KV will Unterhalt kürzen wegen Fahrtkosten zum Umgang

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kennt jemand das Problem und kann mir sagen welche Entscheidung letztendlich (evtl. auch gerichtlich) hier getroffen wurde.

Der KV meines Sohnes möchte nach 10 Jahren des nicht Kümmerns nun Kontakt mit seinem Sohn. So weit so gut- dem widerspricht auch rein gar nichts. Aber nun noch bevor der Umgang angelaufen ist, hat er via Anwalt beim Jugendamt verlauten lassen dass er den Unterhalt um 45% kürzt (er bezahlt 105% laut DD-Tabelle) wegen den Fahrtkosten/ Betreuungskosten die ihm für 2 Wochenenden im Monat entstehen.
Hinzukommt dass der KV seinen Wohnort gewechselt hat, nicht wir! Er hat die Distanz von 20km auf 125km pro Strecke vergrößert.

Vom JA habe ich erfahren dass 50% des Kindergeldes bereits von dem zu zahlenden Unterhalt laut Tabelle abgezogen werden, weil das quasi das dem KV zustehende Betreuungsgeld ist. ( Ich hoffe ihr versteht was ich meine!)

Kennt jemand so eine Situation, in der der KV den Wohnort verlassen hat und deshalb den Kindesunterhalt so massiv kürzen durfte?
Über Rückmeldungen und Erfahrungen bin ich sehr dankbar!

Grüße Independent87

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Nein, ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was du meinst. Was ist denn Betreuungsgeld für ein 10-jähriges Kind?
Hast du hier etwas weggelassen?

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Mit "Betreuungsgeld" meine ich " Kosten die während der Betreuung durch den KV entstehen" wie Fahrtkosten zum Umgang, Lebensmittel während des Umgangs, Nebenkosten die entstehen wenn das Kind beim KV ist wie erhöhter Wasser- und Stromverbrauch etc.

Verstehst du was ich meine? Sorry wenn meine Erklärung missverständlich ist, ich versuche immer meine Threaderöffnungen möglichst kurz zu halten.

Grüße

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Eigentlich hatte ich mal gelesen, dass der der wegzieht die Hälfte der Fahrkosten übernehmen mus.. Ist ja auch viel logischer.

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Wenn das Elternteil bei dem das Kind lebt wegzieht, muss es ggf hälftig die Fahrkosten übernehmen!
Wenn das umgangsberechtigte Elternteil wegzieht, sind und bleiben das allein seine Kosten!

LG
Karna

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Genauso hab ich das gemeint. :-) Hatte mich unglücklich ausgedrückt.

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Ich würde umgehend einen Titel für den Unterhalt erstellen lassen und bei der Gelegenheit kann der Richter deinem Ex und seinem Anwalt mal erklären, dass für die Umgangskosten der hälftig abgezogene Kindergeldbetrag beim Unterhalt ) gedacht ist und alle Umgangskosten vom umgangsberechtigten Elternteil selber zu tragen sind!
Mit dem Titel würde ich ggf zurückbehaltenen Unterhalt beim Vater pfänden lassen!

LG
Karna

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Danke, den Unterhaltstitel habe ich bereits, da dies alles via die Beistandschaft des JA läuft. Sein Anwalt hat den Antrag auf Minderung des UH auch beim Jugendamt und nicht bei mir gestellt.
Genau die von dir beschriebene Erklärung mit der Hälfte des Kindergelds und der Umstand dass die Entfernung von ihm hergestellt wurde, wird vom JA als Argument gegen die Minderung verwendet.

Danke für deinen Beitrag! #herzlich

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Soweit ich weiß ist er selbst für die Kosten aufzukkommen, anders wäre es wenn du die Entfernung schaffst. Denke das er da kaum durchkommt wäre ja auch schön für ihn aber total sinnlos ;-)

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Ich halte das was er verlangt auch für utopisch und sinnlos, aber versuchen kann man es ja mal.... bin gespannt wie weit er dieses Spielchen treiben will....

Danke für deinen Beitrag! #herzlich

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Lehn Dich entspannt zurück. Er kann viel wollen, aber damit kommt er nicht durch. Das hätte das JA ihm auch sagen können.

