Umzug trotz Trennung vom KV

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und da ich mich gerade in einer sehr misslichen Lage befinde, erhoffe ich mir hier ein paar Ratschläge und Informationen zu bekommen.

Es ist folgende Situation:

Ich bin in der 12ten Woche schwanger und vom KV getrennt. Er droht mir nun schon jetzt mit einem Sorgerechtsstreit vor Gericht und will auch erst einmal die Vaterschaft nachgewiesen bekommen. Das alleine ist ja schon kontrovers.

Ich wollte nun allerdings, nach einem halben Jahr Elternzeit wieder zurück in meine Heimat gehen, da mir dort die Betreuung des Kindes gewährleistet wird und ich anschließend dort auch Arbeit bekommen könnte, so dass sich meine finanzielle Situation verbessern würde.

In wie weit kann er da einschreiten? Ich weiß, lt. neuer Gesetzeslage, kann er die gemeinschaftliche Sorge beim Gericht beantragen, sobald er die Vaterschaft anerkannt hat. Wenn er das aber erstmal nachgewiesen bekommen will, zieht sich das doch alles in die Länge. Wie lange kann denn sowas dauern? Kann ich in dieser Zeit trotzdem umziehen?

Im Falle, dass er die gemeinschaftliche Sorge bekommt, müsste ich ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich allein einklagen. In wie weit stehen da meine Chancen, wenn ich ihm den Umgang mit dem Kind gewährleisten kann, trotz der großen Entfernung?Z.B. durch Beteiligung an den Reisekosten, etc.

Vielen Dank schon mal

LG Daniela

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Hallo,

bist du in der 12. Woche schwanger und bereits in Elternzeit oder hast du den Plan, nach einem halben Jahr Elternzeit mit dem Ungeborenen umzuziehen?

Sofern du mit dem ersten Kind schwanger bist, wäre der einfachste Weg, vor der Geburt umzuziehen. Allerdings ist die Frage, wie der Vater dann Umgang wahrnehmen soll. Dass du einen Teil der Umgangskosten trägst, wäre eine Variante.

Bei GSR besteht auch gemeinsames ABR, das würde bedeuten, wenn du dann umziehen willst, muss er zustimmen oder du musst das alleinige ABR beantragen (und bekommen).

Grüße Küstenkönigin

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Steht AT für Österreich? Dann sind Ratschläge deutscher Rechtslage nicht so hilfreich....

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Hallo,
es ist mein erstes Kind. Der Mutterschutz würde Anfang Juni enden. Danach die Elternzeit beginnen. Und nach dem halben Jahr dann würde ich gerne wieder zu meinen Eltern in die Nähe ziehen, da mir am aktuellen Wohnort auch jegliche soziale Kontakte fehlen.

Aber für das GSR müsste er ja erstmal die Vaterschaft anerkennen und diese will er ja wiederum erst einmal feststellen lassen.
Also wäre es doch beinahe sinnvoller noch in der Schwangerschaft umzuziehen? Wobei das eigentlich meine letzte Wahl wäre, sofern es keine Einigung gibt.
Um den Umgang gewährleisten zu können, würde ich ihm volles Umgangs- und Besuchsrecht einräumen an seinen freien Tagen bzw in seinem Urlaub. Zudem kann er auch auf der Couch schlafen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Mit den Reisekosten, wäre noch ein Einlenken meinerseits...Aller Voraussetzung nach, dass er auch Unterhalt zahlt...Da er unter die Bemessungsgrenze fällt, müsste er nur 155€ zahlen und dass, obwohl er mietfrei wohnt.

Ps: Daniela ist mein Name, nix mit Österreich :-)

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Ja ich denke, das hast du gut erkannt. Solange du schwanger bist, entscheidest du. Danach kann es schnell schwierig werden, zumal ein Umzug mit Baby sicher eine schwierige Aktion wird.

Solange er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, hat er auch kein Mitbestimmungsrecht. Aber sobald er gemeinsames Sorgerecht hat schon.

