guten abend,
ich hab da mal ne frage zum Urlaub...
muss der papa von meiner tochter erlauben und evtl schriflich zustimmen, wenn ich mit ihr ins Ausland in den Urlaub fahren möchte??
wir sind über ein jahr getrennt, Kind lebt bei mir und sieht ihren papa an 4 tagen im Monat. Sorgerecht haben wir beide. Scheidung ist beantragt. Verhältnis ist ganz ok
ich war im letzten jahr schon mit ihr an der Nordsee und dieses jahr werden wir das auch wieder tun.
gefragt habe ich ihn nicht wirklich nur erzählt, dass wir in Urlaub fahren und er hat nichts negatives dazu gesagt.
ist das beim Ausland anders?? bräuchte ja auch nen pass für mein Kind
danke euch
VG
muss der papa den urlaub erlauben??
"bräuchte ja auch nen pass für mein Kind"
Und für den wirst du die Unterschrift des Vaters brauchen,wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt.
das denke ich mir...will den Urlaub ja auch nicht verheimlichen...
darf er mir den Urlaub denn verbieten?? DAS war ja die frage
"darf er mir den Urlaub denn verbieten??"
Da ich mal nicht davon ausgehe,dass du mit den Kindern iin einem Kriegsgebiet Urlaub machen willst oder mit ihnen auf Dauer verschwinden willst ins Ausland......warum sollte er?
In einem der beiden Fälle könnte er schon.
Du brauchst nur seine Unterschrift, um einen Pass für euer Kind ausstellen zu lassen.
Den Urlaub an sich darf er dir nicht verbieten, es sei denn, du hast vor, irgendein Krisengebiet zu bereisen. Dagegen könnte er durchkommen.
Wieso sollte er dir das verbieten wollen? Sprecht offen vorher über eure Urlaubspläne und gut ist. Da er das Kind eh nur 4 Tage im Monat sieht, plane vielleicht nicht gerade seine Umgangszeit mit als Urlaubszeit ein.
LG, palomita
hab ich irgendwas davon geschrieben dass er mir einen Urlaub verbieten WiLL??
nein... darum geht es nicht
ich möchte nur wissen, ob es dafür eine schrifliche Erlaubnis benötigt wird oder nicht
Hallo,
ich kenne dein Problem.
Im Gespräch mit Jugendamt und Anwalt kam dabei Folgendes raus:
Eigentlich ist es deine Sache, was du in deiner Umgangszeit mit dem Kind machst. Sprich: es sollte wenn möglich seine Umgangszeiten nicht betreffen.
Wenn ihr ins EU Ausland fahrt ist alles total unproblematisch. Wie es rein rechtlich außerhalb der EU aussieht, weiß ich nicht, müsste aber auch ohne Probleme gehen.
Für Reisepapiere und Co brauchst du bekanntlich seine Unterschrift, soweit das gemeinsame Sorgerecht besteht.
Je nachdem, wie ihr miteinander umgeht, würde ich aber einfach vorher den Urlaub bei ihm anklingen lassen und ihn miteinbeziehen.
ABER: du darfst in den Urlaub fahren. Er aber eben auch.
Gruß
uiuiui1
Hi,
die Zustimmung brauchst du von ihm nicht, er von dir umgekehrt auch nicht.
Entgegen der Meinungen hier brauchst du auch nicht seine Unterschrift für die Erstellung eines Ausweises.
Das ergibt sich aus Paragraf 6 Abs. 1 PassG und den Textziffern 6.1.3.1 und 6.1.3.4 des gemeinsam herausgegebenen Ministerialblatt des auswärtigen Amtes.
Kurzfassung: leben Eltern mit GSR getrennt, darf nur der, unter dessen Meldeadresse das Kind gemeldet ist, allein (!) den Pass beantragen. Die Unterschrift des Anderen bedarf es nicht.
Hat mir meine Meldestelle auch so bestätigt.
LG
Hallo,
interessant - bei uns ging das 2011 nicht.
Wir hatten das gemeinsame Sorgerecht, aber der Vater hatte den Kontakt abgebrochen, auf mein Schreiben bzgl. seiner Unterschrift für den Pass nicht reagiert.
Ich musste mit Anwalt vor Gericht gehen, und mit einer Ausfertigung des Gerichts konnte ich dann den Kinder-Pass nur mit meiner Unterschrift beantragen.
Viele Grüße,
Ae
Ich arbeite auf einer Gemeindeverwaltung und mache auch teilweise Vertretung im Meldeamt/Passamt.
Wir werden auf Schulungen immer wieder darauf hingewiesen, dass die Unterschrift des anderen Elternteils bei gemeinsamer Sorge zwingend notwendig ist, egal ob die Eltern zusammen sind oder getrennt.