Hallo zusammen
Ich bin vom Vater meines Babys , das in 3 wochen kommt getrennt.
Ich habe schon Kind und werde wenn der kleine da ist, erstmal daheim bleiben. Bekomme ergänzendes Alg 2
Er will jetzt erst ein monat Vaterschaftsurlaub nehmen und nächstes Jahr ein weiterer Monat nehmen, geht das?
Zudem will er das Kind auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, darf er das auch?
Und er besteht auch die Vaterschaft und das Sorgerecht vor der Geburt beantragen zu lassen. Er sagt das es so besser ist, das hat doch auch Zeit nach der Geburt oder? Hat er da bestimmte Vorteile dadurch?
Wir haben momentan auch nur Stress und möchte ihn nicht bei der Geburt dabei haben, er weiss noch nichts davon aber ist ja mein gutes Recht oder ?
Wie läuft das den alles ab , wenn das Baby da ist, wie oft darf er das kind sehen. Entscheidet dass das Jugendamt? Ab wann darf er das Baby mitnehmen und auch über Nacht? Werde stillen.
Sorry für die vielen Fragen , aber ist alles neu für mich , da ich bei meinem ältern kind das alleinige Sorgerecht habe.
Danke
Lg
Ex will in Elternzeit und noch weitere Fragen
Es ist ja auch sein Kind trotz Trennung. Wenn er die Zeit dann mit eurem Kind nutzt find ich das eine tolle Idee.
Mit der Lohnsteuerkarte weiß nicht genau da mein Mann zwei Kinder hat und eins bei sich drauf hat das andere bei der Mutter, vielleicht halb halb keine Ahnung
Das SR kann er auch danach oder auch einklagen und wird es sicher bekommen wenn er keine Gefährdung fürs Kind ist.
Schwer, stell dir vor er würde das Kind austragen und schliesst dich aus, anderseits kann man dir nicht vorschreiben wer dabei ist, wäre aber traurig an seiner Stelle.
Ihr werdet Eltern Mensch. Sein Kind darf er oder wenn er klagt wird ein Gericht eventuell mehrere Stunden pro Woche entscheiden. So ist das bei so kleinen Würmchen.
Danke für deine Antwort, nicht falsch verstehen ich will ja nicht den Kontakt zu seinem Kind verbieten. Ich nehme ihn ja auch regelmäßig mit zum ultraschall usw und das kind wird den Namen haben, wo er möchte , womit ich mich leider nicht so anfreunden kann.
Na, er sollte beiden gefallen, denke das ist schon schwer da einen Mittelweg zu finden. Hoffe ihr packt ihn beide, meine ja nicht nur du solltest an sein Vater sein denken, auch er das du Mutter wirst, also Eltern eben. Ach je. Mein Mann hat wenigstens die Geburt noch mit erleben dürfen die Trennung war 1,5 jahre nach der zweiten Tochter.
Vorher ist es sicher sehr schwer sich zu einigen. Hoffe Ihr findet den goldenen Weg.
Hallo,
um Elternzeit zu nehmen bzw. Elterngeld zu erhalten muss er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.
Auf der Steuerkarte wird es natürlich mit eingetragen (0,5).
Vaterschaftsanerkennung und evtl. Sorgerecht würde ich persönlich vor der Geburt machen. Finde ich einfacher und stressfreier als hinterher.
Dass du ihn bei der Geburt nicht dabeihaben möchtest ist deine Entscheidung, aber +berdenke einfach deine Gründe nochmal und dann weisst du was richtig ist.
Mit dem Umgang läuft es so, wie ihr euch einigt. Im Babyalter in der Regel kürzerer Umgang, aber oft. So kann euer Baby auch eine gute Bindung zu ihm aufbauen. Aber du kannst dich ja mal beim Jugendamt beraten lassen.
Unterhalt muss er natürlcih fürs Baby auch bezahlen und falls er leistungsfähig ist, auch dir Betreuungsunterhalt. Das wird allerdings alles bei dir angerechnet aufs ALG 2.
lg, verena
er bekommt aber das halbe Kind nur wenn er Unterhalt zahlt oder? (das ist eine Frage, denn ich weiß es nicht, ich weiß nur dass ich mit UVL nur ein halbes Kind auf der Lohnsteuer haben darf!)
Und mal ehrlich. bei mir macht ein halbes Kind oder ein ganzes Kind gerade mal 30 Euro aus. also nicht wirklich der hit.
Auch mit UHV wird ja Unterhalt für das Kind gezahlt. Auch das zählt.
also ich denke wen du bei der geburt dabei haben willst kannst du ganz allein entscheiden.
da du ja stillen willst, wird der Umgang am anfang sicher nicht sooo lang. es sei denn du pumpst ab oder bist dabei.
wie lang das kind beim vater bleiben darf hängt stark vom alter und vom entwicklungsstand des Kindes ab.
so ab 3 Jahren sagt man kann ein Kind beim papa ein ganzes we übernachten ( wurde meinem partner so gesagt)
wobei meine tochter schon mit einem jahr ein ganzes we dort war...und das sehr gerne.
ich denke du kommst nicht drumrum dich mit deinem ex darüber auszutauschen.
freu dich das er sich um das kind kümmern möchte, es ist 50 % auch sein kind,
"Und er besteht auch die Vaterschaft und das Sorgerecht vor der Geburt beantragen zu lassen. Er sagt das es so besser ist, das hat doch auch Zeit nach der Geburt oder?"
