Meine Tochter wird demnächst 12, damit läuft der Unterhaltsvorschuss aus. Der KV ist selbständig und bezieht aber Hartz IV, weil er angeblich zu wenig Geld verdient. Im das Gegenteil nachzuweisen dürfte schwierig sein, auch wenn es den Tatsachen entspricht.
Auf Nachfrage, wie es nun weitergehen soll, keine Antwort. Im Prinzip wäre er ja auch verpflichtet - soweit ich weiß - erst den an mich gezahlten UV ans Amt zurück zu zahlen, bevor er Zahlungen an mich leisten kann.
Ich habe ihm schon gesagt, dass ich das gemeinsame Kind mit dem Lebensmittelpunkt zu ihm gebe, damit er sich die nächsten Jahre darum kümmert und die laufenden Kosten übernimmt, die ich ohne das UV nicht stemmen kann.
Obwohl ich dies für die schlechteste Variante halte und ich da auch Probleme bei der Umsetzung sehe, da ich befürchte, dass er sich nicht genug um sein Kind kümmert, frage ich mich, ob das überhaupt funktionieren könnte.
Ich habe einen vollstreckbaren Unterhaltstitel, nach dem er sich verpflichtet hat, den Mindestunterhalt gemäß Tabelle zu entrichten. Aufgrund des UV ist monatlich eine Differenz zu diesem Titel entstanden, die er noch als Unterhalt schuldet.
Wenn ich das Kind bei ihm polizeilich melden lasse, so dass er die laufenden Kosten übernehmen muss, wäre ich ihm gegenüber ja unterhaltspflichtig.
Weiß jemand, ob ich seine Unterhaltsschulden, die schon weit in 5stellige Summen angestiegen sind, zunächst von meiner Unterhaltspflicht in Abzug bringen kann, bevor ich bare Mittel an Ihn verpflichtet bin zu entrichten?
Lieben Dank für Eure Meinungen
UVG läuft aus ... KV ist selbständig und bezieht Hartz IV
Hallo,
was ich nicht verstehe: warum wurde der Titel nicht abgeändert, wenn er doch offensichtlich nicht leistungsfähig ist, sonst würde er ja kein ALG2 beziehen?
Ganz ehrlich, für mich liest sich das folgendermaßen: Er "durfte" Schulden bezüglich des Unterhalts machen und jetzt, wo du keinen UV mehr bekommst und es für dich finanziell eng wird, soll euer Kind bei ihm leben, damit er die Kosten trägt, du willst aber am liebsten in dieser Zeit keinen Unterhalt zahlen?
Wenn ich das falsch verstanden habe tut es mir leid, aber ich empfinde das als sehr seltsam!
Und wie dir ja bereits geantwortet wurde, nein das kannst du nicht einfach gegenrechnen, da es wie gesagt dem Kind zu steht.
Hallo.
Wenn Du Euren Bedarf ohne den Unterhaltsvorschuss nicht decken kannst, lass überprüfen, ob Euch als Bedarfsgemeinschaft aufstockendes Alg II oder Wohngeld zusteht.
Des weiteren würde ich den Kindsvater wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html
Geht auch online - ist eine normale Strafanzeige.
http://www.online-strafanzeige.de/
Wenn die Anzeige zunächst eingestellt werden sollte, nach einem 1/2 Jahr wieder anzeigen - so lange, bis ihm ein Richter klar macht, dass er als Unterhaltspflichtiger der gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt und sich einen Job zu suchen hat, wenn er mit der Selbstständigkeit seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
LG
Hallo Rebekka,
das ist doch mal eine wertvolle Antwort.
Das Problem ist ja auch, dass er wieder verheiratet ist, 2 weitere Kinder nun hat und seine Frau auch nicht arbeiten geht, obwohl die Kids die Kindertagesstätte besuchen.
Er verdient angeblich zu wenig und sie ist nur zu Hause ...
Ich werde mich hier mal genauer schlau machen.
Lieben Dank, das ist doch mal eine Antwort, mit der ich wirklich was anfangen kann.
Schöne Grüße
Sind Deine Überlegungen hypothetisch weil Dir ganz plötzlich aufgefallen ist, dass Du Euren Lebensunterhalt ohne UVG nicht bestreiten kannst und Du darum stinkig bist, oder meinst Du das ernst?
Hallo,
laufender Unterhalt hat Vorrang vor rückständigem Unterhalt. Rückstände aus laufendem Unterhalt verjähren innerhalb von 3 Jahren und bereits nach 1 Jahr kann er sich auf die Einrede der Verwirkung berufen.
Darüber hinaus kannst du Rückstände nicht mehr einfordern, wenn das Kind nicht mehr in deinem Haushalt lebt.
LG
Hallo
Mein erster Gedanke Fake
wenn es nicht so ist erschreckt es mich das Du das Kind bei ihm abladen willst obwohl Du weißt oder befürchtest das es dem Kind da nicht gut geht..
