Abend!
Meine beiden Kids fast 15 und fast 12 brauchen Ausweise. Ex mann verweigert aber die Unterschrift unter dem Antrag.
Sohn knapp 15, hat seit gut einem Jahr kein Kontakt zum Vater. Der Vater kümmert sich auch nicht um Kontakt zu ihm. Tochter hatte am 16.11.2018 Kontakt das letzte mal.
Nun brauche ich eine Unterschrift um Ausweise beim Amt für beide zubeantragen.Vater der Kids weigert sich. Er meint warum sollte er es tun. Seine Kinder seien so undankbar und verzogen und keines der Kids Erklärt sich bei ihm und seiner Verlobten.
Was kann ich tun. Ohne seine Unterschrift,keine Ausweise.
LG engel007
Neue Ausweise für die Kids,Vater verweigert Unterschrift
Du kannst zum Jugendamt gehen. Er darf so eine Unterschrift nicht verweigern. Die sollten da bestimmt helfen können.
Hi!
Mit dem Jugendamt habe ich keine gute Erfahrung seit ich eine neue Dame seit Januar 2018 habe.
Kann mir auch ein Anwalt helfen?
Mit Sicherheit kann ein Anwalt für Familienrecht da auch helfen 💖 viel Erfolg
Das kann ihn Teile seines Sorgerechts kosten. Ich würde mich auch zunächst beraten lassen, ich gehe davon aus, Du musst ihm schriftlich eine Frist setzen, damit das offiziell wird. Weigert er sich dann weiterhin kann seine Unterschrift vom Familiengericht ersetzt werden.
Hi!
Danke
Stimmt bei meinem Stiefsohn hat auch das Familiengericht quasi die Erlaubnis gegeben, Da mein Mann angeblich nicht aufgefunden werden könnte um die Unterschrift anzufordern. Lustigerweise kam mindestens einmal im Monat Post vom Jugendamt und der Mutter wegen Unterhalt 😂
hi,
ich weiß nicht, wie sich das mit dem Perso verhält aber für den Reisepass brauchst du die Unterschrift des KV nicht. Und wenn du einen gültigen Reisepass hast benötigst du keinen Perso.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17122009_IT464400311.htm
6.1.3.4
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z. B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt.
Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthalts-bestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken.
Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund
einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen.
Manchmal stellen die Meldestellen sich quer, da reicht es aller Erfahrung nach denen diese Verwaltungsvorschrift zur Lektüre zu geben. Die ist nämlich bindend
Wattwanderin
Endlich wird das bekannter... in Berlin wird auf der Seite der Bürgerämter endlich darauf hingewiesen, dass NUR der Sorgeberechtigte, bei dem das Kind lebt ihn beantragen kann und auch nur DESSEN Unterschrift notwenig ist.
LG