Darf Vater der Kinder eine Auslandsreise verbieten ?

Hallo :-)

Wir sind getrennt, nicht verheiratet, haben geteiltes Sorgerecht.

Darf der Vater meiner beiden Kinder es verbieten, dass ich mit ihnen 5 Tage Urlaub im Ausland mache ?

Danke für eure Hilfe !

Liebe Grüße

B.

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Warum sollte er es verbieten?

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Weil er mich vielleicht ärgern möchte und mir "eins reinwürgen will" #contra

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Aus Erfahrung andersrum ja kann er, hat die Ex meines Mannes uns auch verboten #rofl Heute darf sie das den Kindern erklären, jeder bekommt für seine Missetaten irgendwann die Rechnung.....

Tut er es denn? Frag einen Anwalt was du tun kannst, wir haben es hingenommen.

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Hat das auch was mit dem aufenthaltbestimmungsrecht zu tun? Wer hat das bei euch, einer alleine oder beide?
Kenne mich aber mit trennungen usw nicht sonderlich aus.
Hat er angst, das du dich absetzt oder will er dir einfach nur an den karren fahren?
Lg conny

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Hallo,

ich glaube das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben automatisch beide wenn das Sorgerecht geteilt ist....bin mir aber nicht sicher....

Nein, absetzen will ich mich auf keinen Fall, da muss er keine Angst haben. Aber es könnte sein dass er mir einfach nur an den Karren fahren will.

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Das ist kleinlich von ihm.
Ich glaube, ich würde es auch den kindern so sagen: kids,...ich wollte mit euch eine woche zb türkei machen, aber papa erlaubt es euch nicht.
Warum immer gute mine zum bösen spiel machen?
Lg conny

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So wie ich es verstehe, darf dein Mann es nicht verbieten, da es sich um eine Angelegenheit des täglichen Lebens handelt. Die Kinder leben bei dir und somit darfst du reisen.

§ 1687 BGB , Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntlebenden

(1) 1Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. 2Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. 3Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. 4Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. 5§ 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(Frag einen Anwalt.de)

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Danke für deine Hilfe #pro

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Ausland ist ein weiter Begriff. Aber wenn du nicht in ein Krisengebiet reist, dann hat er da wohl nix zu wollen.

Gruß

Manavgat

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Nein, kein Krisengebiet. Nur ein kleiner Ort an der niederländischen Grenze ;-)

#danke

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Hi,
wenn Du selber Ausländerin, Dt. mit ausländischen Wurzeln...bist und der Verdacht nahe liegt, das Du dort bleiben willst und nicht nur auf Urlaub.....da kann er schon Einwände erheben, wenn begründeter Verdacht besteht.

Lisa

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Danke, nein ich hab keine ausländischen Wurzeln.

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Ich musste jedesmal eine Reisevollmacht für meine Frau unterschreiben, wenn sie allein mit unserem Sohn ins Ausland (außerhalb Schengener Staaten, wo die Pässe kontrolliert werden) wollte.

Daher würde ich es eher umdrehen: Ihr dürft ohne sein Einverständnis nicht Urlaub machen, er muss es noch nicht mal verbieten.

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#danke

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#bitte

Noch eine kleine Anmerkung: Meine Frau hat spaßeshalber mal bei der dt. Grenzkontrolle am Flughafen gefragt, ob die Reisevollmacht wirklich so wichtig sei. Die Grenzbeamten haben ihr gesagt, dass sie ohne meine Vollmacht sie nicht hätten ausreisen lassen. Der Grund ist scheinbar, dass innerhalb des Schengener Raumes man des Kindes noch habhaft werden kann, sich die Sache im Ausland aufgrund anderer Gesetzgebung ganz anders darstellt. Deswegen, um Kindesentführungen zu unterbinden, braucht man diese Vollmacht.

Vorsicht: Im Internet kursieren Gerüchte, dass man angeblich das von einem Anwalt sich beglaubigen lassen muss. Totaler Unfug. Die einzig richtige Auskunft gibt das Auswärtige Amt Berlin. "Reisevollmacht für kinder" ist dort irgendwo auf der Homepage zu finden. Hab mich grad wieder dran erinnert. Einfach ein Blatt Papier, Name, Reiseziel, -dauer und unterschreiben. Fertig.

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