Frage bzgl Unterhalt

Hallo, ich hätte eine kurze Frage bzgl des Unterhalts meiner Tochter. Sie wurde im November geboren, vom KV trennte ich mich noch während der Schwangerschaft. Im Dezember habe ich eine Beistandschaft eingerichtet. Der KV hat die Vaterschaft bis heute nicht anerkannt. Er forderte plötzlich einen Vaterschaftstest. Aber natürlich bestätigte der Test die Vaterschaft. Er hat nun noch 3 Wochen Zeit, sie anzuerkennen, hat es damit aber offensichtlich nicht sehr eilig. Unterhaltsvorschuss bekomme ich keinen, weil sich der KV ab Aufforderung zur Anerkennung der Vaterschaft (also im Dezember nach Einrichtung der Beistandschaft) erklärt hat, einen kleinen Betrag monatlich zu überweisen (50€). Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: der Unterhalt wird sich nach DDT auf einen sehr viel höheren Betrag rauslaufen. Auffordern kann ihn die beistandschaft zur Zahlung aber erst, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Muss er dann den ausstehenden Unterhalt der letzten Monate nicht nachzahlen, da er ja noch nicht aufgefordert wurde, oder gilt dann der Unterhalt, der berechnet wird, ab Geburt? Danke schon mal 😊

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Wann hast Du denn den Vater nachweislich zuerst zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert? Ab dem Monat sollte das normalerweise gültig sein, also falls das im November nach der Geburt war, dann ab da. Ansonsten ab Dezember, wenn die erste schriftliche Aufforderung an ihn von der Beistandschaft kam.

Das Rauszögern nutzt ihm letztlich eh nichts, wenn er nachzahlen muss. Was Du ihm noch freundlich ans Herz legen kannst ist, dass wenn er weiterhin so Probleme mit der Unterhaltszahlung forciert, Du einen vollstreckbaren Unterhaltstitel im Sinne Deines Kinder erwirken wirst, damit er zur Not gepfändet werden kann. Lass Dir das vorher noch vom Jugendamt erklären, aber viele zahlungsunwillige Väter finden die Aussicht wenig erstrebenswert, dass plötzlich der Gerichtsvollzieher klingeln könnte.

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Aufgefordert wurde er bis jetzt noch nie, da die Beistandschaft meinte, dies ginge erst, sobald er als Vater eingetragen ist. Da sich dies nun unnötig in die Länge zieht (er hat zum Beispiel das Ergebnis des Tests bis heute nicht mitgeteilt. ich hab danach im Labor angerufen und es mir bestätigen lassen und dem JA das dann mitgeteilt. Auch die Anerkennung an sich wäre mit einer Unterschrift nach 5 Minuten erledigt, er hat jedoch bis jetzt dazu noch keinen Termin ausgemacht). Deshalb befürchte ich, dass er wegen der Nachzahlung des Unterhalts dies so lange hinauszögert, weil er ja faktisch noch nicht dazu aufgefordert werden kann.

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Er wird ihn ab Geburt nachzahlen müssen, weil du durch die fehlende Vaterschaftsanerkennung rechtlich gehindert warst, Unterhalt zu fordern. Gleiches gilt für deinen Betreuungsunterhalt, § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB.

Du hast einen Anspruch auf UHV, wenn er nicht mindestens 160 Euro zahlt. Ich würde zeitnah Unterstützung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, wenn das JA dich so falsch berät. Außerdem solltest du auch deine eigenen Ansprüche prüfen lassen.

LG

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Toll, danke für den Hinweis. Ich werde eh von einem Anwalt vertreten (bzgl des Umgangs) und werde dann deswegen auch nachfragen, danke.