Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zum Kinderunterhalt.
Und zwar... wenn mein Sohn bspw. am 25. November 6 Jahre alt wird, muss der Vater dann erst ab Dezember den Unterhalt für 6 jährige bezahlen oder schon ab November oder eben anteilig in diesem Fall 25/30?
Lieben Dank für eure Antworten
Düsseldorfer Tabelle, Wechsel der Altersstufen
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Das ist ein Streitfall in der Rechtssprechung. Sprich, eine einheitliche MUSS -Regelung scheint es nicht zu geben. Lohnt ja auch nicht, deswegen zu klagen.
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Hallo,
das ist so nicht korrekt. In § 1612a Abs. 3 steht, dass der Unterhalt der höheren Stufe bereits ab Beginn des Monats gezahlt werden muss, indem das Lebensjahr vollendet wird.
Viele Grüße
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Stimmt, sorry. Da hab ich was durcheinander geworfen.
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Vielen Dank euch beiden!