Hallo an Alle,
ich befasse mich jetzt gerade mit dem Thema, den Unterhaltstitel für den Vater meiner Tochter per Klage zu erwirken.
Der Vater arbeitet nicht und lebt von Hartz IV.
Seine Eltern sind allerdings vermögend und es ist somit ganz natürlich, da er eines Tages erben wird.
Wenn dieser Zeitpunkt gekommen ist, dann möchte ich gerne den Unterhaltstitel zur Pfändung des bis dahin offenen Unterhaltes für meine Tochter nutzen.
Nur wie erfahre ich überhaupt, wenn ein Elternteil des Vaters verstirbt?
Und was ist, wenn seine Eltern den eigenen Sohn durch ein Testament als Erbe ausschließen?
Nur zur Information, ich arbeite 35 h in der Woche und erhalte noch Unterhaltsvorschuss meine Tochter.
Vielen Dank für Eure Informationen.
Gruß Claudia
Klage Unterhaltstitel / Wie erfahren ich wenn der KV von seinen Eltern erbt?
Hallo
Du kannst auch versuchen, die Großeltern auf Unterhalt zu verklagen. Allerdings müssen dann beide Großelternpaare ran
Lg
Danke für die Information.
Dies ist mir auch schon bekannt und ich möchte das aus dem Grund nicht, als dass zwischen den Großeltern und meiner Tochter ein sehr gutes Verhältnis besteht. Das würde dadurch sicherlich einen "Knacks" bekommen.
Meine Mutter erhält seit dem Tod meines Vaters eine Berufsgenossenschaftsrente, diese wäre nicht angreifbar in Bezug auf Unterhalt. Das wäre somit kein Problem, aber ich habe Bedenken, die Großeltern auf Unterhalt zu verklagen.
Und wenn das Verhältnis zum Enkelkind ja so toll ist und die Grosseltern zudem auch vermögend sind, finden sie es nicht (zumindest moralisch) beschämend, dass der allgemeine Steuerzahler für den Unterhalt des Enkelkindes zwangsweise aufkommen muss?
Hallo,
also wenn die Großeltern ihrem Kind jetzt schon kein Geld oder Sachwerte zur Verfügung stellen, wenn er ALG2 bezieht UND davon lebt, ist es meines Erachtens sehr unwahrscheinlich, dass er sie eines Tages beerben wird.
Ich würde mir hier schwer Gedanken machen, wie ich mein Testament so verfassen könnte, dass Sohnemann an dieses Geld nicht könnte.
Ich würde an deiner Stelle nicht auf ein eventuelles Erbe hoffen. Das kann arg schief gehen. Ich würde die Grosseltern auf Unterhalt verklagen. Vorher kannst du ja mit ihnen die Sache bereden. Sie werden das sicher verstehen, denn auch sie haben mindestens ein Kind großgezogen und wissen, dass das Geld kostet.
- also wenn die Großeltern ihrem Kind jetzt schon kein Geld oder Sachwerte zur Verfügung stellen, wenn er ALG2 bezieht UND davon lebt, ist es meines Erachtens sehr unwahrscheinlich, dass er sie eines Tages beerben wird. -
Wie kommst du zu dieser Schlussfolgerung? Die TE erwähnt nicht mal ansatzweise iwas in der Art.
Wer sagt dir, dass der Sohn nicht doch unter der Hand finanziert wird? Und erben wird er in jedem Fall, selbst wenn es nur der Pflichtanteil ist.
Es ist natürlich sinnig, mit Dritten jetzt darüber eine Diskussion zu führen. Letztendlich muss das die TE selbst wissen.
Und nein, dass er den Pflichtteil AUF JEDEN FALL erben wird, kann man gut umgehen. Er kann ja der Vorerbe sein und darf von "seinem" Erbe dann die Zinsen jährlich nutzen oder ähnliches - ja, ganz leer geht er nicht aus. Aber es ist eine regelmäßige Einnahme und keine sehr hohe. Das Erbe an sich bleibt dabei aber größtenteils unangetastet.
Hast Du denn bei seinen Eltern schon mal wegen Unterhalt angefragt?
Das wäre doch der erste Schritt.
Das stimmt, Du hast Recht. Ich habe auch schon mit meiner Mutter darüber gesprochen, sie hätte damit kein Problem (denn bei ihr würde ja auch bezüglich des Unterhaltes angefragt werden).
