Nächste Woche Termine am Jugendamt - ich habe Angst

Hallo zusammen

Nächste Woche stehen zwei Termine am Jugendamt an.
Ich habe bisher das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn.
Sein Vater pflegt Umgang mit ihm, war aber nie an einem gemeinsamen Sorgerecht interessiert.
Nach drei Jahren will er es jetzt plötzlich haben, gegen seinen Antrag habe ich zusammen mit meiner Anwältin Widerspruch eingelegt.
Ich habe so einen Bammel vor den Terminen! Wie läuft das ab?
Der erste ist ein Einzeltermin.
Der zweite einer, der in dem Schreiben als "gemeinsam mit Ihrem Sohn" bezeichnet wurde.
Ist da dann der Vater auch dabei? Warum muss mein Kleiner mit?
Wollte den Sachbearbeiter ja fragen, aber der ist weder per Telefon noch per Email zu erreichen.
Mein Kopf explodiert bald vor Grübeln... Vielleicht kann mir jemand erzählen, was bei ein solchem Gespräch auf mich zukommt?

Liebe Grüße von Lilly

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Naja,
das JA verschafft sich ein Bild darüber ob es Gründe gibt die GEGEN ein GSR sprechen.
Gründe DAFÜR sind nicht mehr nötig, da reicht ein "ich will".

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Ja, das mit dem "ich will" als Grundlage weiß ich.
Also geht's darum, was ich dir Argumente dagegen habe. Sehe ich auch ein. Aber warum muss das Kind mitkommen?

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*für, nicht dir.
Die Worterkennung immer ....

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hi,

wenn der Vater Umgang mit dem Kind pflegt und das GSR möchte wird er es bekommen.
Du kannst dem Kind diesen Termin ersparen, in dem du beim Termin eine Sorgeerklärung abgibst.

Wattwanderin

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Und wieso hast du Widerspruch eingelegt...? Ich verstehe das Dir unwohl ist bei dem Gedanken, aber das ist sicher eine schnelle Sache :)

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Der Vater hat sich drei Jahre nicht um den Kleinen gekümmert und die gemeinsame Sorge bewusst abgelehnt.
Hätte ich das nicht forciert, wäre nach der Trennung kein Kontakt mehr da gewesen. Jetzt könnte ich mich dafür in den A**** treten.

Er hält sich nicht an Vereinbarungen (z.B. Pünktlichkeit beim holen/bringen), er schafft es nicht, regelmäßig Windeln zu wechseln, so dass mein Sohn immer einen roten Po hat, wenn er zurück kommt.
Nach dem Umgang ist mein Kind mir gegenüber aggressiv, schlägt nach mir. Er schläft nicht, wenn er zurück kommt bzw weint im Schlaf und redet wirres Zeug.

In der Beziehung kam es zu psychischer und physischer Gewalt mir gegenüber und auch seinem Sohn gegenüber war der Vater aggressiv (ins Bett geschmissen (da war er 6 Monate alt), ignorieren anschreien).

Er manipuliert mein Umfeld (Verwandtschaft) und erzählt Lügen über mich (ich würde mich herumtreiben und den Kleinen zu meinen Eltern abschieben, damit ich mir ein schönes Leben machen kann).

Wie soll ich da vertrauensvoll mit ihm zusammen die Sorge ausüben?
Zumindest einlegen kann ich den Widerspruch. Es geht auch ums Aufenthaltsbestimmungsrecht - das will ich definitiv behalten und nicht teilen...

Und nein, ich rede meinem Kind definitiv nix ein. Auch wenn es mir unfassbar viel Kraft kostet, neutral zu bleiben...

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Aber da ändert doch das GSR nichts dran, da musst du beim Umgang ansetzen.
GSR sind wenige Unterschriften im Leben des Kindes.

Zumal die Vorkommnisse ja so schlimm nicht sein können wenn du den Umgang immer zulässt.
Zumindest könnte ein Gericht/JA sei argumentieren (und ehrlich gedacht kommt mir der Gedanke auch).

Wattwanderin

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wie alt ist dein kind?
lg

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Ich kann dir zu deinen Fragen leider keine hilfreichen Antworten geben.

