Wechselmodell

Zählt beim Wechselmodell nur die Aufteilung der Stunden der Betreuung oder geht es auch darum, wann diese Betreuung stattfindet?
Rechnerisch teilen wir uns 50/50 die Betreuung. Er hat sie aber einmal öfter über Nacht und ich betreue unsere Tochter dafür unter der Woche jeden Nachmittag. Und gehe deshalb auch Teilzeit arbeiten. Er Vollzeit.

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Zu was zählen? Verstehe die frage nicht.

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Vielleicht fragt sie wegen Unterhalt?

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Das bleibt zunächst mal euch überlassen.
Wenn es für euch so passt...

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Ihr habt Recht. Die wesentliche Frage habe ich einfach übersprungen...
Es geht um die unterhaltsberechnung.
Ich bekomme derzeit Unterhaltsvorschuss, weil er nichts zahlt. Und nun möchte er prüfen lassen, ob er überhaupt verpflichtet ist, zu zahlen, oder ob es (durch diese Aufteilung) hinfällig ist.
Ich wollte wissen, ob die Berechnung nur anhand der Zeit der Betreuung erfolgt, oder ob es auch damit zu tun hat, wann man betreut, was man alles macht und ob man deshalb beruflich eingeschränkter ist

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Hallo,

es gibt dazu m.W. keine feste gesetzliche Regelung... so wie ich aktuelle Beispiele aber immer verstanden habe, fällt der Unterhalt nur weg, wenn man dieselbe Anzahl an Tagen hat.

Lese ich das richtig, dass du Mo bis Do hast und er Do bis So?

Das würde ich so oder so nicht machen ehrlich gesagt. Dann hast du ja den ganzen Alltag mit den Pflichten inkl. der schlechten Arbeitsmöglichkeit und er immer die ganze Freizeit.

Wir haben es damals so gehabt: Ich Mo und Di, er Mi und Do und das Wochenende im Wechsel. So hatte einer immer die Kinder 5 Tage am Stück. Da war dann kein Unterhalt fällig.
Nach einiger Zeit hatte er nur noch Do + die Wochenenden im Wechsel, da hätte mir anteilig Unterhalt zugestanden (ich habe aber nichts verlangt, weil mir das zu kleinlich erschien).
Wieder einige Zeit später fiel die ganze Woche auf mich und seitdem bekomme ich auch Unterhalt.

LG, Nele