Nur schwingt bei mir eben eine gewisse Panik mit, da der Vater schon einige recht aggressive "Ausraster" nach von mir in die Wege geleitete Schritte (z.B. Unterhaltsvorschuss) hatte. Er hatte mich auch schon mal tätig angegriffen, deswegen meine Vorsicht...
Ich weise ja auch immer daraufhin, dass ja beide Großeltern herangezogen werden.
Dies wird doch aber erst aktuell, wenn die Großeltern des Vaters sich weigern.
Wenn diese wirklich sehr vermögend sind kann es doch auch sein, dass sie sich ohne großes Tamtam verpflichtet fühlen Unterhalt zu leisten (aus "moralischen" Erwägungen).
Der Versuch sollte auf jeden Fall erfolgen. Dies sollte selbstverständlich mit Fingerspitzengefühl und wohl überlegt erfolgen.
Also keine Vorwürfe machen, sondern einfach auf die Umstände aufmerksam machen, mitteilen, dass Geld leider knapp sei und nachfragen ob sie sich vorstellen könnten einen Obulus zuzuschießen. Und dabei darauf hinweisen, dass der normale Unterhalt eines Kindes Summme X beträgt und eigentlich der Sohn leisten müsste wenn er ausreichend Einkommen oder Vermögen hätte (so in etwas).
Und dabei immer freundlich bleiben und keine Vorwürfe äußern. Einfach deine finanziellen Schwierigkeiten in den Mittelpunkt stellen (eventuell noch mit wie unangenehm es dir sei wegen Geld anzufragen (auch wenn Euer Kind eventuell darauf sogar einen Anspruch hat).
Und erst wenn die Großeltern uneinsichtig sind oder lächerlich niedrige Summen anbieten sollte man das über Einkommens/Vermögensauskünfte versuchen.
Und bittet nehmt nicht jedes Wort von mir auseinander.
So wie ich es schreibe, ist es auch gemeint. Jeder Fall gestaltet sich nun einmal anders und es ist fast unmöglich, zu jedem Wort auch eine Erklärung abzugeben.
Wenn ich schreibe, dass das Verhältnis zwischen meiner Tochter und den Großeltern gut ist, dann ist es das auch (und ich dulde das auch). Das heißt aber nicht zwingend, dass ich dort mit eingeschlossen bin und wir eine fröhliche Ex-Familie sind und alle miteinander Kaffee trinken.
Wenn dem so wäre, dann würde ich hier wohl kaum einen Beitrag schreiben.
Der Vater hat mich bereits einmal tätig angegriffen und es gab noch 2 weitere Vorfälle, bei denen er mit geballten Fäusten vor mir stand (die Wut funkelte nur so aus den Augen). Ich bin diesbezüglich eben vorsichtig und muss das nicht unbedingt noch schüren. Da er mir gegenüber allerdings keine direkte Drohung (z.B. "ich steche dich ab") ausgesprochen hatte, konnte ich ihn auch nicht anzeigen.
Seinen Eltern gegenüber brauche ich mit diesen Vorfällen nicht ankommen, sie glauben ihrem Sohn blind. Und sicherlich wird der Sohn noch Geldmäßig von den Eltern unterstützt, z.B. seine Möbel stammen allesamt von den Eltern. Nur ein Auto finanzieren sie ihm zum Glück nicht mehr.
Ich bin halt hin und her gerissen... zunächst werde ich jetzt den Titel angehen. Wenn der Vater diesbezüglich Post erhält, kann ich mich erst mal wieder auf einen scharfen Gegenwind einstellen, davor graut mir schon ein wenig. Aber ich stehe das durch, es ist für meine Tochter.
Sprich mit einer Anwältin. Themen: großeltern auf unterhalt verklagen und mögliche pfändung/Sicherung eines pflichtteilsanspruchs (keine ahnung, ob das geht)
Gruß
Manavgat
träum weiter in deinem Männerhass............ eventuelle Erbteile pfänden... logo vielleicht auch bei den Urgroßeltern oder den Cousins und Cousinen.
und stell dir vor...die dürfen zu ihren Lebzeiten sogar jedwedes eventuelle Erbe verspielen oder für Weltreisen ausgeben.