Wechselmodell und unterhält bei stark abweichendem Einkommen

Hallo, hoffe mir kann geholfen werden.
Zur Situation:
Es besteht ein echtes wechselmodell ( 50 / 50 ),
Der Vater wohnt im Haus seiner Eltern, die während seiner Vollzeitbeschäftigung die Kinder betreuen.
Die Mutter wohnt allein, hat keine kostenlose Betreuung und kann daher nur Teilzeit arbeiten.
Die Kinder sind vier und 6 Jahre alt.
Der Vater zählt weder ehegattenunterhalt noch ausgleichenden kindsunterhalt.

Die Rechtslage ist da sehr kompliziert wie ich finde.
Eine Vorraussetzung für die umsetzung des wechselmodells ist unter anderem die finanzielle Realisierbarkeit.
In dem fall verdient die Mutter allerdings 600 Euro netto und der Vater 1800 Euro netto.
Die Mutter möchte nun ausgleichenden unterhält vom Vater, da sie das wechselmodell so nicht tragen kann und dies aber der Wunsch des Vaters ist.

Habt ihr erfahrungen.? Wie ist das mit dem ehegattenunterhalt beim wechselmodell?
Ach ja. Selbstverständlich bin ich die Mutter :)

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Mit solch einem Fall kannst Du Dir nur einen guten Fachanwalt für Familienrecht suchen und Deine Ansprüche einklagen.

Da muss man so viele Dinge beachten und jeder Fall ist einzeln zu betrachten, da wird Dir hier niemand eine zufriedenstellende Antwort geben können.

Gruß K.

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Hm okay, dachte jemand hätte Erfahrungen. Habe lange gedacht der Unterhalt würde wegfallen , kann aber irgendwie nicht sein. Wenn der ex auf ein wechselmodell besteht sollte er auch die weichen dafür schaffen oder zumindest sich daran beteiligen.
Er sagt aber einfach er will die Kids hälftig....vielleicht weil er denkt er muss dann nix zählen, und ich ja auch lang nix gefordert habe......
Naja er ist bereit mich zu unterstützen, geht mir auch nicht darum mich zu bereichern, aber ich mache das wechselvollen nur ihm zuliebe...dann sollte er auch mir entgegen kommen.
Er möchte gern eine außergerichtliche Einigung, wir sollen uns quasi auf irgend einen Betrag einigen....

Jetzt such ich eben nach Infos wie man das berechnet

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Hallo etresbelle,
ich denke auch das für Deine Fragen ein Anwalt der richtige Ansprechpartner ist.
Wie wird denn das Wechselmodell bei Euch praktiziert?
Eine Woche hat der Vater die Kinder und danach sind die Kinder eine Woche bei Dir?
Warum kannst Du nicht mehr als 600€ Netto verdienen wenn die Kinder 15 Tage im Monat beim Vater sind?

Gibt es bei Euch keine Kindergärten, Ganztagsschulen oder ähnliches?
lg
my-opinion

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Nein wir teilen die Woche hälftig, dazu kommt das die Betreuung hier im Ort bis 15.30 Uhr geht und mein ex Mann nicht möchte das die Kinder so lang im kindergarten sind.
Ich arbeite an den Vormittagen und wenn meine Kids nicht da sind, hoffe drauf das meine stelle dieses Jahr noch ausgebaut wird und mein Einkommen steigt.
Aktuell sind es aber knapp 600 Euro, dazu kommt das ich noch kosten für kindergarten trage.
Und der Wunsch nach wechselmodell geht eben vom ex Mann aus. Wobei er diese Variante sicher aus aus kostenersparnis in Erwägung zieht. Leider ist ein Wechselmodell aber nur durchführbar wenn auch die finanziellen Vorraussetzungen dafür bestehen .
Beim Amt wird naemlich auch auf meine ex Mann verwiesen, er zählt weder unterhält für die Kinder, noch ehegattenunterhalt.
Ich finde die Aufforderung zur zahlung durchaus berechtigt.

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Hallo,
wie gesagt, was Dir zusteht lässt sich wohl am besten über einen Anwalt ermitteln.
Wenn dein Es-Mann nicht möchte das die Kinder bis 15:30 Uhr im Kindergarten sind, dann soll er Dir eben die entsprechende Betreuungszeit bezahlen.

