Muss ich ihm Unterlagen aushändigen?

Hallo,

ich hoffe, einer von Euch kann mir helfen...

Bin seit fast 7 Jahren vom KV getrennt - davon herrscht seit fast 6 Jahren Funkstille - kein Kontakt zum Kind oder zu mir und wenn dann nur über die Beistandschaft beim Jugendamt...

Jetzt schickt er mir über ein soziales Netzwerk ne Nachricht, dass er Geb.Urkunde und Kindergeld-Nr. braucht...

Muss ich ihm das aushändigen?

Er zahlt keinen Pfennig und kümmert sich Null...

Und auch beim Unterhalt läßt er immer alles so aussehen, dass er nichts hat und läßt offensichtlich Geldeingänge über seine "neue" laufen...

Freue mich auf Eure Antworten!

LG minegaja

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Die Geburtsurkunde kann er sich selber beim Standesamt ausfertigen lassen, soweit ich weiß. Und die Kindergeldnummer geht ihn nichts an, wenn er keinen Unterhalt bezahlt.

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Nein, würde ich nicht machen.

Warum lässt Du zu, dass er keinen Unterhalt zahlt?

Gruß

Manavgat

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Hallo manavgat,

warum ich es zulasse, dass erk einen Unterhalt zahlt?
Weil derzeit alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind und er "offiziell" nur Hartz IV bekommt... Was soll ich da tun?

Ich selber bin auf sein Geld nicht angewiesen - würde es als "Spar- & Vorsoge-Geld" für meinen Großen nehmen...

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Was ist mit einer Strafanzeige mit Strafantrag? Wenn er arbeitsfähig ist und nicht nachweisbar mit erheblichem Engagement eine Arbeit sucht, dann kannst Du ihm damit Feuer unter dem Arsch machen.

und es kostet Dich nicht mal was.

Gruß

Manavgat

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frag doch mal nach, wofür er die braucht.
grüsse
ks

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Klar, hab ich ihn gegfragt, wozu er das beides braucht...
Hab leider keine Antwort bekommen...

Daher gehe ich davon aus, dass er damit irgendwas im "Schilde versuchen zu war"...

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na, dann würde ich sagen, dass du wissen willst, wofür er das braucht und du nicht verpflichtet bist, ihm das auszuhändigen (wobei ich letzteres rechtlich abklären würde, ob das wirklich so ist).
grüsse und alles gute
ks

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Jede, auf der Geburtsurkunde namentlich genannte, Person hat das Recht, sich eine eigene Geburtsurkunde ausstellen zu lassen auf dem Standesamt. Das kostet natürlich. Aber du bist keineswegs verpflichtet, ihm die Kopie zu geben.
Die Kindergeldnummer geht ihn nichts an.
Was er damit vorhat? Nun, bei einigen Sachen muss man genau diese Daten angeben. Ganz spontan fällt mir da die Steuererklärung und ein neuer Job ein. Vielleicht auch beim Bezug von Renten? Aber da kenne ich mich nicht aus.

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Danke für Eure vielen Antworten...

Das mit der Geb. Urkunde ist klar...
Und das mit der Kindergeld-Nr. auch soweit.
Zumal ich auch überlege, wozu er die braucht... Denn auch bei Anträgen o.ä. geb ich die Kindergeld-Nr. doch nur an, wenn ich es auch tatsächlich beziehe... Ansonsten reicht doch meistens die Angabe, dass da ein Kind ist auch aus - ggfs. als Beweis eben die Urkunde...

Also Danke nochmal an alle #winke

LG
minegaja

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Noch ein Hinweis, der mir dazu spontan einfällt:

Die Kindergeldnummer brauche ich auch bei einem Riesterantrag ... um dann die Zulagen zubekommen.

LG

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Wozu braucht er die?
GB Urkunde gibts beim standesamt.
Kindergeld geht ihn nix an.
Wie siehts mit Sorgerecht aus?Dann braucht er sowieso keine Urkunde weil evtl gar nicht mit drauf steht.
Wenn du den Namen der Neuen hast gibt sie ans Amt weiter,die können evtl. prüfen was kommt an Geld und wenn es auf seinen Namen geht auch pfänden.

Geldeingänge haben immer in der Überweisung den Namen des eigentlichen Empfängers.Auch Lohnzahlungen.Sowas kann das Arbeitsamt ruckzuck rauskriegen über die Sozielversicherung.
Sollte es so laufen ab zum Anwalt und Hilfe holen

Viel Glück

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Also, Sorgerecht für meinen Großen hab ich allein!
Auf der Geb.Urkunde steht er auch nicht mit drauf - hatte sich damal geweigert die Vaterschaft anzuerkennen und wurde erst per Gericht zum Test gezwungen und anschließend durch Urteil als KV "anerkannt"...

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Sowie der Vater amtlich festgestellt ist wird er auch im Standesamt als Vater eingetragen - das hast mit Sorgerecht nichts zu tun.

Im Zweifelsfall kann sich der Vater im Lauf der Zeit aber ändern (z.b. bei Vaterschaftsaberkennung oder Adoptionen) - je nach dem um was es geht nützt ihm also eine Urkunde von anno dunnnemals also eh nicht.

LG

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Hallo

also so in etwa hat sich mein Ex leider auch ausgedrückt er bräuchte die Geburtsurkunde und wegen dem Kindergeld die Nummer.

1.Gib nie und nimmer diese Geburtsurkunde aus der Hand, er kann sich selbst eine anfordern über das zuständige Standesamt.Geht sogar auch online und kostet in etwa 7 Euro.Er hat ja bis dato keinen Unterhalt gezahlt also kanns ja gar nicht so weh tun.

2.Zum Kindergeld habe ich klipp und klar gesagt habe ich beantragt steht dem Kind zu und Sense.

Das reicht voll und ganz und wird dir so auch vom Jugendamt erklärt.

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Meine Krankenkasse hat mal die Steuernummern meiner Kinder abgefragt. Meine Ex hat sich auch geweigert, diese zur Verfügung zu stellen. Ich finde so was extrem nervig.