Klage Umgangsregelung

Hallo ihr lieben,

da meine Anwältin noch im Urlaub ist frag ich mal hier... vielleicht hat der ein oder andere Erfahrung!
Mein exmann klagt auf Umgang mit unseren Kindern! Nun ist es jedoch so, das ich ihm den Umgang nie verwehrt habe, er nimmt ihn aber nicht wahr Bzw. Sagt immer wieder ab! Was ist den dann mit den Gerichtskosten? Muss ich die mitzahlen obwohl der Antrag totaler Quatsch und völlig unnötig ist?? Allein die Stellungnahme meiner Anwältin zu dem Schwachsinn seines Anwalts kostet mich ein Vermögen, jetzt Sorg ich mich ein wenig um den Rest! Für die Kinder wurde auch ein Verfahrenspfleger bestellt, diese Kosten kämen ja on top! Hat jemand schon mal so eine Situation gehabt und kann was zu den Kosten sagen? Ach ja, Jugendamt, Familienhelfer, Erziehungsberatung sind bereits seit Monaten mit im Boot und haben erlebt wie schwierig es mit ihm ist!
Viele Grüße

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Hallo,

bei Umgangsverfahren werden die Kosten in der Regel geteilt (das Gericht kann diese nach "billigem Ermessen" zwischen den Parteien aufteilen) und jeder bezahlt seinen Anwalt selbst.

Ich habe da eine aktuelle Musterberechnung gefunden, danach müsstest Du mit
ca. 800,-- € rechnen (Gerichtskosten, Verfahrenspfleger, Anwalt). Kosten für Gutachten sind nicht enthalten.

Ob das Gericht die Kosten anders verteilt (unnötige Klage) steht in den Sternen ...

LG

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Wie kann es eine musterrechnung geben? Anwaltsgebühren und gerichtskosten sind vom Gegenstandswert abhängig. Wie kommt man auf 800 Euro?

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Allein die erste Rechnung für den Anwalt sind knapp 600€! Dabei kommt der Gerichtstermin noch! Mit 800€ wär ich ja noch glücklich! Wie soll man sich das als alleinerziehende Mutter ständig leisten können?

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Ja, ich hab das auch hinter mir. Ähnlich wie bei dir habe ich "gewonnen". Zahlen musste ich meine Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten. Die Gerichtskosten waren allerdings sehr übersichtlich im Vergleich zum Anwalt.

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Ich find das So krank!! Der hat ja Umgang nimmt ihn aber nicht wahr! Was soll das jetzt also ändern? Und dann die Kosten! Kann man da nicht gegen vorgehen??? Also auch beantragen das er das selber zahlen muss? Ist ja ne unnötige Klage! Und ich kann mich dem ja nicht entziehen! Muss ich dann jedes Mal ,wenn dem was neues einfällt , mitzahlen? Wenn er Prozesskosten Hilfe bekommt wird seins alles gezahlt und ich werde jedes Mal zu Kasse gebeten! Zusätzlich zu allem anderen was er sich so leistet!

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Ich hab mir schon bald keinen Anwalt mehr genommen. Das war so offensichtlich, dass ich gewinne, da war mir das zu teuer.
Wenn es der Richterin/Richter zu doof wird kann es schon sein, dass er iwann zahlen muss, aber sicher ist das halt nicht. Familienrecht eben 🙄

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Mein herzliches Beileid.
Ich befürchte auch, dass Du die Gerichtskosten mittragen musst.
Dass Gericht was mit Gerechtigkeit zu tun hat - naja... ich bin da ziemlich desillusioniert worden.

Reden kannst du mit ihm gar nicht mehr?

Es ist sooo schade, wie manche da ticken...

Tut mir wirklich sehr leid für Dich.
Ich weiss noch wie wütend und ohnmächtig ich mich gefühlt habe.

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Ne reden geht gar nicht! Der Herr wünscht keinerlei Kontakt zu mir! Dabei hat er unser aller Leben zerstört mit Polizei, sek, spielsucht, Kinder traumatisiert etc!schuld bin ausschließlich ich in seinen Augen! Wir haben ne Familienhilfe aufgrund dessen und der bringt einen Knaller nach dem anderen! Mich schockiert das gerade echt den ich kann mich dagegen ja gar nicht wehren! Und das nimmt sicherlich kein Ende...

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oh Mann....
ich denk da immer, dass man den Ex-Partner ja so blöd finden kann wie man will - aber für das Kind muss man sich doch irgendwie zusammen reissen können??!?!

Und man kann ja selber versuchen vernünftig zu sein wie man will - wenn der andere nicht will, ist man völlig ausgeliefert....

