KiVa neuer Job, beim Jugendamt melden oder wie vorgehen?

Hallo,

ich frage hier für meine Cousiene.

Sie hat eine 4 jährige Tochter und vom Tag der Geburt an nur Unterhaltsvorschuss bekommen da der Erzeuger nicht drann dachte arbeiten zu gehen, zahlte freiwillig auch nix und kümmert sich auch so nicht.

Nun hat er seit 1 Monat einen neuen Job! Den Arbeitgeber hat er schön bei Facebook angegeben und somit hat man auch schön die komplette Arbeitgeberadresse.

Freiwillig wird er das dem Jugendamt nicht melden und meine Cousiene fragt sich nun, ob sie das dem JA einfach melden kann und ob die dann den Unterhalt fordern. Muss sie vieleicht noch andere Wege gehen?

Sie arbeitet Vollzeit und ihr JA hat nur einen ganzen Tag in der Woche sprechstunde und das meistens zu ihren Arbeitszeiten, daher hat sie bisher noch keinen Kontakt zu denen bekommen..

Über Tips für sie wie sie nun am besten Vorgeht, wäre ich euch echt dankbar. Ich kenn mich da leider (bzw. zum Glück) nicht aus.

LG

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Ich würde eine Anwältin einschalten!

Hat sie einen Titel?

Gruß

Manavgat

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Hallo,

nein hat sie nicht.

Das lief halt von anfang an übers JA mit Unterhaltsvorschuss.

Wer zahlt denn den Anwalt? Sie verdient trotz viel Arbeit nicht viel und ihr Ex ist neu verheiratet und beide arbeiten, haben also deutlich mehr Geld.

LG

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Ja, da ist die Frage wieviel ist " nicht viel"

Vermutlich bekommt Deine Cousine PKH , aber es kann sein sein das diese nur als Darlehen genehmigt wird. Außerdem ist es oftmals so, das viele Anwälte keine gute Arbeit nur für PKH leisten, sondern Du als Mandant dennoch einiges aus eigener Tasche draufzahlen mußt.

Bei Jugendämtern ist es so, das sieden KV Anschreiben und Gehaltsnachweise verlangen. Und mehr kann ein Anwalt auch nicht tun. Denn selbst wenn er arbeitet, wer sagt denn das er gravierend über Selbstbehalt verdient?

Ich würde das jetzt erst mal übers JA weiterlaufenlassen, erst wenn sich nach 6 Monaten nichts getan würde ich darüber nachdenken vielleicht doch noch einen Anwalt einzuschalten. Manavat hat da gut reden, sie zahlt keine Anwaltskosten.

Pina

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Sie soll dem JA einen Brief schreiben mit einem Hinweis/Ausdruck aus Facebook.

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hallo,

Deine Cousine soll sich erst mal an das Jugendamt wenden. Dort besteht für das Kind mit Sicherheit eine Beistandschaft. Sie soll bzw. kann dort eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Vaters beantragen - am besten schriftlich und mit dem Ausdruck von Facebook. Wenn sie genauere Auskünfte benötigt, dann funktioniert das bestimmt auch per Telefon - ein JA was nicht telefonisch erreichbar ist kann ich mir nicht vorstellen.

Das JA wird den Vater auffordern seine Einkommensnachweise des letzten Jahres bzw. ab dem Zeitpunkt der letzten Überprüfung mitzuteilen. Das Einkommen der neuen Frau spielt aber keine Rolle und wird auch nicht angerechnet. Wenn die Unterlagen eingehen erfolgt eine Überprüfung und ggf. eine Neubrechnung.

Sollte der Vater seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird sie weiter UHV erhalten - diesen muß der Vater zurückzahlen (Verjährung von 30 Jahren). Jugendämter bzw. Behörden reagieren auf nicht beachtete Zahlungsaufforderungen mittlerweile ziemlich allergisch und leiten schnell die Vollstreckung ein.

Wenn es eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde gibt, dann ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass er sich darin auch zur Zahlung des Unterhaltes gem. der DT verpflichtet hat - das ist der Titel. Der Vater hat eine Abschrift dieser Urkunde, die vollstreckbare Ausfertigung liegt meist beim JA oder bei der Mutter.

Gleich einen Anwalt einzuschalten, halte ich für übertrieben, da ein Anwalt nicht mehr tun kann, wie das JA. Zumal gute Fachanwälte f. Familienrecht nicht unbedingt über Beratungshilfeschein bzw. PKH (wenn es vor das Gericht geht) beraten. Die Stundensätze für solche Anwälte liegen hier bei uns bei ca. 200,00 €.

omnes