Hallo,
Ich bin Alleinerziehend und habe für mein Kind das alleinige Sorgerecht.
Meine Frage, wenn mein Kind beim Vater ist und er in dieser Zeit Aktionen wie Klettern, Fliegen, usw unternimmt, bei denen der Erziehungsberechtige unterschreiben muss, darf er das ohne mein Wissen und Absprache machen und unterschreiben?
Oder müsste rechtlich gesehen, er mich um die Unterschrift bitten?
Auf diesen Zetteln steht ja immer Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Ist Erziehungsberechtigt das Gleiche wie Sorgeberechtigt?
Vielen Dank schon mal
Ist Sorgerecht auch das gleiche wie Erziehungsrecht
Ich kann dir leider keine Antwort dazu geben, da ich es nicht weiß.
Diese Frage aber überhaupt zu stellen finde ich mehr als traurig...
ja, im sinne dieser benötigten unterschriften ist sorgeberechtigter = erziehungsberechtgter.
Ja, dein Ex darf das mMn nicht unterschreiben.
Natürlich darf er. Ihr habt im Normalfall ja das geteilte Sorgerecht und du eben das Aufenthaltsbestimmungrecht, weil der Kleine ja bei dir lebt. Also hat er in dem Sinn auch das Recht, diese Unterschrift zu tätigen.
Hä...sie sagt doch das sie das alleinige hat.
Deine Antwort passt also überhaupt nicht zu der gestellten Frage.
Ich habe das Alleinige Sorgerecht.
Und es ist nur eine grundsätzliche Frage. Ohne Wertung bitte.
Nur aus Interesse!
Erziehungsberechtigt ist derjenige, der die Personensorge hat.
Das Sorgerecht umfasst neben der Personensorge noch die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Das Erziehungsrecht ist also Teil des Sorgerechts ;).
Danke,
Das heißt, rechtlich korrekt müsste ich zustimmen und unterschreiben.
Wenn ich es ihm überlasse damit es keinen Streit gibt, und er unterschreibst, wie ist das dann wenn etwas passiert?
Ist simpel. Wenn meine Kinder Ausflüge mit der Schule machen, so sind die Lehrer ja auch nicht Sorgeberechtigt. Ich bekomme im Vorfeld das Schreiben, was die Erziehungsberechtigten ausfüllen und unterschreiben müssen und gebe das den Lehrern mit. Genauso musst du das mit dem Vater machen.
Spontan kann er solche Ausflüge eben nicht machen.
Um was gehts Dir denn genau? Macht er mit dem Kind Dinge, die kindeswohlgefährdend sind? Oder willst Du wissen, wann er mit dem kind klettert oder fliegt?
Dass er eigentlich nicht unterschreiben darf, hast Du ja schon erfahren. Du kannst ihm aber eine Vollmacht ausstellen. Passiert dem Kind etwas in der Umgangszeit mit dem Vater ist das so oder so blöd, egal ob nun eine Unterschrift von Dir oder von ihm vorgelegen hatte. Aber Du kannst dem Veranstalter noch ans Bein pinkeln, klar.
Danke das reicht mir,
Ich möchte niemanden ans Bein pinkeln
Und wollte auch niemanden ans Bein pinkeln.
Nee, das solltet ihr aber schon wissen. Der Veranstalter ist haftbar, wenn er keine gültige Unterschrift hat und die kann der Vater nicht leisten, wenn er Deine Erlaubnis nicht hat. Du hattest ja gefragt, was passiert, wenn was passiert.. genau das.
Übrigens ist es nochmal was anderes wenn der Vater selbst unterschreibt oder wenn er Deine Unterschrift fälscht. Dann könnte man ihm nämlich in letzterem Fall auch noch ans Bein pinkeln. Macht er ja nicht, aber nur der Vollständigkeit halber.