Aloha,
ich habe eine Frage bezüglich einer Nachnamen-Änderung meines Sohnes an euch:
Mein Sohn ist unehelich geboren und trug seit Geburt meinen Mädchennamen. Sein Vater und ich haben nach seiner Geburt geheiratet, seinen Nachnamen als Familiennamen bestimmt, ich trage seither einen Doppelnamen, mein Sohn den seines Vaters.
Mein damaliger Anwalt, der Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht für mich abgewickelt hat (jetzt im Ruhestand) sagte mit, dass der Vater mit einer Namensänderung meines Sohnes (zurück zum Geburtsnamen) einverstanden sein muss. Ansonsten geben es die Möglichkeit des Rechtsweges, aber es sei ungewiss, wie dort entschieden wird.
Kennt sich jemand von euch damit aus, oder hat den Namen des Kindes ändern lassen können?
Mir wurde das alleinige Sorgerecht zugesprochen (vorgeburtlich war gemeinsames Sorgerecht beurkundet), da der Vater sieben Monate nach der Trennung den Kontakt von heute auf morgen abgebrochen hat, nicht mehr erreichbar war, sich (bis heute, seit Dez 09) nicht mehr gemeldet hat, keinen Unterhalt mehr gezahlt, zu keinem Gerichtstermin erschienen usw. ist. Ist das relevant für einen etwaigen Prozess?
Hintergrund ist, mein Sohn und ich haben auch keinen Kontakt zu der Familie des Vaters (kein Interesse dieser Familie) und absolut null Bezug zu diesem Nachnamen.
Da mein Exmann auf kein Schreiben von mir reagiert (ich hatte das Thema einmal in einer Email angesprochen - schicke einmal im Jahr eine Email des Inhaltes "möchtest du nicht eventuell Teil haben am Leben deines Kindes, ich stehe dem nicht im Weg") muss ich ihn auch nicht (mehr) fragen, ob er einer Namensänderung zustimmt, er würde es aus Gründen, die nur er kennt, sowieso verweigern (er wollte auch auf keinen Fall, dass ich das alleinige Sorgerecht bekomme).
Vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben, wie ich die Sache am besten angehe und/oder, wie die Chancen für mein Vorhaben stehen!
Danke schonmal.
Ae
Änderung des Nachnamens des Kindes
Hallo!
Die Antwort ist relativ einfach: Ein gerichtlicher Ersatz der Zustimmung des leiblichen KV is immer dann möglich, wenn die Beibehaltung des aktuellen Nachnamens für das Kind erhebliche Nachteile bedeutet bzw. Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Ein Beispiel wäre es wenn das Kind den seltenen Nachnahmen eines Serienmörders der durch die Presse äußerst bekannt ist tragen würde.
Alleine der Grund "Das Kind heißt ja jetzt anders als die Mutter" gilt nicht. Es ist höchstrichterlich entschieden das derartige Konstellationen inzwischen so normal sind das dies für das Kind keine Einschränkung darstellt.
Ganz kurz: Wenn du nicht mehr Gründe als die bisher erwähnten hast: Vergiss es.
Hallo,
es gibt nur noch einen Grund - der Name ist sehr auffällig. Ich empfinde das inzwischen als negativ, seit mein Sohn grösser ist und auch selbst den Namen ausspricht, wenn er gefragt wird. Ich benutze deswegen grundsätzlich nur meinen Mädchennamen, schon immer.
Aber ob das das Kindeswohl gefährdet - eher nicht, wird von den meisten Leuten wohl sogar eher gegenteilig empfunden.
Danke für Deine Antwort, ich werde mich nochmal bei einem Anwalt erkundigen.
Viele Grüße,
Ae
Hallo!
" Ich empfinde das inzwischen als negativ,"
Das ist genau der Punkt. DEIN Empfinden spielt dabei absolut keine Rolle. Ganz offensichtlich hat dein Sohn kein Problem damit - und darauf kommt es an.
Bei alleinigen Sorgerecht sollte das doch aber kein Problem sein, oder?
Hallo,
mein Anwalt meinte damals, das habe mit dem Sorgerecht nichts zu tun.
Ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen!
Viele Grüße,
Ae
Doch, wenn das Kind den Namen das KV trägt muss dieser zustimmen. Sonst nicht.
hallo!
ich habe mich nach der trennung bei allen ämtern erkundigt, die für namensänderungen zuständig sind.
die änderung des nachnamens des kindes ist eine sog. öffentlich rechtliche namensänderung. und dafür muss es einen triftigen grund geben.
das die mutter einen anderen namen trägt, ist leider kein grund.
gründe wären zb. ein sehr häufiger nachname in verbindung mit einem sehr häufigen vornamen. so häufig, das man ständig falsche post bekommt...oder ein diskreditierender nachname (fick, möse, scheisser etc.)
du kannst es natürlich versuchen, aber die chancen sind gleich null. und zahlen muss man trotzdem. da das bis um die 2000 € kosten kann, sollte man sich das vorher gut überlegen...
ruf einfach mal bei der stadt an, in der du wohnst und frage nach der tel.nr. des für öffentlich rechtliche namensänderung zuständigen amtes. dort bekommst du alle infos, die du suchst.
lg
Hallo,
ganz lieben Dank für deine Antwort, das werde ich machen!
Liebe Grüße,
Ae
Der Name muss ihn in seinem Alltag beeinträchtigen oder zu Asbsurd sein.
Es geht nicht, dass der Name gewechselt wird wie man lustig ist.
Im Übrigen ist er immer noch der Vater. Das ist Bezug genug zu seinem Namen.
Hallo,
Satz zwei, drei und vier waren absolut überflüssig.
Danke für die Hinweise im ersten.
Viele Grüße,
Ae