Finanzelle Unterstützung vom Amt bei Trennung

Guten Morgen,

Mein Lebenspartner und ich werden uns Trennen. Ich bin nun auf der Suche nach einer Wohnung. Gibt es finanzelle Unterstützung für Erstaustattung oder ähnliches, Vorschüsse die Kaution ? Ich habe nur ein Gehalt von 1000€ Netto. Hat man da Anspruch auf Wohngeld? Kenne mich damit gar nicht aus. Wir haben zwei Kinder zusammen, keine Rücklagen. Irgendwie muss das doch allein zu schaffen sein oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Hallo bonniefatzius,

es gibt einmalig die Unterstützung für eine Wohnungseinrichtung. Es wird aber Einkommensabhängig sein. Dabei wird auch geschaut was du schon hast, bzw was dir von eurer Wohnungseinrichtung zusteht und es gibt auch nur das günstigste.

Je nachdem wie hoch dein anrechenbares Einkommen ist und wie hoch deine angemessene Miete ist hast du Anspruch auf Wohngeld oder ergänzendes AlG2.

Zu deinem Einkimmen zählen auch eventueller Unterhalt, Unterhalt für die Kinder und das Kindergeld.

Ich denke es ist günstig wenn du zu einer Beratungsstelle gehst und dich dort aufklären lässt welche Hilfen dir zu stehen.

FG blaue-rose

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Dein Ex muß Unterhalt für die Kinder zahlen.Verdient er genug auch für dich bis das jüngste Kind 3 ist.
Die Möbel der Kinder ,sowie Waschmaschine kannst du mitnehmen.Wie das mit der restlichen Ausstattung ist,solltet ihr als erwachsene Menschen normalerweise unter euch klären können.
So haben wir das damals gemacht.Was mir fehlte hab ich nach und nach gekauft.
Eventuell kannst du Wohngeld oder ALG 2 beantragen.
Beim ALG 2 kannst du für die Kaution ein Darlehen beantragen.
Für die Kinderbetreuung beim JA nach einem Zuschuß fragen.
Aber am besten gehst du tatsächlich zu einer Beratungsstelle (Caritas,Profamilia ),die können dir genaueres sagen.

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Du hast 1000 Euro + Kindergeld. Dein Partner muss für beide Kinder Unterhalt zahlen und bei Leistungsfähigkeit u. U. Auch noch für dich. Wenn du die Kinder überwiegend betreust, dann kriegst du auch Küche, Waschmaschine und die kizi-Möbel. Man kriegt jede Menge Möbel geschenkt oder gebraucht für n Appel und n knopp.

Kaution: bankbürgschaft.

Eventuell steht dir ergänzendes alg2 zu, du musst aber den Unterhalt nötigenfalls beitreiben.

Gruß

Manavgat

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Hallo,
du hast ja dann zusammen 1180 + den unterhalt, kommst also auf ca. 1600 netto. das ist doch schon recht viel.

an deiner stelle würde ich mich im vorfeld informieren, wieviel m² euch überhaupt zustehen, nicht dass du eine viel zu große wohnung mietest (ich glaube, eine mietkostenobergrenze gibt es auch). es wird nämlich nur für eine gewisse größe mietzuschuss gewährt. den rest müsstest du dann selbst zahlen.

bei uns in bayern ist es so, dass du erst den bescheid fürs wohngeld haben musst. damit kannst du dann unterstützung für die kinderbetreuung (falls nötig) anfordern.

und beantrage das wohngeld am besten gestern als morgen, es dauert ewig, bis da der bescheid kommt.....

LG

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Hallo.

>>> Irgendwie muss das doch allein zu schaffen sein oder? <<<

Warum fragst Du dann nach dem Amt? Bei Unterstützung vom Amt kann ja von "allein schaffen" keine Rede sein ...

...1. Ansprechpartner ist im Übrigens der Vater der Kinder - das sieht das Amt genauso.

LG

6

Hallo,

es gibt viele Unterstützungen. Aber die letztendlich für dich angemessene kann die nur das Amt sagen, nachdem alles ausgerechnet wurde.

Möglicherweise bekommst du einen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld. Dann evtl. noch ALG II ergänzend dazu.

Dafür musst du aber erst den Weg dorthin machen. Nimm Mietvertrag und ALLLE Einkommensnachweise mit. Dort wird man dir dann weiterhelfen können.

Hier wird dir niemand sagen können, wie viel € dir zustehen. Du kannst natürlich auch bei WWW.biallo.de bei dem ALG II- und Wohngeldrechner vorab mal schauen. Aber soooo genau ist das auch nicht.

Ruf dort an und mach ggf einen Termin, bzw. frag nach was für Unterlagen die benötigen.

lg

Christina

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Hallo bonniefatzius,

vielleicht kann ich Dir mit ein paar allgemeinen Infos weiterhelfen.

Alleinerziehende stehen vor besonderen Anforderungen. Um sie zu unterstützen, werden staatliche Leistungen wie das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss oder steuerliche Regelungen entsprechend ausgestaltet.

Wenn Du Dich über diese Leistungen weiter informieren möchtest, dann schau einfach auf die Seiten des Familienwegweisers. Da gibt es einen Überblick über die staatlichen Leistungen für Alleinerziehende!

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=122910.html

Viele Grüße
Herr Bärt - der Expertenteddy