Kindesunterhalt abzüglich Kindergeld? -HILFE-

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich dem Kindesunterhalt mit dem ich grade etwas überfordert bin...

Ich habe mich mit dem Kindsvater jetzt auf einen Kindesunterhalt von 360 Euro geeinigt laut DDT haben das für uns auch schriftlich festgehalten und er hat es auch unterschrieben...dann meinte er aber das er die Info hat, das das Kindergeld zur Hälfte davon noch abgezogen wird (also ja 96 euro) demnach wäre es ja dann ein Kindesunterhalt von 264 Euro....
Habe es dann auch nochmal nachgelesen weil ich davon echt nichts wusste...aber das stimmt soweit oder? Ich wprde das natürlich dementsprechend dann ändern weil ich nicht ja alles korrekt und richtig haben...

Wenn das so stimmen sollte, kann mor jemand erklären warum das so ist?...
Ich habe die steuerklasse nicht gewechselt und habe es auch nicht vor, wenn es damit etwas zu tun haben sollte....
Ich bin im öffentlichen Dienst tätig aber keine Beamtin, falls das wichtig wäre...

Es ist unser erstes Kind. Es ist noch nicht auf der Welt aber wir möchten es gern davor geklärt haben...

Ich wäre sehr dankbar um eure Erklärungen ich Blick nämlich grade nicht mehr durch und würde gern den Grund wissen um es besser zu verstehen :)

Vielen Dank im voraus

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Kindergeld ist nicht wie häufig angenommen ein Geschenk vom Staat für das Kind, also kein staatlicher Unterhalt. Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung und steht somit den unterhaltszahlenden Eltern zu beiden Teilen gleichermaßen zu. Ausgezahlt wird das Kindergeld ja im Ganzen Dir, somit kann der Vater, der ja auch Geld ins Kind investiert seinen Teil vom Unterhalt abziehen.

Es gibt immer zwei Düsseldorfer Tabellen, eine in der das Kindergeld noch abgezogen werden muss und eine zweite in der die Summe bereits abgezogen wurde.

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Vielen dank, jetzt ist es mir klarer.

Der Kindsvater meinte auch er könne den Unterhalt auch steuerlich absetzen...auch wenn das Kindergeld dann schon abgezogen wird?...oder nur wenn wir den nicht vom Kindesunterhalt abziehen?...oder hat es damit nun auch nix zu tun?...
Kann ich selber das auch steuerlich absetzen?....
Tut mir leid wenn es doofe fragen sind...

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Unterhalt für das Kind kann er nicht absetzen. Das sieht das Gesetz nicht vor.

Den Unterhalt für dich kann grundsätzlich nach Par. 33a EStG abgezogen werden.

LG

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Es gibt die DT, dazu findet man noch die Tabelle, in der der sogenannte "Zahlbetrag" aufgeführt wird. In der Tat wird die Hälfte der Kindergeldzahlung angerechnet. Google mal danach.

LG
Susanne

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Also die DDR habe ich als Ausdruck nur wusste ich nicht das es zwei gibt und das es so gehandhabt wird...durchgelesen habe ich mir auch über diesen Abzug einiges aber habe nicht verstanden warum es abgezogen wird :)
War dann etwas durcheinander weil viele von kinderfreibetrag, steuerklasse ect. angefangen haben und jetzt wollt ich es doch genauer wissen und dachte vllt weiß es hier jemand :)

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http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf

auf Seite 6 ist die Zahlbetragstabelle

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Hallo

Der Kv hat Recht, wenn er in der Einkommensstufe 2 liegt. Der Zahlbetrag sind 264 Euro.

LG