Gruß

Manavgat

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Danke für deine Antwort,

dass JA hat ihm das auch gesagt, aber Monsieur will es trotzdem (zur Not auch gerichtlich) versuchen durchsetzen....
Ich bin gespannt was dabei raus kommt.....

Grüße #winke

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Hallo,

meine Tochter lebt bei meinem Exmann und ich hole sie jeden Monat ab und fahr sie natürlich nach Hause das sind momentan ca 250€ Fahrtkosten und ich muss sie tragen ... immer der der das Kind nicht hat ist verpflichtet den Umgang wahrzunehmen und auch die kosten natürlich zutragen .... das Gericht wird da denke auch nix anderes sagen Unterhalt muss er trotzdem vollzahlen, da das andere mit dem Umgang zutun hat.

Lg

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Eine Juristin sagte mir vor kurzem das es wohl eigentlich so gedacht ist das die Eltern sind die Bring und Abholfahrten teilen müssen / sollen.
In der Praxis wird das ja dennoch so gut wie immer anders gehandhabt.

Keine ahnung wie es rechtlich ist , ich War über diese Info auch erstaunt.
Nur falls es jemanden interessiert :)

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Danke für deine Antwort,

hast du die Fahrtkosten von dir aus übernommen, oder wurde das bei euch auch von anderer Stelle entschieden (JA, Gericht, o.Ä.)?

Grüße #winke

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Soweit ich weiss hängt es von den eibkommensverhältnissen des Vaters ab. Wenn er sehr wenig Einkommen hat und Durch die fahrkosten unter den selbstbehalt rutscht kann es sein das er weniger unterhalt zahlen muss. Ich finde 45 % aber recht viel?!

Dazu kommt das es ja die Entfernung geschaffen hat...normalerweise bist du dafür dann nicht zuständig und musst ergo auch nix an Unterhalt einbüßen .
Das der Anwalt es erstmal versucht ist ja klar :) lass dich davon nichz beeindrucken.

Ich würde seine aktuellen einkommensnachweise anfordern um zu sehen ob er die Fahrtkosten stemmen kann oder nicht .
Wenn er genug verdient kann er das eigentlich nicht abziehen .

Aber meine Angaben sind ohne Gewähr

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Huhu,

der KV rutscht durch Fahrtkosten nicht unter den Selbstbehalt, ich weiß vom JA was er verdient. Zusätzlich lebt er in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit seiner Partnerin und hat somit wesentlich weniger monatliche Fixkosten als ich.

Ich lass mich nicht von dieser für mich völlig absurden Forderung beeindrucken, ich finde es eher ein Armutszeugnis des KV, um jeden Cent zu feilschen. Das entspricht für mich in keinster Weise dem Kindeswohl. Zumal ich seit 10 Jahren sämtliche Kosten für Kindergarten, Schulbetreuung, Ausflüge, Vereine, etc. alleine trage und ich ihm diese nie "in Rechnung" gestellt habe, obwohl das zumindest Hälftig von ihm zu getragen gewesen wäre.....

Was solls, soll er es ruhig versuchen, ich bin da sehr entspannt, wollte nur mal eure Meinungen und Erfahrungen dazu hören ;-)

Grüße #winke

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Wenn er genug verdient müsste er sich auch an betreungskosten beteiligen ( kita, Hort ) ich weiss nicht wie Relevant das für euch ist .

Lass ihn halt feilschen, er wird wird noch Bescheid kriegen wieviel er am Ende zahlen muss.

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Hallo,

er darf keinen Cent kürzen nur weil er Umgang hat.

Der Unterhalt bleibt und die Hälfte vom Kindergeld bekommt er ja bereits gutgeschrieben. Für den Umgang und sämtliche anfallende Kosten muss ER aufkommen!!!!

Vor allem weil er die Entfernung geschaffen hat.

Lass Dich nicht einlullen. Hast Du eine Beistandssschaft?

Lg

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Hallo,

Danke für deine Antwort. Ja, ich habe eine Beistandschaft beim JA.
Das Schreiben seine Anwältin in der er die Kürzung des Unterhalts verlangt ging auch direkt an das JA und nicht an mich.
Ich denke auch nicht dass er mit seiner Forderung den Unterhalt zu kürzen durch kommt, wollte nur mal hier ein Paar Erfahrungen & Meinungen sammeln.

Danke dir #winke