Möchte dir dahingehend aber dern Rücken stärken, dass ich dich absolut verstehen kann!!!!
Und lass dich von einigen Antworten hier nicht unterkriegen. Egal was zum Thema GSR gepostet wird - die Antworten hier sind immer, dass dem Vater das zusteht blabla....

Und ich bin mir sicher, dass keine dieser Antwort-Gebenden in einer ähnlichen Situation ist.

Auch wenn es nur um ein paar Unterschriften gehen sollte, muss man trotzdem diesen Unterschriften hinterher rennen. Hat bei diesen Themen unnötige Diskussionen.
Das ist einfach unnötiger Stress den man als Alleinerziehender nicht auch noch braucht.
Zumal die du den Vater ja nicht ausschließt.

Wieso lautet die Frage nicht, was es dem Vater bringt, ein paar Unterschriften leisten zu dürfen?
Ich werde es hier nie verstehen....

Denn natürlich geht es letztlich um Macht. Um was denn sonst?
Und so Tatsachen, wie dass er z.B. dann auch Zugriff auf Konten etc des Kindes hätte, finde ich alles andere als unerheblich.



Geht denn deine Anwältin mit zum Termin?
Kennst du den JA-Mitarbeiter?

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@Giraffe....
gaaanz dünnes Eis.
Ich hatte mehrere Anhörungen den letzten Jahren bzgl. SR und Umgang.
Und es geht hier auch gar nicht darum, was unbequem ist oder nicht, der KV wird das GSR bekommen nach aktueller Gesetzeslage.
Das kann die TO gerne nicht wahrhaben wollen, dann muss sie es eben teuer übers Gericht machen.

Das Ergebnis ist sicher das selbe.

Wattwanderin

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Hallo,

Du meinst es geht um Macht.

Meinst damit, dass die TE deshalb das Sorgerecht über das gemeinsame Kind alleine behalten will? Damit sie die Macht alleine hat?

Sie müsste sich doch nur bei wenigen Sachen abstimmen, wie z.B Schulbesuch.

Soviel Macht ist das doch gar nicht die er hat oder behält, dass das ein Grund sein sollte/könnte.

Die wenigen Unterschriften könnte sie doch problemlos ersetzen lassen, wenn der Vater querschießt. Und wenn das Gericht öfters den Vater korrigieren müsste würde er damit nicht sein neu gewonnenes Sorgerecht riskieren?

LG

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Hallo
Mein ex wollte auch das GSR. Das fiel ihm nach 13 Jahren einfach mal so ein .
Er hat sich immer gekümmert. Mit wenigen Ausnahmen. Ich habe alles mit ihm kommuniziert, was meine junge betraf.

Ich habe hin und her überlegt, ob ich das nun ohne oder mit Gericht mache. Eben weil es dieses neue Gesetz gibt, was ja auch nicht verkehrt ist.
Mir erschloss sich nur nie, warum er gerade jetzt nach so vielen Jahren mit diesem Anliegen an mich herantrat. Wahrscheinlich weil er wusste das ich heirate, und er der Meinung war, mein Mann adoptiert mit dieser Heirat automatisch seine Kinder 🙄

Da mir eigentlich klar war, das ihm das Gericht das Sorgerecht zusprechen würde, habe ich dem zugestimmt.
Was ich daran umständlich finde, ist, das man für alles seine Unterschrift braucht.

Ich wollte dieses Jahr die Gesundheits- und vermögenssorge für eines meiner Kinder zurück . Aus wichtigen Gründen.
Das ist allerdings nicht so einfach. Hätte ich damals gleich machen sollen.
Es gab dann einen Termin beim JA und dort wurden meine Bedenken besprochen.
Zähneknirschend einigten wir uns dann und es blieb, wie es war.
Ich merkte aber auch an, das ich wieder komme, wenn er sich in gewissen Dingen quer stellt.

Wenn du die Dinge die du geschrieben hast beweisen kannst, und der Richter eine Kindeswohlgefährdung sieht, wird es schwierig für ihn. Aber es kommt sehr auf den Richter an.
Ich hatte ein Gespräch mit einem Anwalt. Diese meinte, er macht sich ein eigenes Bild von beiden Parteien.

Viel Glück

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hi,

in dem Alter deines Kindes sind quasi alle Entscheidungen schon durch, bei denen das GSR eine Rolle spielt.

WW

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Welche Entscheidungen meinst du?

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