Ich würde Deinem Ex-Mann nicht nur finanzielle Aspekte als Motiv für das Wechselmodell unterstellen.
Ich denke ihr könnt zusammen das Wechselmodell noch optimieren, so das Du deutlich mehr arbeiten kannst.
Warscheinlich wird er aber trotz Allem etwas für die Kinder zahlen müssen.

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Hallo!

Das Kernproblem ist das du mit deinen Forderungen die Basisargumente der (Un-) Rechtsprechung für KU und BU ad-absurdum führst.

Die Begründung für KU ist: Ein Elternteil erbringt die Betreuungsleistung, der andere trägt die Kosten.
Die Begrundüng für BU ist: Da ein Elternteil ja jetzt die Kinder betreut kann er nicht mehr arbeiten, also muss der andere das ausgleichen.

(OK, man kann jetzt schon treffend darüber diskutieren warum der "Zahleternteil" hier mit der selben Begründung zwei mal zur Kasse gebeten wird, aber sei's drum).

Jetzt forderst du, der KV solle doch bitteschön zusätzlich dazu das er 50% der Betreuungsleistung erbringt auch noch die vollen Kosten tragen.

Kommt dir das nicht selber komisch vor?

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Nein, da das wechselmodell zu Gunsten der Kinder sein soll, er hat mehr Möglichkeiten zu arbeiten da seine Eltern kostenfrei seinem Betreuungspart übernehmen.
Würden wir annähernd gleich verdienen würde sich der Unterhalt aufheben, aber so habe nur ich die finanzielle Belastung. Um eine einseitige Belastung beim wechselmodell zu vermeiden wird in solchen faellen eben auf ausgleichende Zahlungen hingewiesen.das ist gesetzlich verankert. Meist läuft es dennoch auf eine Einigung hinaus.
Wenn der eine den Wunsch nach einem wechselmodell hat, weil er seine Kinder öfter sehen möchte sollte es wohl nicht an finanzieller Unterstützung scheitern, denn dann wäre das interesse ja rein finanzieller Art oder nicht ?
Es hat auch keiner vom gesamten Betrag geredet, es geht um einen Ausgleich.
Wäre andersrum doch auch so, dann müsste ich Zahlen.
Ganz zu schweigen vom Ehegatten unterhält den ich auch bisher nicht gefordert habe.
Ich war immerhin während der ehe auf seinen Wunsch hin für die Kids da, konnte also keine Karriere machen wie er. Es ist also sehr fair das er mich nach einer Trennung unterstützt.

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Du bist zu gutmütig, geh zu einer Anwältin und lass Dich bloss nicht über den Tisch ziehen! Dein wehrter Herr Ex-Gatte macht es sich erstaunlich einfach: Warum will er denn das Wechselmodell überhaupt, wenn er arbeitet und währenddessen die Kinder von den Grosseltern betreut werden? Macht keinen Sinn.

lg c

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Hallo,

rechtlich wäre es richtig, wenn die Mutter für die Zeit, wo die Kinder beim Vater sind , Unterhalt bezahlt und umgekehrt der Vater an die Mutter für die Zeit, die die Kinder bei der Mutter sind.

Es gibt Fälle, in denen darauf verzichtet wird.

Wobei die Mutter zumindest alle 14 Tage Vollzeit arbeiten könnte. Ob sie sich, wenn es darum ginge, den Kindsunterhalt gerichtlich auszuhandeln, auf einen Teilzeit-Job zurückziehen könnte, weiß ich nicht.

Ehegattenunterhalt wird es wohl nicht geben.

GLG

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Da muss auch erstmal ein Job her in dem man alle 14 Tage vollzeit arbeiten kann.
Und wenn du nur alle 14 Tage vollzeit arbeitest ist es immer noch keine Vollzeit Beschäftigung wie beim Vater gegeben. Der Arbeiter nämlich den ganzen Monat vollzeit.
Find mal so ne stelle....echt wirzig

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Ehegattenunterhalt hat nix mit dem wechselmodell zu tun und kann es auch geben

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