Kann ein zehnjähriges Kind zum Umgang mit dem Vater gezwungen werden?

Hallo ,

meine Tochter ist zehn. Ihr Vater und ich sind seit acht Jahren getrennt, sie lebt bei mir und verbringt regelmäßig jedes zweite Wochenende und mehrere ferienwochen übers Jahr verteilt mit ihrem Vater. Sie war aber noch nie gerne bei ihm, ist halt hingegangen, ohne sich auf die gemeinsame zeit zu freuen.

Gestern hätte sie wieder hingehen sollen, wollte aber partout nicht, hat geweint und mir " gebeichtet" dass sie gar nicht mehr hin will. Nie wieder. Ihre Gründe möchte ich hier nicht schreiben, nur soviel dass ich es nachvollziehen kann.

Meine frage an euch ist nun, ob sie von irgendjemandem gezwungen werden kann ihren Vater zu sehen? Er verlangt von mir dass ich sie trotzdem zu ihm bringe, da er das recht auf Umgang hätte. Stimmt das? Auch gehen ihren ausdrücklichen Wunsch?

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Hi

..so hart es klingt mie wurde vom Anwalt gesagt ich muss mein kind zur not zwingen. ..

Finde ich persönlich sehr fragwürdig.
Wenn du aber driftige Gründe hast musst du versuchen den umgang gerichtlich aussetzen zu lassen. ..
Viel Glück

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Ok, danke erstmal für deine Antwort. Welche Gründe sind denn schwerwiegend genug? Und was wenn sie wirklich absolut nicht will?

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Sexueller Missbrauch. Gewalt am Kind Vernachlässigung......gehört es dazu ? Denke nicht oder sonst wäre die Fragestellung anders

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Ihre Gründe möchte ich hier nicht schreiben, nur soviel dass ich es nachvollziehen kann.

Dann können wir dazu auch nix sagen.

Gründe wie: ich werde geschlagen/gedemütigt/in den Keller gesperrt, bekomme nichts zu essen, werde bei fremden Leuten abgestellt, KV säuft/nimmt Drogen etc., Kind wird sexuell mißbraucht

werden natürlich anerkannt bei Gericht, allerdings müsstest Du dann einen Antrag auf Aussetzung des Umgang stellen.

Gründe wie: mir ist da langweilig, ich darf da nicht stundenlang fernsehen/bis nachts auf den Spielplatz, Papa kauft mir nicht jedes Wochenende alles was ich will, Papa verlangt, dass ich mich benehme

zählen nicht.

Jetzt musst Du überlegen, in welche Kategorie das fällt.

Gruß

Manavgat

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Danke auch dir für deine Antwort. Ihre Begründungen zählen eher zur zweiten Kategorie. Mir ist aber auch bekannt geworden, das er während dem Umgang mit ihr Drogen nimmt, was sein verhalten das ihr " unheimlich" ist erklärt. Sie weiß nichts von den Droge. Ich werde sie auf keinen fall mehr hinbringen, möchte ihn jetzt aber auch nicht unbedingt anschwärzen. Wenn unsere Tochter keinen Umgang mit ihm hat ist es mir ja egal was er so konsumiert

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Dazu brauchst du beweise ansonsten kommt er mit Anwalt weil du den Umgang einfach einstellst

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Hallo,

so wie ich es kenne kann man wirklich von dir verlangen das du sie zum Umgang zwingst. Sollten allerdings schwerwiegende Gründe dagegen sprechen sollte es möglich sein den Umgang gerichtlich aussetzen zu lassen.

Mir stellt sich aber die Frage warum du deine Tochter zu ihm bringen sollst. Das holen und bringen ist Pflicht von Umgangsberechtigten.

Fg blaue-rose

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Hallo, er musste seinen Führerschein abgeben, deshalb hab ich sie immer gebracht und geholt.

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Es ist also dein guter Wille ihm das Kind zu bringen. Wenn deine Tochter aber absolut nicht zu ihm möchte würde ich sie ihm auch nicht mehr bringen.

