Hallo
der Vater meiner beiden Kleinen und ich haben das Sorgerecht geteilt.
Wie sieht es denn da mit den Wochenenden aus ? Alle 2 Wochen können die beiden ja das Wochenende bei ihm verbringen - die Frage ist :
Ist er dazu verpflichtet seine Kinder "bei sich aufzunehmen" ?
Danke für eure Hilfe !
LG
Inka
Gibt es eine "Betreuungspflicht" ?
Nein ist er nicht Will er denn nicht oder was habt ihr besprochen?
Hallo,
er ist von heute auf morgen zu seiner neuen Freundin gezogen mit der er seit einem Monat zusammen ist....
Für die Kinder gibt es dort keine Schlafmöglichkeit. Ich habe ihm gesagt, dass ich kein Problem damit habe wenn er die Kinder bei uns zu Hause betreuen würde, er könnte dann hier im Gästezimmer übernachten.
Sie vermissen ihn einfach sehr
Abgesehen davon ist mein Sohn ein Frühaufsteher (5:30) und beide Kinder sind nachts ab und zu wach - wenigstens ein Tag alle zwei Wochen um ein bisschen zu regenerieren wäre schön....
Hallo,
rein theoretisch haben die Kinder ein Recht auf Umgang mit dem Vater.
Wenn der Vater nicht will, könntest du ihm die Kinder mit dem Gerichtsvollzieher bringen lassen, wurde mir gesagt.
Nur: Will man das seinen Kindern zumuten? Will man, dass die Kinder irgendwo hingehen, wo sie nicht erwünscht sind?
LG
Nein denn würdest du deine Kinder wohin geben wo du weißt dass der jenige keine Lust hat ??
lg
Nein, ich möchte nicht dass meine Kinder dahin gehen wenn er gar keine Lust auf sie hat - seine Freundin wahrscheinlich auch nicht
Aber es würde ja die Möglichkeit geben dass er die Kinder hier betreut und auch im Haus bei ihnen schläft....
Hallo
Du kannst ihn aber schlecht dazu zwingen, bei dir zu schlafen und die Kinder zu betreuen.
Glaube auch, das es seiner Freundin nicht gefällt, wenn er bei dir schläft.
Hallo,
die Kinder haben ein Recht auf den Umgang mit ihrem Vater - unabhängig vom Sorgerecht.
Das heißt, er MUSS.
Ob du das wirklich willst, solltest du dir genau überlegen.
Gruß
Mein Mann wohnte nach der Trennung mit seiner ex in einer 1 Zimmerwohnung.
Dort haben wir Monate lang mit seiner Tochter (damals 2) auf einer Matratze geschlafen.
Es gibt doch solche Matratzen die man zusammen falten kann, nehmen nicht viel Platz weg, oder ein Luftbett.
Lösungen gibt es sicher, aber wärst du damit zufrieden?
Das Problem ist, dass beide Kinder sicher völlig überfordert mit der Situation wären da sie die Freundin ihres Vaters kaum kennen...
Er hat selbst gesagt dass er es NOCH nicht möchte dass seine Kinder bei ihm und seiner Freundin schlafen.
Gut dann ohne Übernachtung, dann können die Kinder ja so am we zu ihnen, um die Freundin kennen zu lernen.
Ich hab jetzt bei den letzten antworten raus gelesen, dass du es eigentlich auch nicht möchtest das sie dort schlafen, möchtest aber trotzdem gerne ausschlafen.
Das er das Angebot bei euch im Haus zu schlafen nicht annimmt ist ja aber auch verständlich.
Kann mir nicht vorstellen, dass seine Freundin das so toll fände.
Wie würdest du reagieren, wenn er sagt die Kinder sollen bei ihnen schlafen?
Hallo,
wenn er nicht will, dann muss er nicht.
GLG
Es gibt eine Umgangspflicht, aber es wurde bereits höchstrichterlich festgelegt, dass kein Gericht in diesem Land einen Vater zum Umgang zwingen oder verurteilen wird.
Laut Gesetz gibt es aber eine Umgangspflicht. Nirgends im Gesetz ist aber erwähnt, wie der Umgang zu gestalten ist...
Grundsätzlich ist der Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Soviel zur Theorie. In der Praxis sieht es aber eher so aus, dass einem umgangsunwilligen Elternteil -selbst mit entsprechendem Gerichtsurteil über festgelegte Umgangszeiten- schwerlich bis gar nicht beizukommen ist.
Man kann natürlich immer wieder versuchen, das Urteil durchzusetzen, man sollte sich allerdings gut überlegen, was man seinen Kindern damit ggf. zumutet. Ich für meinen Teil hätte definitiv keine Lust, Zeit mit einem Vater zu verbringen, der kein Interesse an mir als Kind hat...