Wann wird einem das aufenthaltsbestimmungsrecht genommen?

Hallo,

nach dem der Vater mir angedroht hat das er das alleinige Sorgerecht beantragen wird wenn ich weiterhin nicht Kompromiss bereit bin, (Seiner Meinung nach und so spring wir er will), jetzt habe ich mich mal schon ein wenig schlau gemacht und mit alleinige Sorgerecht ist ja nix mehr zumindest nicht ohne Gründe.
Aber wie sieht es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht, könnte er es dann auf diesem Weg versuchen?

Danke für Eure Hilfe, VG

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Wenn er aufs ABR klagt, dann machst du eine Gegenklage aufs ABR. Dann mal sehen was er denn bitte für Gründe aufbringt. Mein Ex hat dann behauptet, ich sei erziehungsunfähig.
Normalerweise bleibt das ABR bei dem Elternteil wo das Kind lebt.
Lass ihn klagen und lasse dich dann von deinem Anwalt beraten.
Viel Kraft!

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Was hätte er denn für chancen??? Denn ich tue alles für mein Kind und das kann auch jeder bezeugen, nur wenn ich mal zu streng bin oder wie er meint nicht streng genug habe ich nicht in der Erziehung versagt!
Ich übernehme alles zu 95% denn der Vater kommt nur wenn Lust und Laune hat sporadisch und dann immer zu uns nachhause und nur weil ich jetzt mal nein gesagt habe zu etwas, was ich auch begründet habe, aber andere Vorschläge gemacht habe hat er mir gleich gedroht!

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Gar keine! Mach dir keine Gedanken.
Was mein Ex mir alles vorgeworfen hat... aber die Gerichte sind neutral. Die werden schnell merken, dass er nur rumspinnt.
Bei uns ist es genau so. Das sind nur seine Machtspielchen.

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Wenn du alleiniges Sorgerecht hast hast du auch alleiniges ABR. Habt ihr gem. Sorgerecht habt ihr auch gem. ABR. Außer das Gericht entscheidet etwas anderes. Auch das bedarf guter Gründe und nciht nur einen "klagewütigen" Vater.

lg,v erena

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Danke!

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Weißt Du überhaupt was das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist? Mir kommt es so vor, als wüsstest Du das nicht, sonst müsste Dir doch eigentlich klar sein, dass das genauso unmöglich für ihn wäre, wie das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Beantragen und klagen kann er übrigens schon, dann wird halt schlimmstenfalls gerichtlich geprüft, ob das sinnvoll ist. Aber mehr, als dass ihn das Geld kostet, wird dabei nicht heraus kommen.

Führst Du jetzt eigentlich Protokoll?

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Hallo,
ich habe schon viel gegoogelt aber wirklich schlau wird man daraus auch nicht und jeder sagt auch was anderes.

Sollte ich Protokoll führen, über was und wie am besten?

Danke

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Hallo :-)

Da sagt nicht jeder etwas Anderes, das ist schon immer dasselbe. ;-)

"Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teilbereich der Personensorge, der die Bestimmung des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des tatsächlichen Aufenthaltes beinhaltet."

Das kannst Du auf Wikipedia exakt so nachlesen. Darunter steht dann auch noch u.a.:

"Im engen Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steht die Regelung des § 1687 BGB, der die Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei dem Vorliegen von gemeinsamem Sorgerecht bei Trennung der Eltern bzw. gerichtlicher Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an einen Elternteil regelt. Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. "

Das bedeutet doch, wenn man das weiter spinnt, dass wirklich gravierende Gründe vorliegen müssen, um das ABR zu entziehen und auf eine andere Person zu übertragen.

Das mit dem Protokoll war im Bezug zum Vater und seinen Forderungen gemeint, hatte man Dir das nicht u.a. geraten?

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Hallo,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde dem Exmann meiner Freundin entzogen, weil er mehrfach auch den Kindern gesagt hat, er würde sie mit in sein Land nehmen und wie schön es da wäre.

Aber ganz ehrlich, das bringt ihr sowieso nichts, denn da hat noch niemanden abgehalten und wenn er die Kinder übers Wochenende nimmt, kann er über alle Berge sein, bis sie überhaupt was merkt.

Ich sehe jetzt auch nicht, was Dein Ex da anführen sollte.

LG Cinna

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Von hier aus kann bei den wenigen Infos nicht beurteilt werden, ob Du nicht kompromissbereit bist oder er von dir verlangt zu springen wie er will.

Wenn ihr Euch um das Aufenthaltsbestimmungsrecht streitet (was nicht so einfach "verloren" geht) stellt sich die Frage weshalb?

Wohin will er denn Euer Kind haben was Du nicht möchtest?

Zum Daueraufenthalt zu ihm? Zum Umgang zu ihm? usw.

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Hallo, ich kenne einen Vater der mit biegen und brechen das alleinige abr für Seinen einjährigen bekommen hat. Die Mutter hat sich nicht gekümmert, hat schon ein Kind das neu den Großeltern lebt und kümmert bzw interessiert sich auch jetzt nicht für das Kind.

Wenn du dich gut kümmerst Eben so wie es eine Mutter tut, kkannst du über deine Drohung nur lachen. ...
Viel Kraft! !