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Ich kann Frlagathenieselpriem nur zustimmen! Du musst deine Tochter unbedingt über die Drogensucht ihres Vaters aufklären. Das mindert ihre Verunsicherung und gibt ihr die Möglichkeit, das Erlebte zuzuordnen und zu verarbeiten. Ich finde es ganz wichtig, ihr zu vermitteln, dass beim Vater ein Fehlverhalten vorliegt und es nicht in Ordnung ist, während der Betreuung einer Zehnjährigen zu kiffen. Warum werden Kinder eigentlich so wenig ernst genommen? :-[Hier ist ein Kind verunsichert und verängstigt, weil sein Vater Drogen nimmt und möchte deshalb seinen Alltag nicht mehr mit ihm verbringen. Das kann ich absolut nachvollziehen! Und jetzt soll dem Mädchen mitgeteilt werden, dass es das leider aushalten muss?#schock

Auch, wenn es hier vielleicht gleich Steine hagelt...: Ich würde versuchen, den Umgang aussetzen zu lassen oder zumindest stark einzuschränken. Und zwar mit der Begründung, dass eure Tochter durch den Drogenkonsum ihres Vaters während des Umgangs verstört wird und sich daher vehement gegen den Umgang wehrt.
Hierbei würde ich nicht den Weg übers Gericht wählen, sondern zunächst den KV darum bitten, ein gemeinsames Gespräch in einer Erziehungsberatungsstelle zu führen. Ich würde ihm mitteilen, dass eure Tochter wegen des Kiffens keinen Umgang mehr wahrnehmen möchte und du auch der Meinung bist, dass Drogen in der Umgangszeit nichts verloren haben. Dazu kann er sich ja erstmal äußern. Wenn er sich weigern sollte, ein klärendes Gespräch in einer Beratungsstelle zu führen, würde ich den Umgang aussetzen. Wenn er sich zu einem Gespräch bereit erklärt, ist das vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung.

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Er hat mir bereitsgesagt , dass er nicht bereit zum Gespräch bei einer Beratungsstelle ist. Er meint, das kind muss zu ihm. Das wäre sein recht. Er ist aber auch nicht bereit, etwas an seinem verhalten zu ändern. Ich werde nun versuchen, den Umgang auszusetzen oder allerhöchstens einen betreuten Umgang durchzubringen

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Wenn das Kind beim Unterhaltsplichtigen Elternteil zwecks Umgang ist und dann nicht mehr zum betreuenden Elternteil will kann es dazu gezwungen werden wieder dorthin zu gehen?

Sollte man es zwingen?

Wenn ein Kind nicht mehr zur Schule will. Kann oder sollte man es zwingen?

Sollte es bei bejahen nicht konkrete nachvollziehbare Gründe geben?

Und wenn die wirklich vorliegen fragt man da nach?

Was für Gründe sollten Deiner Meinung nach denn vorliegen um den "Umgang" mit Schule oder betreuenden Elternteil zu beenden, wenn das Kind das wünscht?

Ich hoffe Du wirst mir ein paar Beispiele nennen. Und das da ein "ich will nicht kann aber gar keine richtigen Gründe nennen" des Kindes nicht überzeugend ist drängt sich wohl auf.

Und merkwürdigerweise reicht das aber für solche Nachfragen wie von dir für viele schon aus.

Ich hoffe Du nennst mal ein paar Beispiele wenn ein gemeinsames Kind nicht mehr zum betreuenden Elternteil muss wenn es nicht mehr will.

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Das Schulbeispiel ist doch schon solo ausgelutscht... #gaehn
Der Unterschied zwischen der Schulpflicht des Kindes und der Umgangspflicht des Kindes liegt klar auf der Hand: In der Schule wird mein Kind von den Lehrern mit Respekt behandelt, es wird freundlich mit meinem Kind umgegangen. Wenn die Lehrer meiner Tochter im Unterricht kiffen würden, würde ich sie da doch auch nicht mehr hinschicken! Mal ganz abgesehen davon, dass ein im Unterricht kiffender Lehrer sowieso sofort aus dem Schuldienst entlassen würde... Wenn der betreuende Elternteil Drogen nehmen oder mein Kind durch sein Verhalten ähnlich heftig verstören würde, würde sie da auch nicht mehr hin zurück gehen!
Ich kann deine Argumentation nicht ganz nachvollziehen #augen

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Darf ich fragen welche Gründe deiner Meinung nach vorliegen müssen um den Umgang auszusetzen? Oder findest du sie muss unter allem Umständen hin?

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Hi

ich verstehe dich geht uns auch so, nur das meine Große zum Glück bald 14 Jahre ist.

