Hilfe plötzlich Schulkind / Umgang in den Ferien regeln

Hay ihr Lieben,

Mein Ex und ich haben den Umgang gerichtlich auf alle 3 Wochen festgelegt als unser kleiner noch ein Baby war.
Aufgrund dessen, dass mein Exfreund sehr unzuverlässig war und treffen abgesagt hat haben wir ihn mit meinem Anwalt den Umgang verboten als er 3 war.

Nach einigen Monaten als mein Ex und ich uns wieder besser verstanden haben haben wir uns privat manchmal über neue Treffen geeinigt bei denen der Kleine auch manchmal über nacht geblieben ist.

Seit der Kurze 5 Jahre alt ist, sieht er seinen Vater jedoch nur alle paar Monate für ein paar Stunden und das auch nur wenn ich mich melde oder ihn zu der Oma bringe oder wenn der kleine ihn anrufen möchte redet er manchmal mit ihm, ansonsten kümmert sich der KV überhaupt nicht.

Jetzt kommt mein kleiner Sohn in die Schule und ich arbeite vollzeit, was bedeutet, dass der KV mich umbedingt bei den Ferienzeiten entlasten sollte.

Wie gehe ich am besten jetzt vor? Können wir einen neuen Gerichtsbeschluss aufsetzen und die Ferienzeiten regeln? oder sind beim Umgangsrecht automatisch Ferienzeiten mit geregelt? und was tue ich wenn der KV sich weigert?

1

Du kannst ihn nicht zwingen.
Und mal ehrlich...würde sich das gut anfühlen??
Kümmere dich um einen Platz im Hort und gut ist.

2

Als barunterhaltsberechtigter Elternteil ist dein Ex nicht verpflichtet dir in irgendeiner Weise euer Kind "abzunehmen". Dafür ist u.a. der Unterhalt da. Er leistet den Barunterhalt - du die Betreuung. Kann man antürlich alles gütlich miteinander regeln - aber bedenke, daß du keinen Anspruch darauf hast, und wenn er wirklich so unzuverlässig ist, sitzt du vermutlich oft ohne Betreuungsmöglichkeit da wenn du zur Arbeit must. Ich würde mir das gut überlegen.

3

Erst verbietest du ihm den Umgang und jetzt, da dein Sohn ganz "plötzlich" zur Schule kommt, möchtest du ihn wieder einspannen?

Das finde ich ehrlich gesagt, reichlich komisch und wie schon eine Vorschreiberin anmerkte, scheint hier eine Hortbetreuung die bessere Alternative zu sein - wenn der Vater so unzuverlässig ist wie du es schreibst. Außerdem ist er als Barunterhaltspflichtiger nicht zur Ferienbetreuung verpflichtet.

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Da er sich weigern kann und bisher nicht sehr zuverlässig war solltest du die verbleibende Zeit nutzen und dir Plan B-D zurecht legen.
Das ist nicht toll, aber leider nicht zu ändern.

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Hallo,

Ihr habt den Umgang gerichtlich festlegen lassen. Weil er unzuverlässig war hast du den Umgang verboten.

Jetzt kommt Euer Kind in die Schule und du überlegst die Ferienzeiten gerichtlich festlegen zu lassen.

Was soll das helfen? Zunächst müsste er ja mit der gerichtlichen Regelung einverstanden sein.

Und wenn er trotz gerichtlicher Festlegung wieder unzuverlässig ist verbietet du dann nicht auch wieder den Umgang wie bisher. Was hilft dir das also?

LG

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Hallo,
bei uns ist es sogar so, das der Hort weniger Schließtage als der Kindergarten hat. Man muss nur 1 Woche Osterferien, 3 Wochen Sommerferien, und 2 Wochen Weihnachtsferien abdecken. Klar ist der ganze normale Urlaub dann aufgebraucht, aber das war er im Kindergarten ja auch. Wenn du Vollzeit arbeitest musst du doch eh einen Hortplatz haben? Oder wie regelst du das während der Schulzeit?

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Hallo

Du kannst ihn nicht zwingen. Er muss ihn nicht nehmen.Ich denke, er zat Unterhalt?
Der eine zahkt, der andere betreut. Wie du die Betruung regelst, ist dann dein Problem.
Klingt hart, ist aber so.

Lg

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huhu,
Ja er zahlt unterhalt. Hat aber ein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht alle 3 Wochen.

Der Entzug war als ich stinksauer war und lediglich ein Anwaltsschreiben eigentlich ja ohne Rechtskraft oder?

Danach haben wir schließlich mit dem Wechselmodell weitergemacht als der Kontakt mit dem KV sich verbessert hat.

Ich weiß er ist der Barunterhalter aber was ist mit seiner Umgangspflicht die wirklich gerichtlich festgelegt wurde, diese müsste doch immer noch rechtskräftig sein oder?? Vor allem jetzt wenn er in die Schule kommt müsste etwas neues gesetzlich geregelt sein??
Der kurze würde viel lieber bei seinem Vater bleiben als in der Hort :/

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Wenn gerichtlich alle 3 Wochen festgelegt ist, dann alle 3 Wochen.
Es kann den KV aber trotzdem niemand zum Umgang zwingen. Will er nicht, dann will er nicht.

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