Hallo ich bin neu hier und habe nichts dazu gefunden.
Meine Tochter ist jetzt 4 Monate alt. Ich habe mich vor gut 8 Wochen von dem Vater meiner Tochter getrennt. Wir haben nicht zusammen gewohnt, falls das relevant ist.
Es sollte eigentlich so laufen das ich 12 Monate in Elterzeit gehe und der Vater dann 2 Monate. Jetzt wäre meine Frage ob ich jetzt auch 14 Monate beantragen kann? Da der Vater bei meiner Beantragung schon gesagt hat, das er seine 8 Wochen Elternzeit nicht zu Hause sitzen wird, sondern lieber Schwarzarbeit macht.
Oder wann ist man offiziell Alleinerziehend? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Elterngeld 14 Monate?
Also wenn ihr gemeinsames sorgerecht habt geht es eigentlich nicht. So War es zumindest 2014 bei meinem sohn.
Deswegen hatte ich das sorgerecht alleine, was mit dem Vater abgesprochen war.
Sobald man das gemeinsame sorgerecht hat ging es damals nicht mehr.
Am besten mal bei der elterngeldstelle anrufen.
Ich wüsste nämlich nicht ob der Vater überhaupt ez nehmen kann wenn er mit dem Kind nicht in einem Haushalt wohnt.
LG
Doch, das geht auch bei gemeinsamen Sorgerecht. Allerdings muss der Vater dann auf dem Elterngeld Antrag unterschreiben. Da gibt es spezielle einen Abschnitt zu. Meine 14 Monate Elterngeld laufen jetzt im November aus. Da ich noch nicht das alleinige Sorgerecht habe, Aber 14 Monate als allein erziehende das Elterngeld bezogen habe,weiß ich das so genau.
Als Nachweis musste ich der Elterngeld Stelle allerdings einen Wisch vom Finanzamt vorlegen, dass die Bedingungen erfüllt seien um Steuerklasse zwei zu beantragen (kein gemeinsamer Wohnsitz mit dem Kindsvater).
Mit dem gemeinsamen Sorgerecht musst du wirklich dich nochmal schlau machen.
Aber: da dein Ex nicht mit euerm Kind im gleichen Haushalt lebt kann er weder Elternzeit noch Elterngeld beanspruchen!
Ich habe von vornherein die zwei Zusatzmonate für Alleinerziehende beantragt. Dafür brauchte ich den Steuerbescheid, dass ich Lohnsteuerklasse 2 habe und den Nachweis, dass ich nicht mit dem Vater zusammen wohne. Es wurde keine eine Vaterschaftsanerkennung verlangt, geschweige denn eine Urkunde über gemeinsame Sorge. Ich musst nur den Vater mit Adresse angeben.
Sofern er noch nichts beim Amt beantragt hat, würde ich an deiner Stelle fix dort hin und nachfragen. Aber eigentlich reicht es aus, nachzuweisen, dass man alleinerziehend ist. Jedenfalls ist die Elterngeldstelle hier bei uns recht unkompliziert und fix, was das angeht.
Danke für die antworten. Muss der Kindsvater denn irgendwas mit unterschreiben, wenn ich die 2 zusätzlichen Monate beantrage? Das würde er garantiert nicht machen, da er eh schon stinkt sauer ist.
Hätte ich das vorher gewusst, wären die auch gleich von mir mit beantragt worden. Möchte ja auch meinem AG so schnell wie möglich Bescheid sagen, falls ich später wieder anfange.
Ich werde da morgen mal anrufen und mich schlau machen. Würde mich eigentlich wundern wenn er die beantragen kann, wenn er unsere Tochter nicht betreut oder mit ihr zusammen wohnt.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html :
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1.einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3.dieses Kind selbst betreut und erzieht und
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html:
(6) Ein Elternteil kann abweichend von Absatz 5 Satz 1 zusätzlich auch die weiteren Monatsbeträge Elterngeld nach Absatz 4 Satz 2 beziehen, wenn für zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und wenn
1.
bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes vorliegen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt,
Achja unterschreiben muss der Kindsvater da nichts...
Du musst schnellstens beim Finanzamt die Steuerklasse 2 beantragen dass brauchst du dann als Nachweis... Dazu darf aber keine weitere erwachsene Person bei dir im Haushalt leben