Minderjährige ausgezogen - Unterhalt vorenthalten...

Hallo,

vorab die Info, dass ich weder die Mutter noch der Vater noch die Tochter bin (also an die Steinewerfer unter euch, es betrifft nicht mich!) Ich kenne aber folgenden Fall:

Eine 17jährige ist bei ihrer Mutter ausgezogen. Eingezogen ist sie bei ihrem erwachsenen Freund.
Der leibliche Vater zahlt brav seinen Unterhalt an die Mutter. Die Mutter gibt von dem Geld nichts an die Tochter weiter.

Hier habe ich häufig gelesen, dass der Kindesunterhalt dem Kind zusteht. Also muss die Mutter das Geld 100%ig an die Tochter auszahlen?
Dürfte der Vater eigenmächtig das Geld gleich an das Kind auszahlen? Und ist es nicht so, dass die Mutter normalerweise keinen Unterhalt zahlt, weil sie für Betreuung etc. zuständig ist und deshalb nur der Vater zahlungspflichtig ist? Wenn das Kind jetzt aber nicht mehr bei der Mutter wohnt, müsste die Mutter jetzt nicht selbst Unterhalt zahlen, und somit der Vateranteil verringert werden?

Vielleicht kennt sich ja jemand von euch aus und kann meine Neugierde befriedigen. ;-)

LG
Birgit

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Hi,

der Unterhalt für ein Kind, das außer Haus lebt, beträgt 670 Euro abzüglich Kindergeld. Diesen Betrag müssen beide Eltern nach Quote ihres Einkommens bezahlen.

Der Mann sollte sich dringend rechtlich beraten lassen.

Das Kindergeld steht übrigens dem Elternteil zu, der den größeren Teil des Unterhalts zahlt. Das wird dann vermutlich eher der Vater als die Mutter sein.

Solange die Mutter den Titel hat, kann sie damit vollstrecken lassen. Sollte es keinen Titel geben, würde ich die Zahlung sofort einstellen und die Kindergeldkasse informieren.

Der Vater sollte dann unter Rücksprache mit dem Jugendamt der Tochter den Unterhalt direkt zahlen.

Aber wie gesagt: nicht ohne Beratung.

LG

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Hallo,

ist nicht auch hier das Einkommen ausschlaggebend oder bekommen alle Kinder nur den Mindestunterhalt?

grüße
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http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

Hier unter Punkt 7. Kinder mit eigenem Haushalt sind Studierenden gleichgestellt. Ich habe auch noch ein Urteil im Hinterkopf, bei dem das auch bei Minderjährigen außer Haus so zählt, zB weil/wenn das Kind wegen einer Ausbildung außerhalb der elterlichen Haushalte lebt.

Die Tabelle selbst ist nur auf Kinder anzuwenden, die in einem elterlichen Haushalt leben und minderjährig oder privilegiert sind.

LG

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Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Ich hätte auch über den Geldhahn versucht zu verhindern, dass meine Tochter zu ihrem damaligen Freund zieht - hätte sie das versucht.

Ohne die näheren Umstände zu kennen, kann man das kaum beurteilen.

Gruß

Manavgat

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Ob man über den Geldhahn versucht, sich dem Kind noch mehr zu entfremden, lasse ich mal dahin gestellt.

In meinem oben beschriebenen Fall ist das Kind schon in den Brunnen gefallen - sprich, dass Kind wohnt nicht mehr bei der Mutter - welche Gründe dahinter stecken, ist erst mal egal.

Die Frage war aber, ob dem Kind gegenüber das Geld vorenthalten werden darf und welche

Möglichkeiten der fleißig weiterzahlende Vater hat, damit sein Kind den Unterhalt bekommt.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter. Ob sie dem Auszug zugestimmt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

LG
Birgit

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Hallo

Gehen wir mal davon aus das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und dem Umzug nicht zugestimmt hat.

Dann ist sie nämlich nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen wenn sie sagt: Meine Tochter kann bei mir leben. Sie bekommt alles was sie braucht + Taschengeld.

Ist aber ein paar Jahre her wo es so war.

Meine Freundin bekam weder Unterhalt noch das Kindergeld auf ihr Konto. Die Eltern (verheiratet) gaben es ihr nach langem hin und her.

Sie war sogar beim Anwalt weil sie Unterhalt einklagen wollte. Der sagte: Solange die Eltern ihr die Möglichkeit geben zuhause zu wohnen hat sie keine Chance auf Unterhalt

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In diesem speziellen Fall gibt es aber bereits Unterhalt, dass dem Kind zusteht, aber von der Mutter einbehalten wird. Ist das wirklich vergleichbar?

Ich denke, der Grund des Auszugs ist da wohl auch ausschlaggebend.

In 5 Monaten ist das "Kind" volljährig, dann steht ihr das Geld sowieso zu... oder?

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Hallo

Was macht das Mädchen denn ? Schule, Ausbildung oder gar nichts?

Denken wir mal anders

Ein 18 Jähriger ALG 2 Empfänger sprich die Eltern möchte ausziehen und weiter ALG 2 bekommen. Das geht auch nicht so einfach da er zuhause wohnen kann was natürlich für den Staat billiger ist.

Dann kommt es auf das Einkommen der Mutter an ob sie zahlen muß.

Ich denke das der Vater den Unterhalt einstellen kann.

Ob er an seine Tochter zahlen muß ist genauso fraglich denn auch er kann sagen: Sie kann bei mir wohnen.

Wenn man mit 17 Jahren alleine wohnen will bzw mit Freund dann sollten sie auch ohne Eltern klar kommen.

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