Wenn Dein Einkommen nicht reicht kannst Du Kinderzuschlag, Kinderwohngeld, oder Wohngeld beantragen.
Wenn Du das Kind zum Vater gibst mußt Du natürlich Unterhalt zahlen.
Es ist egal ob das Kind bei der Mutter oder dem Vater lebt unterhalt muß der zahlen bei dem das Kind nicht lebt und da kann man nichts aufrechnen.
Vielen Dank für eure Meinungen und ich verstehe auch die negativen Äußerungen auf meine merkwürdige Frage ... Es sind eher Gedanken, die mir durch den Kopf gehen, weil mich seine "Das geht mich alles nichts an-du hast dich ja 12 Jahren doch super ums Kind gekümmert, warum jetzt auf einmal nicht mehr"-Einstellung mich ankotzt und die nun drohende finanzielle Enge mich doch sehr belastet. Er hingegen lebt in saus und braus, will sich jetzt ein neues Auto kaufen ...
Ich habe einen langen Arbeitsweg, dadurch hohe Fahrtkosten, die mein Einkommen entsprechend schmälern. Meine Wohnung dürfte zu groß sein für Wohngeld, da mein zweites Kind mittlerweile gerichtlich dem Vater zugesprochen wurde, obwohl ich 2 Jahre gekämpft habe und trotzdem verlor. Naja, Geld regiert die Welt - aber das ist ne andere Geschichte.
Damit sind für die gleiche Wohnung nun nur noch 2 Personen gemeldet und der Anspruch auf Wohngeld entsprechend nichtig. Die Miete selbst ist zwar vom qm-preis sehr günstig, da auf dem Dorf, aber aufgrund 80 qm wäre die Wohnung zu groß. Einen Umzug kann ich mir genauso wenig leisten.
Auf Jobsuche, um den Arbeitsweg zu verkürzen bin ich seit nun 3 Jahren ... für den Fall, dass der Einwand kommt
Dass eine Aufrechnung nicht möglich ist, habe ich mir schon fast gedacht. Problem ist ja auch, dass er an mich ja solange keinen Unterhalt zahlen dürfte, bis die Forderungen der UVK abgezahlt sind... und selbst das ist schon ne Menge Geld ...
Übrigens verjähren die Ansprüche nicht, denn dafür habe ich ja den Titel und es gibt ja auch eine Beistandschaft, über die die Forderung regelmäßig aktualisiert angefordert wird und er zur Vorlage seines Einkommens verpflichtet wird. Aber das alles bringt nichts, wenn er seine Zahlen passend macht.
Trotzdem danke für eure Meinungen
Hallo,
das du keinen Wohngeldanspruch hast stimmt nicht. Du bekommst wahrscheinlich entsprechend weniger, hast aber trotzdem Anspruch, noch dazu, wenn es so ist, dass die Miete recht niedrig ist und du für eine kleinere Wohnung gegebenenfalls mehr oder gleich viel zahlen müsstest. Du dürftest während des WG-Bezugs nicht in eine zu große / teure Wohnung ziehen, aber du lebst dort ja schon einige Jahre...
soweit ich weiß - erst den an mich gezahlten UV ans Amt zurück zu zahlen, bevor er Zahlungen an mich leisten kann
das ist falsch. Hilft aber nicht weiter, weil bei dem faulen Schmutzbeutel nichts zu holen ist. Vielleicht hilft es, wenn Du Dein Wissen um verschleierte Einkünfte (anonym) der zuständigen ALG2 Stelle mitteilst?....
Das Ansinnen, ein Kind einem Versager anzuvertrauen, weil man ohne UVG sein Kind nicht ernährt bekommt, spricht nicht unbedingt von Charakterstärke. Ein Kind ist doch kein Schuhkarten, den man hin und her schieben kann. Aufrechnen lässt sich Kindesunterhalt übrigens nicht, du müsstest zahlen, trotz seiner Schulden. 1,4 Mio alleinerziehende wuppen das. Hinzu kommt, dass Du soziale Hilfen beantragen kann, soweit ich weiß auch ALG2 nur für das Kind.
Armes Kind. Vater verantwortungslos, Mutter nicht weniger.
Gruß
Manavgat
"Vielleicht hilft es, wenn Du Dein Wissen um verschleierte Einkünfte (anonym) der zuständigen ALG2 Stelle mitteilst?...."
Das nutzt (zum Glück) nix. Wenn man allen derartig wagen anonymen Hinweisen nachgehen wollte, das wäre keine Zeit mehr ALG2 Anträge zu bearbeiten.
Also entweder offen mit Namen und Fakten, oder halt nicht.
Mit Fakten reicht völlig. Die gehen dem nach.
Gruß
Manavgat