Regelung / Richtlinie Unterhaltszahlung

Mein Exmann möchte die ganze Trennungsphase so friedlich wie möglich halten.
Hört sich alles erstmal super an. Aber letztens meinte er, er würde für unsere 2 Kinder gern nur 400€ Kindesunterhalt zahlen wollen, er möchte auch noch was mit seinen Kindern unternehmen.
Ich war erstmal ganz überfordet und meinte das ist doch aber Geld für die Kinder.
Nun grübel ich schon paar Tage, steht den Kindern das Geld zu, oder sollte man solche Abmachungen einfach treffen?
Habe bei meiner such aber auch nichts gefunden.
Kennt sich jemand von euch aus?

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Ich würde es mal vorerst so probieren, und schauen wie du hinkommst. Sollte es gar nicht klappen einfach in Ruhe drüber reden und langsam nach oben gehen.

Es natürlich sehr einkommensindividuell aber bei fast allen ist es wirklich knapp. Zum Leben bleibt kaum mehr was.

Sei froh wenn er nicht hinschmeißt.

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Es ist ja hübsch, dass er nur 400 € zahlen möchte, aber es ist das Geld der Kinder bzw. sein Anteil für die Versorgung der Kinder.
Da kann er wollen, was er möchte.
Wenn du es dir problemfrei leisten kannst, nur zu. Kannst du es nicht, berechne den Unterhalt nach DD, oder lasse ihn berechnen.
Solltest du sogar auf staatliche Leistungen angewiesen sein, stellt sich die Frage nicht, dann muss der Vater alt Tabelle zahlen.

Ach und ignoriere die Antwort von milan, falls du wissen möchtest warum, viel Spaß beim Lesen seines Posts im Väterforum.
Ein Typ, der keine Kinder möchte, aber nicht Manns genug ist, eine Vasektomie durchzuziehen...

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Was soll das denn bitte?? Sehr armselig jemandem das Meinungsrecht zu entziehen weil er Angst vor einer OP hat?Nicht die selbe meinung vertritt? Gehts noch? Meine Güte muss dir langweilig sein wenn du gegen andere aufhetzen musst XD

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Dass der Typ ein Troll ist, ist dir aber auch aufgefallen, oder?
Ne, offensichtlich nicht.

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Ich bin auch immer sehr friedlich, wenn alles nach meinem Willen geht.
Warum möchtest du das Geld deiner Kinder verschenken? Würde ich niemals machen. Das dankt dir keiner. Oder du schlägst deinem Ex dafür vor, dass du dann im Gegenzug weniger Betreuung übernehmen willst.

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Guter Vorschlag. Ich vermute mal, darüber würde er sich tatsächlich freuen.

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Das bleibt abzuwarten. Zumindest zeigen sich dann die wahren Beweggründe. Ist auch was wert...

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Hallo,

die rechtliche Lage ist ganz einfach - der Unterhalt steht den Kindern zu (nicht Dir) und auf diesen gesetzlichen Anspruch darf nicht verzichtet werden.
Sämtliche "freiwilligen" Vereinbarungen sind nichtig. Die einzige Möglichkeit wäre, dass Du Deinen Exmann von den Verpflichtungen freistellst - dann haftest Du aber gegenüber den Kindern für deren Ansprüche und im Ernstfall würde geprüft, ob Du überhaupt leistungsfähig bist / gewesen bist.

Also vereinbaren "kannst" Du alle mögliche - nur werden derartige Vereinbarung im Ernstfall vor Gericht keinen Bestand haben.

LG

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Die Kinder werden kaum prüfen ob der Vater richtig gezahlt h aß t.