Mein Ex Mann und Vater unseres Sohnes hat vor ein Haus zu kaufen . Er muss dafür einen Kredit aufnehmen . Er will nun direkt das Haus auf meine Sohn ' schreiben ' lassen . Mein Sohn ist 14 Jahre alt, geht das überhaupt?
Im Prinzip finde ich die Idee nicht schlecht, aber was passiert wenn mein Ex stirbt ( was ich ihm nicht wünsche, wir kommen einigermaßen klar) dann hat mein Sohn ein Haus mit Schulden ab der Backe . Wie können wir uns absichern ?
Vater will minderjährigen Kind ein Haus überschreiben
Hi,
in dem Dein Ex z.B. eine Risikolebensversicherung abschließt, die die Kreditsumme abdeckt. Dann wäre das Haus im Fall seines Todes quasi bezahlt.
Liebe Grüße
die Landmaus
Schwierig.
Mit Eigentum geht grundsätzlich Verantwortung einher - in eurem Fall definitiv schon einmal die Verpflichtung(en) aus den Kreditverträgen. Dazu kommen natürlich noch viele andere Kleinigkeiten.
Wenn ein Kind zwischen 7 und 17 solch einen Vertrag mit seinen Eltern schließen will, braucht es einen Ergänzungspfleger, der die Interessen des Kindes im Auge behält. Diese Schenkung ist NICHT lediglich rechtlich vorteilhaft für das Kind.
Der Staat schützt Kinder schon vor Insichgeschäften ihrer Eltern. Der Vater kann unmöglich sich selbst und zeitgleich sein Kind in der selben Angelegenheit vertreten.
Was ist ein Ergänzugspflerger ? Mir wäre es ja auch lieber wenn mein Ex mit dem ganzen warten würde bis mein Sohn wenigsten über 20 Jahre ist .
Jemand, der einen Teilbereich des Sorgerechts in einer bestimmten Sache (hier eben die Schenkung) von einem Elternteil (hier der Vater) übernimmt.
Der Vater kann nicht sich selbst und das Kind vertreten. Er kann nicht auf der einen Seite der Schenker sein und auf der anderen Seite den Beschenkten vertreten. Das wäre ein Insichgeschäft.
Das Kind braucht aber 2 Elternteile, die bei so einer Schenkung zustimmen. Daher muss der Vater vertreten werden. Das übernimmt ein unbeteiligter Dritter = Ergänzungspfleger.
Ein Ergänzungspfleger schaut nur, ob diese Schenkung für das Kind irgendwelche untragbaren Nachteile bringt. Eltern sind nur Vermögensverwalter des Kindes und haben das Vermögen zu mehren. Belastetes Eigentum ohne eigenes Einkommen kann schnell zur Falle werden. Man kann sich gegen viel absichern, aber nicht gegen alles.
Dein Sohn ist mit 18 volljährig. Dann braucht er keine Sorgeberechtigten mehr.
Ich vermute mal, das die kreditgebende Bank das so nicht mitmachen wird!
Wie das?
Das kann die Bank gar nicht verhindern.
Allerdings spielt es für selbige gar keine Rolle. Wenn das Darlehen per Grundschuld besichert ist, dann ändert sich an dieser durch die Überschreibung gar nichts.
Okay , danke für die Antworten, damit ist mir auf jeden Fall schon mal geholfen . So einfach wie sich das mein Ex vorstellt ist das wohl nicht , ist mir auch erstmal lieber so .
Ich gebe auch zu Bedenken, dass es evt. Probleme gibt, wenn Dein Sohn öffentliche Gelder, z. B. BAföG, benötigt, da er ja dann zumindest auf dem Papier, Vermögen hat
Solange er das Haus aber selbst bewohnt, spielt das keine Rolle. Man könnte ebenfalls Rechte im Grundbuch eintragen lassen. Sinnlos - da kommt niemand ran, wenn man es einigermaßen planen würde.
Nein, es klappt einfach nicht, weil er einen Ergänzungspfleger braucht, der dem kaum zustimmen wird.