Huhu...
Kurz zu mir...
Ich bin ab 1.7. Alleinerziehend von einem Sohn der 6 Jahre alt ist.
Jetzt wurde mir gesagt vom Amt (Gemeinde) ich kann ab Auszug (1.7.) meine Steuerklasse abändern.
Ich rief beim FA an und dort wurde mir gesagt erst wenn das Trennungsjahr rum ist. Die Steuerberaterin sagte das auch aber jetzt wurde ich von einer bekannten verunsichert,Sie arbeitet beim FA und Sie sagte das es doch geht nach Auszug.
Was stimmt dann jetzt????
LG Katja
lohnsteuerklasse ab wann ändern
Hallo,
man kann, muss aber im Trennnungsjahr nicht wechseln.
Wenn man z.B. so wie ich, als Ehefrau in der V ist und dann Anspruch auf die II hat, lohnt es sich tatsächlich.
Man muss aber dann bedenken, dass der Partner von der III in die I fällt, was schon empfindliche Abzüge bedeuten kann.
Mein Ex und ich hatten, um die Scheidung zu beschleunigen, die Trennung zurückdatiert, sind aber innerhalb des Trennungsjahres in III und V geblieben, da ich eh kein Einkommen hatte.
Gewechselt bin ich dann im Jahr nach der Trennung.
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/die-steuerklasse-im-trennungsjahr/
GLG
Super... danke für deine Antwort.
Ich habe Einkommen und es würde mich immens unterstützen das Geld mehr zu haben weil es noch nicht mal sicher ist das mein Mann ab 1.7. Unterhalt zahlen kann.
LG
Du kannst erst 2015 wechseln, wenn ihr verheiratet seid. Die Voraussetzung ist, dass die Möglichkeit der Zusammenveranlagung nicht besteht. Und die besteht aber, sofern man im Kalenderjahr wenigstens einen Tag als Eheleute zusammen gelebt hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html
LG
Hallo, ich habe das sofort nach der Trennung beim Finanzamt beantragt, das war kein Problem. Wie ihr das nachher mit Getrennt- oder Zusammenveranlagung macht, ist ein anderes Thema. Bei den Steuerklassen geht es ja sozusagen nur um die Vorauszahlungen von Arbeitnehmern.
Ok das is ja interessant ????
Wir werden uns so lange es geht zusammen veranlagen lassen weil es ja für uns beide günstiger kommt.
In welche Steuerklasse bist du jetzt?
Stimmt es das man in der ll nicht lange bleiben kann?!
Ich bin wieder neu verheiratet. Als ich mit meinem jetzigen Mann zusammengezogen bin, musste ich die 2 wieder aufgeben.
Du kannst Steuerklasse 2 behalten, solange du nicht mit einem Volljährigen im selben Haushalt wohnst.