Hallo Ihr lieben,
nachdem der KV seit Mai Unterhaltsrückständig ist habe ich nun endlich alles in die Wege geleitet und vorgestern einen Gerichtsvollzieher beauftragt bzw. das Amtsgericht... keine Ahnung wie lang jetzt wieder alles dauert!
Habe nur gerade von meinem Anwaltsbüro erfahren, dass er nun auch mit der Vollstreckung unsere Anschrift erfährt da ihm die Möglichkeit gegeben werden muss mich anzuschreiben?! Wir gehen davon aus, dass er eine Pfändungs-Abwendungsklage bzw. eine Abänderungsklage gegen den bestehenden Titel durchsetzen wird!
Jetzt hab ich irgendwie bissle schiss, dass seine neue Frau vor der Matte steht, und uns etwas "gefährlich" werden könnte? Die Dame ist nicht ganz Zurechnungsfähig, wie ich auch von anderen Seiten (alter Arbeitgeber meines Ex) gehört habe.
Sorry bissle Sinnlos, aber wollte ich einfach mal los werden!
Drückt uns die Daumen...
LG Nina
Gerichtsvollzieher beauftragt! Nun wird es spannend!!!
Wenn die Pfändung über einen anwalt läuft den du beauftragt hast könntze dieser deine Adresse weglassen in den Formularen und stattdessen reinschreiben erreichbar über.. und dort seine Adresse reintun.
Aber da es um Kindesunterhalt geht ist es wohl auch so das ein umgangsrecht etc besteht? Dann wirst du deine Adresse eh nicht geheimhalten können
Die letztendliche Pfändung habe ich selbst fertig gemacht, da über den Anwalt 250,- Bearbeitungsgebühr angefallen wäre!
Es besteht kein Umgang und kein Sorgerecht seiner Seite!
Aber aus Angst von allem zurücktreten macht ja auch keinen Sinn! Wird schon werden...
LG
Dein Anwalt langt aber sehr hin, meiner bekommt maximal 90 Euro für den gleichen Job.
Da du das alles selbst ausgefüllt und beantragt hast ist selbstverständlich dann auch deine Adresse aufgeführt.
Sollte die Lady dann bei dir auftauchen rufst du halt die Polizei, was anderes bleibt dir nicht übrig. Aber geh davon aus das alles gequatsche eher heiße Luft ist.. was sollte ihr ein Auftauchen nutzen?
Naja, wenn Du nur ein formloses Schreiben ans AG geschickt hast passiert gar nix.
Das geht in Ablage P.
Du mußt eine Zwangsvollstreckung einleiten und die Gebüren dafür entrichten
Kuckst Du hier:
http://www.helpster.de/mahnverfahren-einleiten-so-setzen-sie-ihre-geldforderungen-durch_20427
Agathe
Die Anmahnung erfolgte bereits mehrfach! Und alles weitere ist auf Anweisung meines Anwaltes geschehen allerdings in Eigenregie!
Tja, Dein Anwalt scheint nicht nur teuer sondern auch nicht besonders gut zu sein in seinem Job.
Das war alles nicht Gerichtsrelevant.
Du mußt vorgehen wie in dem Link beschrieben, sonst passiert eben auch nix.
Oder aber dein Anwalt ist ein ganz cleverer, der wartet bis deine Verzweiflung so groß ist , das Du bereit bist auf seine Honorarforderungen einzugehen
Warum hast vorher nicht mal selbst gegoogelt?
Agathe
Ich drücke Dir die Daumen - dass Du 1. Geld siehst und 2. die Frau Euch in Ruhe lässt
Dauern kann das Ganze immer unterschiedlich lang - je nach Auslastung der Gerichtsvollzieher.
Danke, bin zwar gerad irgendwie in alle Richtungen etwas verunsichert! Aber wird schon!
Vielen Dank jedenfalls
Mein Schwiegervater ist Gerichtsvollzieher und du musst wirklich zuerst das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten auch wenn du nen Titel hast und dann hat dein Ex 2 Wochen Zeit sich dagegen zu wehren bzw die Summe kommentarlos zu bezahlen an den Gerichtsvollzieher.
Passiert das nicht muss du den Vollstreckungsauftrag machen <- dieser geht nicht ohne gerichtliches Mahnverfahren vorher
Ach ja kreuz ganz brav in dem Formular (gibts im Schreibwarenhandel) dann Vollstreckung, Lohnpfändung, Kontopfändung und auch Haft an
Die Mahnverfahren müssen beim Amtsgericht eingereicht werden und die leiten es intern an die Gerichtsvollzieherstelle weiter.
Wir haben dieses Gang auch schon hinter uns wegen ner Sache mit meinem Ex und einem der bei uns was kaufte und die Raten nicht wie schriftlich vereinbart bezahlte.
Hallo,
Du hast doch schon mehrmals geschrieben, dass Dein Schwiegervater Gerichtsvollzieher ist, oder?
WARUM soll die Ausgangsposterin denn einen Mahnbescheid beantragen, wenn sie bereits einen VOLLSTRECKBAREN TITEL hat?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!
VG
Du bringst ständig etwas durcheinander statt einfach mal Deinen Schwiegervater zu fragen.
Seit wann ist ein gerichtliches Mahnverfahren Pflicht?
Weshalb kann man nicht Klage einreichen und einen Titel bekommen ohne ein Mahnverfahren vorher durchzuführen?
Weshalb lassen das die Gerichte trotzdem zu?
"dass er eine Pfändungs-Abwendungsklage bzw. eine Abänderungsklage gegen den bestehenden Titel durchsetzen wird!"
Was verstehst Du unter "durchsetzen"?
Das Einreichen oder den Erfolg?
Wenn jemand z.B. tatsächlich und unverschuldet nicht mehr leistungsfähig ist und versäumt aus Unwissenheit etc. einen Titel abändern zu lassen habe ich regelmäßig wenig Verständnis dafür, aus so einem Titel die Vollstreckung zu betreiben.
Zahlt jemand z.B. nicht um sich zu drücken, obwohl er könnte genau das Gegenteil.
Habe auch viel Verständniss, aber das Gegenteil ist der Fall!
LG