Mitversicherung meines Kindes beim Vater

Hallo ihr Lieben,

ich habe jegliche Foren durchforstet aber finde einfach keine Antwort.

Mein Sohn ist bei meinem Ex Mitversichert in einer gesetzlichen Familienversicherung, da ich zum zeitpunkt der Geburt mit meiner Familie Privatversichert war und auch kein eigenes Einkommen hatte.

Ich habe das alleinige Sorgerecht und bin derweil berufstätig. Nun habe ich von ihm ein Schreiben bekommen, dass er heiratet, zu der Krankenkasse seiner Frau wechseln will und somit die alte Versicherung kündigt. Nun soll ich mich um die Folgeversicherung unseres Sohnes kümmern, da er für sein "uneheliches Kind kein Sorgerecht hat und er somit die Mitversicherung für das Kind einfach kündigen kann, ohne für eine Folgeversicherung zu sorgen."

Zum Hintergrnd: Mein Ex zahlt den Unterhalt nimmt aber den Umgang nicht wahr

Ist das so rechtens?

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Was spricht denn dagegen, dass das Kind bei Dir mitversichert ist? So wie ich Dich verstanden habe warst Du nur zum Zeitpunkt der Geburt privat versichert, bist es jetzt aber nicht mehr, oder? Dann ist doch der Wechsel in die Familienversicherung denkbar problemlos. Kostet ja nichtmal was.

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Da üblicherweise Kinder beitragsfrei in der Versicherung ihrer Eltern sind, findet man da auch nur sehr wenig drüber.
Die Rechtssprechung sagt ff:
Der umgangsberechtigte Elternteil ist verpflichtet zum Barunterhalt UND zur Krankenversicherung. Allerdings...muss der umgangsberechtigte Elternteil eine extra Krankenversicherung für das Kind abschließen, dann ist er berechtigt, diese Kosten von seinem Brutto mit abzuziehen. Das schmälert also eventuell den monatlichen Barunterhalt.

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Wieso ist das eigentlich so? Ich kenne das aus Österreich anders, und finde es auch logischer, das Kind bei der Person mitzuversichern, die die Hauptbetreuung regelt. Allein aus Gründen der ganzen Zettelwirtschaft...

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Welche Zettelwirtschaft? Wir reden über die GKV, nicht über die PKV! Das Kind bekommt ein Plastikkärtchen, welches beim Arzt auslesbar ist und wo seine Daten draufstehen und wo es versichert ist. Der Rest läuft zwischen Versicherung und Arzt. Das bekommt der Patient, bzw. seine Eltern (egal ob Vater, auf den der Vertrag läuft, oder Mutter, die ständig mit dem Kind zum Arzt geht) nicht mit.
EINMAL jährlich muss ein Formular ausgefüllt werden über die Einkünfte des beitragszahlenden Vaters (der ist offenbar entweder freiwillig versichert oder soll jetzt familienversichert werden).

Österreich und Deutschland kann man nicht vergleichen. Das sind unterschiedliche Länder mit komplett anderen Gesetzen. Wem es in seinem Land nicht gefällt, der kann ja ausziehen.

Was du „logisch“ findest, kann für manche Eltern ein ziemliches finanzielles knock out werden. In Deutschland gibt es keine freie Krankenkassenwahl. Wir sind engen Gesetzen unterworfen ob und wann wir unsere Krankenversicherung wechseln dürfen. Nur bei einer Scheidung und bei Kindern sieht der Staat das etwas lockerer.
Stell dir vor, im Beispiel der TE:
Frau ist in der PKV versichert. Das Kind hätte bei Geburt dort für einen eigenen Beitrag versichert werden können. Diesen Weg ist das Paar aber nicht gegangen, weil der Vater das Kind beitragsfrei in der GKV versichern kann...eben über seine Versicherung. Spart Unmengen an Geld.
Nach der Trennung bleibt zunächst alles beim Alten. Jetzt will der Vater aber neu heiraten und natürlich kostensparend selbst in beitragsfrei in die GKV seiner Frau. Das Kind kann aber nicht in die PKV der Mutter (es gibt keinen Kontrahierungszwang in dem Alter). Das Kind kann aber auch nicht beitragsfrei in die Famlienversicherung seiner Stiefmutter (hätte die Mutter geheiratet, wäre das übrigens ganz anders). Das Kind MUSS in seiner bisherigen Versicherung bleiben. Nur ist es jetzt eben kein beitragsfrei familienversichertes Mitglied mehr, sondern ein eigenständiges freiwillig versichertes Mitglied.
Es muss also eine neue Berechnung des Unterhalts her. Zum einen spart er bei der eigenen Krankenversicherung und zum Anderen muss er jetzt die Krankenversicherung des Kindes zahlen. Krankenversicherung hat absoluten Vorrang.

Einfach kann Jeder ;). Wir sind echte Meister im verkomplizieren....

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Die bisherige Krankenversicherung wird einen Nachweis der neuen Krankenversicherung fordern. Dies müsste eine Bescheinigung des neuen Versicherers gem. § 5 SGB V zur gesetzlichen Versicherungspflicht sein.

Sofern du gesetzlich pflichtversichert bist, kann das Kind bei dir beitragsfrei mitversichert werden.

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Hallo!

Neben dem ganzen Blabla fehlt ein wichtiger Punkt:
Hat denn der KV kein Einkommen?
Wenn er eigenes Einkommen hat, dann kann er zwar zu der selben KV wechseln wie seine neue Frau, aber nicht in deren Familienversicherung.
Wenn er keinerlei Einkommen hat - wovon bezahlt er Unterhalt?