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Andere haben es ja schon geschrieben: Im Regelfall werden die Kosten gegeneinander aufgehoben, dh. jeder trägt seine Anwaltsgebühren selbst, die Gerichtskosten werden halbiert.

Ausnahmsweise ist das anders, wenn die Klage "mutwillig" erhoben wurde. Die Hürden dafür sind aber hoch. Deine Anwältin wird ja sicher vorgetragen haben, dass Umgang nie verweigert, von ihm aber nicht wahrgenommen wurde und einen entsprechenden Kostenantrag stellen. Aber wie gesagt, Regelfall ist Kostenaufhebung.

Eine Teilnehmerin hat die ungefähren Kosten nachvollziehbar berechnet. Allerdings schreibst du von mehreren Kindern, damit erhöhen sich die Kosten des Verfahrensbeistands je nach Anzahl. Ob der Verfahrensbeistand "nur" 350,-- € Fallpauschale bekommt oder 550,-- €, hängt davon ab, in welchem Umfang er beauftragt worden ist.

In unserem Bezirk wird in Kindschaftssachen in aller Regel ein Verfahrenbeistand bestellt. Früher (damals Verfahrenspfleger) war das die Ausnahme. Die Kosten waren in Umgangsverfahren wegen des geringen Verfahrenswerts von nur 3.000,-- € überschaubar und bezogen auf die Anwaltsvergütung werden mehrere Kinder wie eines behandelt.

Das hilft dir aber nicht weiter, weil ja nun mal ein Verfahrensbeistand eingesetzt wurde.

Die Höhe des von deiner Anwältin geltend gemachten Vorschusses ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie rechnet ja nur ihre eigenen Kosten ab, die des Verfahrensbeistands spielen für sie keine Rolle. Inklusive mündlicher Verhandlung sind das 522,50 € netto, endet die Sache durch gerichtlichen Vergleich sind es 723,50 €, aber das kann man ja jetzt noch gar nicht sagen. Vor dem Hintergrund ist der Vorschuss happig.

Ich gehe davon aus, dass Verfahrenskostenhilfe für dich nicht in Frage kommt, sonst wäre das ja beantragt worden.

Deinen Ärger verstehe ich jedenfalls und kann dir nur wünschen, dass das Verfahren schnell beendet ist und der Vater sich künftig vernünftiger verhält, auch wenn sein Verhalten nicht gerade dafür spricht.

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Dann hab ich Hoffnung, das in Ihrer Rechnung die Verhandlung schon drin ist! Wie gesagt, sie ist in Urlaub! Hat als letzte Handlung davor noch die Stellungnahme geschickt - und da war eben die Rechnung dabei! Die Klage ist absolut mutwillig, der Herr ist bockig! Jugendamt und Beratungsstelle wissen auch Bescheid, ich bin mit denen schon seit Monaten in Kontakt! Da mein ex uns echt schlimmes angetan hat (sek Einsatz, Polizei, Haft, spielsucht die verheimlicht wurde und damit natürlich hohe Schulden die ich zahle, Kinder sind absolut am Limit und der Große auch in Therapie deswegen, ich bin in seinen Augen Selbstverständlich die böse) hab ich sofort nach der Tat jede Hilfe gesucht die ich finden konnte, weswegen natürlich viele offizielle Stellen Bescheid wissen! Als ob das nicht schlimm genug alles war kommt er jetzt mit sowas um die Ecke! Ich kann ja belegen das er immer alles abgesagt hat und ich ihm Jede Möglichkeit gegeben habe, die Kinder zu sehen! Sieht er aber nicht! Er weiß gar nicht, was er den Kindern damit antut, die haben seit 2 Monaten null Kontakt zu ihm (Davor auch nur stundenweise und unregelmäßig da er keine eigene Wohnung hat und woanders lebt wie wo er gemeldet ist)- er meldet sich auch nicht! Ich bin echt gespannt auf den Termin da ich keine Ahnung habe, was da auf mich zukommt

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Ich meine schon, dass hier viel dafür spricht, dass die Klageerhebung mutwillig war.

Lass dich bitte nicht verrückt machen. Familienrichter-/innen sind in aller Regel ausgesprochen angenehme Gesprächspersonen, die auf eine vernünftige Lösung hinarbeiten und zuhören.

Vielleicht führst du einfach rechtzeitig vor dem Termin noch ein Gespräch mit deiner Anwältin, damit dir einige graue Haare schon vorab erspart werden können. Man vergisst manchmal in der Praxis, welche Sorgen, berechtigte Wut und Befürchtungen für die Parteien mit solchen Verfahren verbunden sind und wie leicht man sich in eine Art Rechtfertigungshaltung drängen lässt, die ganz unbegründet ist.

Zu den Kosten: Der Termin muss beinhaltet sein, das ist anders gar nicht denkbar.

Alles Gute!

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