Alleinerziehend in der Elternzeit

Hallo ich frage für meine Schwester.sie möchte sich von dem Kindsvater trennen. Sie sind unverheiratet und sie befindet sich noch in der Elternzeit.Sie hat 22 Monate beantragt.Welche finanzielle Hilfen stehen ihr zu?Sie haben dazu noch ein Haus vor 2 Jahren gemeinsam gekauft.

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Sofern der Unterhalt nicht reicht muss sie, wie viele andere auch, wieder arbeiten gehen und das Kind in Betreuung geben. Ich finde es immer wieder beachtlich, dass man zuerst an externe Unterstützung denkt , anstatt sich selbst um Finanzierung zu kümmern.

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Ich denke da wird es drauf heraus laufen das sie nach einem Jahr wieder arbeiten gehen wird. Wenn sie einen bstreuungsplatz findet. Die kleine ist nun 7 Monate.

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Ja, typisch. Und natürlich soll Papa wieder der Zahlemann sein.

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Meiner Meinung nach steht ihr persönlich nichts zu da sie nicht verheiratet sind. Haben sie das Haus zu beiden Hälften gekauft? Dann steht ihr die Hälfte zu. Ansonsten ist der Vater nur dem Kind gegenüber zu Unterhalt verpflichtet

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Danke für deine Antwort.Ihr Eltermgeld reicht aber nicht zum Leben im Monat aus.Ja das Haus ist zu gleichen Teilen gekauft.

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Das ist schon lange nicht mehr so, dass unverheiratete keinen Unterhaltsanspruch haben. Den hat sie, bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Das Kind bis Ausbildungsende.
Dad Haus wird kaum abbezahlt sein. Man muss schauen, wieviel abbezahlt ist und davon bekommt sie die Hälfte.

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Nicht ganz, deiner Schwester stehen in den ersten drei Jahren sowohl Unterhalt fürs Kind, als auch ihr selbst zu.
Wie regeln sie das mit dem Haus, wer bleibt, wer geht?

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Das Problem ist das keiner von beiden das Haus allein unterhalten kann.verkaufen wird schwierig da sie es erst vor 2 Jahren gekauft haben.

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Die beiden waren nicht verheiratet meinst du mit Unterhalt Arbeitslosengeld 2 aufstockend zum Eltermgeld?

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Ihr und dem Kind stehen Unterhalt vom KV zu.
Elterngeld, Kindergeld hälftig.
Wenn das nicht reicht, dann auftsocken lassen vom Amt.
Elternzeit kürzen, mit dem AG reden, ob man früher wieder einsteigen kann. Rechtzeitig einen Betreuungsplatz suchen.
Wenn sie das Haus vielleicht erstmal vermieten und die Mieteinnahmen untereinander teilen, dann kommt ja auch noch was in die Kasse. Das wäre eine Alternative zum Verkauf.

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Von den Mieteinnahmen muss der Kredit getilgt werden.
Außerdem müssen die versteuert werden.

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Das Haus zu vermieten bedeutet eine sofortige deutliche Wertminderung. Ein Haus mit Mieter zu verkaufen ist praktisch unmöglich.
Von der Miete, ist die Tilgung und die Zinsen zu zahlen ... und Väterchen Staat will auch noch seinen Anteil. Und dann stellt sich nach dem Minusgeschäft die Frage, wo die Frau mit dem Kind wohnen will - im Haus geht es ja nicht mehr.

Bessere Möglichkeit:
Man schaut ob das Haus irgendwie teilbar ist und bewohnt es weiterhin zusammen. So hat das Kind beide Elternteile mit denen es aufwächst, wenn die auch getrennt wohnen, so kann es doch ständig zwischen beiden wechseln, das Haus bleibt für das Kind erhalten und die Eltern Verschulden sich nicht noch.

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Unterhalt Kind, Unterhalt für sie selbst, wenn keiner das Haus halten kann müssen sie es verkaufen!

DANACH kann erst an staatliche Unterstützung gedacht werden.

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Vielen Dank für eure Antworten.

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Sie steht also im Kreditvertrag und Grundbuch mit drin?

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Ja beide zu gleichen Teilen sie haben einen Kredit bei der Bank aufgenommen und einen privat Kredit

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Dann muss sie natürlich den Kredit auch mitbedienen!

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