Es ist eine Gratwanderung, zwischen Schikane und Sorge/Verlustangst zu unterscheiden. Dass er sein Kind nicht am Ärmel der Welt besuchen will, ist klar. Dass du dich nicht terrorisieren lassen willst auch. Vielleicht kann euch eine Mediation helfen?

LG Küstenkönigin

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Ein Sorgerechtsstreit mit dem er droht bestimmst ja letztlich allein du. Dieser entsteht ja erst, wenn du dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmst (oder droht er mit einem Sorgerechtsstreit um das alleinige Sorgerecht, was ja hirnverbrannt wäre?).

Und den Nachweis einer Vaterschaft zu Begehren ist ja bei einer so frühen Trennung nicht unvernünftig oder?

Und den Nachweis muss man ja nicht mittels langem Verfahren vor Gericht führen, sondern kann dies ja auch bei Einigkeit mittels privaten Test recht schnell machen lassen.

Ohne Vaterschaft erledigt sich dann auch das Sorgerecht.

Ich sehe daher nicht, dass sich das beides "beißt".

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Ich finde es auch eher logisch, das Dein Ex bevor er das (gemeinschaftliche?) Sorgerecht beantragt, erstmal sicher sein will, das das Kind auch von ihm ist. Was will er mit dem Sorgerecht für ein Kind, dessen Vater er nicht ist?

Zum Umzug: Ich bin keine Juristin und Du solltest Dich in der Sache definitiv nicht auf irgendwelche Aussagen in Foren verlassen, aber mein Kenntnisstand ist so:
Solange das Kind noch nicht auf der Welt ist, kannst Du hinziehen wo Du möchtest. Wenn das Kind auf der Welt ist (bzw. klar ist, wer der Vater ist), hat der Kindsvater 6 Wochen Zeit das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Und dem wird stattgegeben werden, wenn er das Kindeswohl nicht gefährdet. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht, wird das mit dem Umzug ohne Zustimmung des Kindsvaters schwierig. Dafür brauchst Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht - das muss dann vom gemeinsamen Sorgerecht getrennt werden.

Einfacher wäre es vermutlich, Du ziehst schon vor der Geburt des Kindes um.

Aber, wie geschrieben, lass' Dich von einem Anwalt für Familienrecht beraten.

Grüsse
BiDi

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Huhu Bidi,

woher nimmst du das "nur 6 Wochen Zeit nach der Geburt um das GS zu beantragen"? Mein Ex hat bislang nach fast einem Jahrzehnt keines beantragt, hätte aber laut drei Anwälten gute Chancen es zu bekommen, bzw. wird es sicher, in sofern er weder nachweislich Alkoholiker ist, Drogen nimmt oder schlägert, ergo, das Kindswohl gefährdet. Und zwar ganz egal, dass er sich bislang nicht um das Kind geschert hat. Stellt er den Antrag, egal wann, bekommt er "sein Recht".

...#augen

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Soweit ich weiß, kannst du vor der Geburt jederzeit wegziehen. Danach nicht mehr, sobald der Vater Rechte hat.

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Hallo Daniela,
Wieso gibt es denn vor Ort keine Betreuungsmöglichkeiten? Warum Wegziehen wenn der Vater bereit ist sich anständig an der Betreuung zu beteiligen? Ich bin der Meinung dort sollte zunächst mal angesetzt werden.

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Geh jetzt!

Eine Schwangere kann hingegen, wo immer sie hin will.

Gruß

Manavgat

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Hallo!
"Kann ich in dieser Zeit trotzdem umziehen?"

DAS ist eine wirklich interessante Frage.

Der KV kann erst dann Rechte geltend machen wenn es rechtlich sein Kind ist.
Ich würde meinen, solange also der Vaterschaftsstreit anhängig ist, solange ist er auch nicht der rechtliche Vater.
Ergo kannst du mit dem Kind hinziehen wo du willst.

Aber Manavgat hat recht: Warum ziehst du nicht schon vor der Geburt um ?

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Du weißt doch genau welcher Weg der einfachere und bessere wäre... Also sei in wenigen Monaten umgezogen#liebdrueck