagt getan!
Klar ist die organisierei jetzt aufwändiger aber der Umgang kann auch so gepflegt werden.
Kommt ja nicht in jedem Fall auf die Häufigkeit an sondern auf die Intentität!
LG in ein tolles WE!
"Da ich das Gewohnheitsrecht habe und gleichzeit damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht
der Kinder"
Sofern dir das ABR nicht durch ein Familiengericht alleinig übertragen wurde, sitzt du einem Irrtum auf. Du hattest wahrscheinlich schlicht das Glück, dass der KV nichts gegen den Umzug der Kinder unternommen hat.
Was meine Vorschreiberin schreibt ist falsch. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des gemeinsamen Sorgerechts und liegt bei beiden Eltern, wenn gerichtlich nichts anderes entschieden wurde.
Dass es bei ihr geklappt hat, liegt dann daran, dass der Kindesvater nicht interveniert hat.
Wenn die Kinder bei Dir leben, hast Du schon gute Chancen, dass Du das auch gegen seinen Willen gerichtlich durchbekommen würdest, weil die Kontinuität des Aufenthalts bei Dir eben eine Rolle spielt. Je nach dem Alter der Kinder aber auch der Kindeswille.
Ggf. werden Dir dann für die Umgänge die Kosten auferlegt, weil Du die Entfernung schaffst.
Ich würde das dringend mit dem Vater besprechen. Allerdings muss ich mal ganz ehrlich fragen: Würde Dein Partner es toll finden, wenn Du mit dem Neuen und dem Kind Deines Partners dann von Bayern nach Kiel ziehst?
Ich finde, wenn Dein Partner sich eine Frau mit Kindern angelt, sollte er auch die Konsequenzen tragen, die es mit sich bringt: Dass sie einen Vater haben, den sie auch brauchen.
LG
Die Frage lautet auch: Was KANN der Vater dagegen unternehmen, wenn er NICHT sagt, ER will die Kinder haben?
Kann er sagen: "Nö, du darfst nicht umziehen, aber die Kinder bleiben schön bei dir"?
Oder kann er sagen: "Zieh, wohin du willst, aber die Kinder bleiben bei mir"?
Verstehst du, was ich meine? Ich denke/hoffe, wenn er dagegen ist, wird es immer im Einzelfall entschieden. Aber ich bin der Meinung, dass es da Unterschiede gibt. Will er die Kinder haben, wenn die Mutter fortzieht? Will er, dass alle dableiben, wo sie sind?
Was ist, wenn die Mutter neu geheiratet hat und mit dem Mann und der neuen Familie, der die Kinder aus erster Ehe angehören, wegziehen müssen, der Arbeit nach? Kann der Vater der Kinder ihnen das verbieten?
Also, das ist ein sehr facettenreiches Gebiet, und es ist immer gut, wenn sich Eltern sich da gut verständigen können.
Im besten Fall kann man den Vater der Kinder fragen, wie er es sich vorstellt. Ein regelmäßiger 14tägiger Umgang kann problemlos auch mit 250 km Entfernung bewerkstelligt werden.
Aber vielleicht sagt der Vater auch: "Okay, ihr zieht weg, wohin denn? Ich schaue mich da nach Arbeit um, hier hält mich nichts, ich komme mit."
DAS wäre für mich der Idealfall. Der natürlich eher selten vorkommt. Gehört habe ich davon aber schon.
L G
White
Hi White,
ja da hast Du fraglos Recht. Wenn er nur blockt, ohne eine Alternative zu haben, wird er sehr vermutlich auch scheitern. Aber wenn er sagt, die Kinder kommen zu ihm, ihr soziales Umfeld bleibt erhalten und die KM kann alle 2 Wochen die Kinder holen, dann sollte das als Alternative schon geprüft werden.
Zumal eben oft die Mütter nicht in der Lage sind, die Umgangskosten zu tragen oder die Wege zu übernehmen und die Kinder zu bringen. Spätestens wenn das 3. Kind kommt (mit dem Neuen), fällt ihr Einkommen weg und der Vater steht doof da.
Ich sehe hier insbesonders die Notwendigkeit nicht. Weil der Neue gerne nach Bayern möchte ist kein Argument. Dann soll er sich eine Frau suchen, die dafür nicht die Kinder umpflanzen und vom Vater entfernen muss. Das hat auch was mit Verantwortung zu tun. Und der Neue sollte sich fragen, wie er es finden wird, wenn sie sich in 8 Jahren trennen und die Openerin dann mit den 2 Stiefkindern und dem leiblichen Kind von Bayern nach Kiel oder in die Heimat zieht. Spätestens dann wird er sehen, dass das alles nicht so prickelnd ist.
Und mal ehrlich: Wenn ich 40 Stunden die Woche gearbeitet habe, würde ich mich auch bedanken, wenn ich nicht nur 250km einfache Fahrt zum Umgang meines Sohnes hätte, sondern da ja auch irgendwo wohnen müsste. Das sind Kosten, die sind immens, vom fehlenden Regenerationsfaktor mal ganz zu schweigen.
LG