Anderherum gefragt. Was für Vorteile siehst du darin, warum dies erst nach der Geburt gemacht werden soll.
Du musst doch eine bestimmte Vorstellung haben warum, sonst würdest du das doch gar nicht präferieren?
Da ich manche Gedankengänge einfach nicht verstehe (so wie deinen jetzt) bin ich für eine Aufklärung dankbar.
Generell sollte bei dir doch bei jedem Anliegen das du verweigerst nicht die Frage sein: darf ich das? Sondern, sollte ich das tun und weshalb?
Wie oft z.B. sollte er denn deiner Ansicht nach das Kind sehen? Hast du eine Vorstellung hieirvon? Hältst du diese für richtig und gerecht?
Ich lebe nicht in Deutschland und kenne mich daher null aus was das Gesetz dort bezueglich Vaterschaft und Sorgerecht usw angeht. Kann dir dazu also leider nichts sagen.
Was ich dir aber raten kann ist folgendes. Bemuehe dich um des Kindes willen um einen freundschaftlichen Umgang mit deinem Ex. Auch wenn es zwischen Euch nicht mehr funktioniert hat, euer Kind hat es sich ja nicht ausgesucht in diese Trennungssituation hinein geboren zu werden.
Er moechte ja offensichtlich teilhaben am Leben des Kindes und ich persoenlich finde das super! Ist nicht oft der Fall in so einer Situation.
"Er will jetzt erst ein monat Vaterschaftsurlaub nehmen und nächstes Jahr ein weiterer Monat nehmen, geht das?"
Meines Wissens kann er grundsätzlich 2 Monate in Betreuungsurlaub mit dem Kind gehen.
Voraussetzung er betreut das Kind. Er kann die Monate aufteilen.
Er benötigt dazu definitiv die elterliche Sorge!
Ob das Kind dann auch als Hauptsitz bei ihm gemeldet sein muss, und in seinem Haushalt leben muss, habe ich so schnell nicht erlesen können.
Aber da er lt Voraussetzung für Elternzeit das Kind hauptsächlich versorgen muss und nur max 30 Wochenstunden arbeiten darf, würde ich mal davon ausgehen, dass das Kind dann in seinem Haushalt leben müßte.
Quelle: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Die Frage ist, ob das wirklich so gewollt wäre....
"Zudem will er das Kind auf seine Lohnsteuerkarte eintragen lassen, darf er das auch?"
Ja ein halber Kinderfreibetrag steht ihm zu.
Ich würde ihn sich selber darum kümmern lassen und definitiv meine Hälfte des Kinderfreibetrages bei mir lassen!
"Und er besteht auch die Vaterschaft und das Sorgerecht vor der Geburt beantragen zu lassen. Er sagt das es so besser ist, das hat doch auch Zeit nach der Geburt oder? Hat er da bestimmte Vorteile dadurch?"
Natürlich kannst du das auch nach der Geburt in Angriff nehmen.
Wenn das Ganze Prozedere vor der Geburt in Angriff genommen wird,hat er die selben Rechte wie du. Er muss dem Namen zustimmen(auch dem Familiennamen), der medizinischen Versorgung des Kindes usw. Falls du aus irgendwelchen Gründen das Kind nicht versorgen kannst, kann er sich um das Kind kümmern.
"Wir haben momentan auch nur Stress und möchte ihn nicht bei der Geburt dabei haben, er weiss noch nichts davon aber ist ja mein gutes Recht oder ?"
Natürlich bestimmst ob er bei der Geburt dabei ist oder nicht!
Er hat nicht das Recht seine Anwesenheit bei der Geburt einzufordern!
Wie läuft das den alles ab , wenn das Baby da ist, wie oft darf er das kind sehen. Entscheidet dass das Jugendamt? Ab wann darf er das Baby mitnehmen und auch über Nacht? Werde stillen.
Man empfiehlt als Umgangsreglung mehrfach die Woche ein paar Stunden!
Entscheiden könnt ihr das selber!
Das Jugenamt hat da nichts zu entscheiden, sondern soll beratend und vermittelnd agieren.
Die Umgangsreglung festlegen kann dann nur ein Gericht wenn sich die Eltern nicht einig werden.
Wann das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil allein während der Umgangszeit bleibt ist individuell verschieden.
Zwischen den Stillzeiten könnte der Vater mit dem Kind spazierengehen...
Wenn das Kind größer wird, würde ich schauen wie sich alles entwickelt....
Es ist schließlich ein Kind und da kann man nicht alles von planmäßig, genau datiert vorher abstimmen, wann das Kind dann beim Vater schläft usw.
Grundsätzlich, sobald es abgestillt ist und die Umgebung der väterlichen Wohnung vertraut ist, sollte eine Übernachtung klappen....
LG
Karna