Auflistung Verwendung Unterhalt von Vater!

Liebe Mamis!
Und beschäftigt eine Frage, und ich hoffe ich darf sie bei euch stellen. Wenn jemand Erfahrung damit hat, wären wir dankbar.
Wir haben gehört das er KV, der Unterhalt zahlt, von der Mutter eine Auflistung der Ausgaben für das Kind im Monat verlangen kann! Ist die richtig? Kennt das jemand?
LG und #winke

1

Also gehört hab ich davon noch nie was aber wenn jemand das verlangt soll ers machen, dass der KV mal sieht was das Kind wirklich kostet (anteilig Miete,Strom Heizung,Essen, Benzin, Betreuungskosten, Verein usw.) Man wird sehr schnell merken dass es vorn und hinten gar ned reicht es würde also gar nichts bringen in meinen Augen.

3

weisst du wieviel der vater zahlt? ich glaube das er das ganz gut weiß! und wenn man bedenken hat das in die falsche stelle inversiert wird? und das ganz offensichtlich?!?

5

Leidet das Kind dann darunter und verwahrlost sowie bekommt nichts zum Essen etc? Wenn dies der Fall ist müsst ihr einen anderen Weg gehen.

weitere Kommentare laden
2

Nein ist nicht richtig.
Eine Aufstellung muss nicht erbracht werden.
Nur bei Anspruch auf Mehrbedarf / Unterbringungskosten, muss ein Nachweis erbracht werden.
Lg
Sam

4

Vielen Dank für deine informative Antwort!
LG#winke

9

Diese Auflistung gibt es tatsaechlich. Sie kommt aber bei 99,999% aller Kinder nicht vor. Das passiert nur bei den Kindern, wo der (zumeist) Vater ein derart hohes Einkommen hat, dass er die DDT sprengt. Dann muss die Mutter die tatsaechlichen Kosten einzeln nachweisen um so einen individuell angepassten Unterhaltssatz auszurechnen. Alternativ kann die Mutter auch auf diese (doch recht komplizierte) Berechnung und den Nachweis verzichten und einfach den höchsten Satz der DDT akzeptieren und damit freiwillig auf Unterhalt verzichten. Diese Berechnung wird auch nur von Gerichten gemacht. Das Jugendamt macht das nicht.

10

Soweit ich weiß geht das nicht, wir haben das auch nie wollen, sie muss das Geld für sich und die Kinder eben so einteilen damit sie klarkommt, wenn nicht Pech, ich kann ja auch nicht mehr ausgeben als wir haben.

11

Hallo!

Per Definition verwendet eine KM den Kindesunterhalt IMMER nur zum Wohle der Kinder.
Entsprechend ist ein detailierter Nachweis über die Verwendung völlig überflüssig und vom KV auch nicht einforderbar.