Hallo,
seit einem Jahr haben wir Begleiteten Umgang, in der letzten Zeit ist mir von meinem fast 4 Jährigen Kind gesagt worden, dass der Papa dabei wieder schlimme Sachen sagt. Sie Spuckt auch oft auf der heim fahrt oder bekommt in der Nacht nach den Umgängen hohes Fieber.
Sie freut sich wen sie Ihren Papa sehen darf!
Jetzt meine Frage:
Da ich die Umgänge nie mit begleitet habe sondern immer im Wartezimmer saß weiß ich nicht ob ich jetzt einfach hergehen kann und sagen kann ich möchte dabei sein.
LG
Fümchen
Begleitenden Umgang mit Begleiten??
Hallo,
natürlich kannst Du sagen das Du den Umgang begleiten möchtest wer sollte Dir das verbieten ??
Die Frage ob Du dabei sein kannst hängt davon ab wer/wie/warum den Umgang so beschlossen hat.
Wie genau ist den die Umgangsregelung und wer hat sie festgesetzt ??
Die Reaktion Deiner Tochter zeigt deutlich wie problematisch die Umgänge in der derzeitigen Form sind.
Ich würde Anfangen die Reaktionen von einem Arzt dokumentieren zu lassen und dann stellt sich wieder die Frage wer hat sich den BK so "ausgedacht" ???
LG dore
Das hat der Richter entschieden. Begleiteten Umgang 1x Wöchentlch
Was hat der Richter den dazu gesagt ob Du anwesend sein darf oder auch nicht ??
Hallo!
Ich verstehs nicht ganz.
Der KV hat begleiteten Umgang, das heisst, es ist Jemand dabei (vom Jugendamt oder einem freien Träger), der aufpasst. Ich würde glaube erstmal, die Begleitperson ansprechen, wie der Umgang so läuft. Wenn du dabei bist, macht es den Umgang nicht leichter, denke ich!
Wenn beim Umgang etwas grundsätzlich schief laufen würde, würde die Begleitperson das doch sagen! Dafür ist sie da.
Bitte doch mal um ein gespräch, evtl auch mit dem Jugendamt als dein Beistand!
lg julia
Mir ist nicht ganz klar, wie der Vater bei begleitetem Umgang schlimme Sachen sagen kann. Ich verstehe auch nicht wirklich, wieso die Aussage, dass er das ältere Kind zu Hause besuchen (?) kommt, in Panik versetzt.
Wie äußert sich die Umgangsbegleitung? Begleiteter Umgang soll ja in der Regel nicht ewig gehen. Daher müsste dich sowieso eine Stellungnahme erfolgen?
Ich kann mich Dore auch nicht anschließen. Dass die Mutter dem Umgang NICHT beiwohnt ist doch der Sinn des durch Dritte begleiteten Umgangs
LG
Hallo,
ich gebe zu das ich natürlich nicht weis wie das ganze bei Kindern von geschiedenen Eltern läuft ich kenne mich nur mit Pflegekindern aus.
Dort begleite ich als Pflegemutter das Kind beim Umgang und der Sachbearbeiter ist ebenfalls dabei. Niemals könnte ich das Kind beim leiblichen Elternteil abgeben und dann mit dem Sachbearbeiter alleine lassen vollkommen undenkbar. Daher finde ICH es normal das eine (Pflege)Mutter den Umgang begleitet. Ich kenne es nicht anders.
Was haben wir gelernt. Es geht nicht um die Mutter es geht nicht um den Vater es geht ganz allein darum was für das Kind gut ist.
Da es dem Kind mit dem Umgängen im Moment nicht gut geht wäre es für mich ganz klar zu sagen ich möchte den Umgang begleiten um zu sehen was dort passiert.
Alles andre würde doch bedeuten das ICH die Situation des Kindes nicht erst nehme.
LG dore
Hallo Dore,
der Sinn des begleiteten Umgangs liegt i.d.R darin, dass der Vater eine Beziehung zum Kind aufbauen kann, wenn es bisher keine gibt oder eine "Aufsicht" zu haben, wenn von Seiten des Vaters Probleme zu befürchten sind. Ein Nebeneffekt ist, dass die Mutter gerade nicht die Finger im Spiel hat und Einfluss auf die Interaktion zwischen Kind und Vater hat oder gar ihre Beziehungsprobleme dadurch in den Umgang geschleppt werden.
Deshalb ist sie auch die letzte, die auf eine Teilnahme bestehen kann. Sie sollte der Umgangspflegerin vertrauen oder ihre Beobachtungen mit ihr besprechen. Eine Teilnahme erzwingen würde ich nicht. Ich denke, das würde ihr im weiteren Verfahren eher auf die Füße fallen, wenn sie eigenmächtig handelt.
LG