Also grundsätzlich hat er das Recht auf Umgang. Und du hast die Pflicht deine Tochter zu ermutigen den Umgang war zu nehmen.

Auch wenn du sie verstehst, heißt es nicht das auch das Jugendamt oder evtl. der Richter der gleichen Meinung sind.

Wenn sie nicht gehen mag sollte sie es auf jeden Fall selbst dem Vater sagen, soweit sie es auch kann oder imotional in der Lage dazu ist.
Sonst unterstellt man dir das du sie beeinflusst.

Ich kenne deine Tochter nicht und kann daher auch nicht sagen ob sie anderen wie Jugendamt oder Richter glaubhaft machen kann warum sie nicht mehr gehen will ohne das es auf eine Beeinflussung deinerseits zurückgeführt werden kann.

Eigentlich gilt das Kinder mit 14 Jahren allein entscheiden können. Jedoch wenn ein Kind reif genug ist und dieses glaubhaft machen kann, d.h. nicht wie ein Erwachsener gesprochen, und auch eben wirklich aus ihrer Sicht Gründe vorliegen, kann man Umgang aussetzen.

Ich kenne allerdings auch Fälle wo eine Richterin entschied das eine 12 jährige zum Vater gehen muss auch wenn sie es nicht will. Sie wollte nicht aber das hat man wohl auf eine Beeinflussung der Mutter zurückgeführt.

LG

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Sie hat mir gesagt, dass sie es dem Vater nur sagen will wenn sie ihn danach auch wirklich nicht mehr sehen muss. Sie hat große Angst vor ihm und welche Konsequenzen

es haben wird.

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Siehst Du, ein deutliches Zeichen, das sie noch nicht die Reife , diese Entscheidung zu treffen.

Wenn Du sie unterstützen willst,das Sie nicht mehr am Umgang teilnimmt, wirst Du mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen, Geldstrafen, Gerichtsverhandlung.

Deine Tochter wird vom JA befragt werden und von einem Richter. Möglicherweise in Anwesenheit des Vater und auch nochmal von seinem Anwalt.

Du solltest Dir und Deinem Kind klarmachen, das alles was danach kommt, sehr viel unangenehmer wird, als eine offene Aussprache mit dem Vater.

Wie Du weißt habe ich ähnliches hinter mir. Meine Kinder wollten (!) vor Gericht aussagen und ihre Position vertreten. Auch in Anwesenheit des Vaters. Ihr Leidensdruck war groß genug und sie waren deutlich älter, zu dem Zeitpunkt (14&16)

Glaub nicht, das ich Dich nicht verstehe, aber Du hast juristisch wenig bis keine Chance, Dein Kind verweigert ( verständlicherweise ) die Aussprache und wird in der Quintessenz nicht nur den Umgang fortsetzten müssen, sondern dann auch noch mit der Verantwortung leben müssen das sie die " Schuld " trägt das ihre Mutter Geldstrafen und Gerichtskosten für das verlorene Verfahren tragen muß.

Überlege Dir gut, ob das ist, was Du dem Kind jetzt auch noch obendrauf packen willst.

Agathe

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Blöde Frage, wurde aber noch nicht gestellt, und ich stelle diese Frage, weil dem Vater meines Sohnes der Umgang eher eine lästige Pflichtübung ist.

Wie dringend will denn der Vater Umgang mit seinem Kind? Wenn er eh damit zubringt, sich das Hirn wegzukiffen (ob Cannabis weniger gefährlich ist als Alk? Ich hab keinen Schizophrenen kennengelernt der einmal an nem Bier genippt hat und nachher in der Psychatire gelandet ist, ich hab allerdings schizorphene kennengelernt, die gekifft hatten und seitdem auf Seroquel sind.. na gut andere Fragestellung)

Hast du ihn mal gefragt wie wichtig ihm der Umgang ist? letzten Endes ist es doch so, wenn er den Umgang nicht einfordert, und du ihn nicht forsierst, wird das ganze irgendwann im Sand laufen.

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Hallo, er fordert den Umgang vehement. Er hat mir schon gesagt, dass sie zu ihm kommen muss. Weil er das Umgangsrecht hat. Er würde niemals darauf verzichten.

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Dann frag ihn doch geraderaus, warum er dann Cannabis braucht um das Wochenende mit seinem Kind durchzustehen? oder warum er sonst das zeug rauchen muss.

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