Unterhalt neue Ehe neue Kinder

Hallo,

ich habe noch eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Exfreund zahlt unterhalt für unseren 6 jährigen Sohn und verdient ca. 3500 netto.

Nun heiratet er eine Frau die nicht arbeitet und wird diese zusätzlich unterhalten.


a) Mindert der Fakt, dass er seine Frau unterhält den Unterhalt zu unserem Sohn?

b) Ergeben sich Auswirkungen auf unseren Unterhalt wenn er mit seiner nicht arbeitenden Ehefrau ein zweites Kind bekommt?

Viele Grüße und Danke vorab!

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Hallo,

sind denn bei dem Netto schon Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen?
Wenn ja, müsste er nach Stufe 6 laut Düsseldorfer Tabelle zahlen,
5 plus eine hoch da die Tabelle auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist.

Wie das jetzt bei Heirat ist, weiß ich leider nicht, er hat ja dann 2 Unterhaltspflichtige Personen und müsste dann eine Stufe nach unten rutschen.
Wenn er noch ein Kind bekommt, sogar 2 da er dann 3 Unterhaltsberechtigte Personen hat.

Er wird aber durch das Ehegattensplitting mehr Netto raus bekommen (wenn er Steurklasse 3 nimmt) oder spätestens beim Lohnsteuerjahresausgleich.

Also müsste man den Unterhalt sowieso noch mal neu berechnen.

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A) Eine grundlos nicht arbeitende, volljährige Ehefrau ist Privatvergnügen. Das muss man sich leisten können, aber nicht auf Kosten Anderer. Ich bezweifle, dass er einen Richter findet, der hier den Unterhalt herabsetzen wird.
B) Ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind und dessen Mutter, die zu Hause bleiben muss um das Kind zu betreuen, setzen mit ziemlicher Sicherheit den Unterhalt herab.

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Leibliche Kinder gehen grundsätzlich vor Ehegatten. Die neue Ehefrau ändert also nichts am Unterhalt.
Ein weiteres Kind kann ggf den Selbstbehalt des Mannes erhöhen, das bedarf aber einer genauen Prüfung.

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Das ist aber nicht sein Kind,also ist es schnuppe.

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Stimmt nicht ganz. Ist das Kind nicht mehr privilegiert, zählt erst die minderjährige Kinder und dann die Ehefrau. Dann erst kommt das nicht privilegierte volljährige Kind!

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Wenn er mit der neuen ein Kind bekommt, ist er 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet und der Unterhalt für euren Sohn wird sich verringern.

Lg

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Hallo,

grundsätzlich ist er zwei Personen zum Unterhalt verpflichtet. Deshalb darf keine Höherstufung mehr erfolgen. Die Ehefrau ist mitnichten Privatvergnügen. Ihr Unterhaltsanspruch steht zwar im Rang hinter dem des minderjährigen Kindes, aber sie zählt natürlich bei der Anzahl der Berechtigten mit.
In der Ehe erfüllt sie ihren Beitrag zum Familienunterhalt durch die Haushaltsführung, § 1360 S. 2 BGB.

Bekommen sie ein gemeinsames Kind, wird wie schon jemand schrieb, eine Stufe herunter gestuft.

Es kann also durchaus sein, dass der Vater etwas weniger zahlen muss.

LG

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"In der Ehe erfüllt sie ihren Beitrag zum Familienunterhalt durch die Haushaltsführung, § 1360 S. 2 BGB."

Ich weiß, dass du Recht hast und das auch immer schön sachlich rüberbringen kannst. Aber bei dieser Art der Gesetzgebung kriege ich regelmäßig Würfelhusten...

Nur mal so am Rande ... :-)

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Ja, lustig fürwahr. Und auf der anderen Seite hat die Mutter eine Erwerbsobliegenheit sobald das Kind 3 ist... verrückte Welt

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