Vater zahlt kein Schulgeld

Hallo ihr Lieben,

eine Freundin von mir hat einen 6 jährigen Sohn. Sie bekommt vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss, weil der Vater zuerst keine Arbeit hatte und nun zu wenig verdient. Der Junge geht auf eine Privatschule, da sie vom Konzept besser zum Kind passt. Es wurde sich geeinigt, dass das Schulgeld von beiden Elternteilen getragen wird. Der Vater zahlt allerdings nicht. Erst sagt er, dass er erst Mitte des Monats Geld bekommt und jetzt meldet er sich gar nicht mehr. Meine Freundin bekommt aufgrund psychischer Erkrankung nur Rente und muss das Schulgeld in voller Höher immer vorstrecken, nur weil er sich nicht kümmert. Sie war auch schon beim Jugendamt und hat nachgefragt, jedoch kannte sich dort keiner aus oder wollte sich nicht damit befassen und hat immer nur gesagt, dass sie es einklagen soll. Sie kommt nicht mal so über die Runden und hat somit auch kein Geld um einen Anwalt zu bezahlen. Kennt sich vielleicht jemand in dem Bereich aus? Geht denn wirklich nur der Weg über den Anwalt? Kann nicht das Jugendamt irgendwas einfordern?
Sie hat Angst, dass ihr Kind nicht mehr in die Schule darf, wenn sich die Schule das Geld von beiden holen würde, da sie glaubt bzw. ja auch schon oft genug die Erfahrung gemacht hat, dass er seiner Pflicht nicht nach kommt, somit versucht sie mit mäßigem Erfolg das Schulgeld in voller Höhe selbst zu zahlen und es sich von ihm zu holen.
Hat jemand einen Rat?

Vielen Dank im Voraus.
Jana

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Wieso sollte der Vater dieses Schulgeld bezahlen können, wenn er ja nicht mal den regulären Unterhalt bezahlen kann? Wieso meldet man unter solchen das Kind auf ene Privatschule an? Das ist doch zum scheitern verurteilt

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Der Beitrag ist leider wenig hilfreich.
Die Entscheidung mit der Privatschule wurde daraufhin getroffen dass sie konzeptionell besser zum Kind passt als die umliegenden öffentlichen Grundschulen. Also alleine für das Kind. Da beide das Sorgerecht haben, hat der Vater dem auch zugestimmt, aber kommt nun seiner Pflicht nicht nach.

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Der Beitrag mag wenig hilfreich sein aber absolut legitim. Alle Grundvoraussetzungen stimmten in dieser Situation nicht und trotzdem meldet man das Kind für eine Privatschule an? Hier in diesem Forum wird dir niemand helfen können, denn keiner von uns kann euch Geld herzaubern.

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Hmm schwierige Lage. Das Jugendamt zahlt ja nur Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater nicht in der Lage ist zu zahlen. Wenn er nun das Schulgeld zahlt, denke ich, kann es passieren, dass der UHV eingestellt wird, da der Vater ja nun zahlt.

Vielleicht fragst du lieber mal in einem Rechts-Forum nach. Hier dürfte dir keiner wirklich eine sichere Antwort geben können.

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Sie kann zum Amtsgericht gehen und sich um einen Beratungsschein kümmern. Dann kostet die Beratung beim Rechtsanwalt 10€. Sie könnte unter Umständen beim zuständigen Sozialhilfe Träger Kostenübernahme beantragen. Die Kostenübernahme erfolgt aber nur in "Sonderfällen".

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Zuerst ist der Vater dem Kind unterhaltspflichtig, danach kann man über Sonder- und Mehrbedarf sprechen. Also Gelder für KiTa, Schule oder Studium, Gesundheitsangelegenheiten, Hobbies.

Er darf also gar kein Schulgeld zahlen, bevor er nicht Unterhalt zahlt. Einklagen geht also nicht, da er ja bereits zu wenig verdient, um Unterhalt zu zahlen. Außerdem muss eine anerkannte Begründung vorliegen, warum das Kind unbedingt die Privatschule besuchen muss und nicht auf eine kostenfreie Regelschule gehen kann. "Das Konzept passt besser zum Kind" ist bei Weitem nicht ausreichend.

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Hallo,
ich sehe da keine Chance. Kindesunterhalt geht vor Allem. Wenn bereits festgestellt wurde, dass er diesen nicht leisten kann, kann er auch nichts anderes leisten...und muss es auch nicht. Wenn er leistungsfähig wäre, müsste er ohnehin zuerst den Kindesunterhalt zahlen.
Wenn der Vater und die Mutter sich auf die Privatschule geeinigt haben und wirklich nach wie vor BEIDE der Meinung sind, das Kind gehört dorthin, dann müssen sie andere Möglichkeiten finden:
- normal müssen die Schulen eine Reduzierung des normalen Schulgeldes für einkommensschwache Familien auf Antrag anbieten
- üblich ist auch Sponsoren für das Schulgeld zu suchen - also mal die Familie höflich fragen, bei uns wird das durchaus akzeptiert von der Schule, wenn mehrere Personen das Schulgeld zahlen - es gibt auch mehrere Schulgeldbescheinigungen am Ende des Jahres für die Steuer

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Wer hat denn den Vertrag unterschrieben?

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Hat das Kind einen Pflegegrad und eine Schwerbehinderung, eindeutige Diagnosen, die den Besuch der Privatschule rechtfertigen? Dann kann man über die Eingliederungshilfe versuchen, Unterstützung für das Schulgeld oder sogar volle Kostenübernahme zu bekommen.

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Also ich hab eine Tabelle hier liegen was der Vater zusätzlich zum Kindesunterhalt noch tragen muss.

Eine Privatschule gehört nicht dazu.

Ganz ehrlich zu jedem kind würde vermutlich eine Privatschule passen, das ist aber nur möglich wenn die Eltern das auch tragen können.

Mein kind möchte gern auf ein musikgymnasium, geht aber nicht, ist viel zu teuer.

Also wird sie wie alle anderen kinder auf eine öffentliche schule gehen.

Mittlerweile weiss ich das es unter bestimmten Umständen ein Stipendium geben wird.
Für den fall das sie dafür in frage kommt wird sie auf das Gymnasium gehen falls sie die Aufnahmeprüfung schafft.

Vllt gibt es das bei deiner freundin auch?

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Müssen tut er nicht. Es kommt auf die Leistungsfähigkeit an. Das muss eingeklagt werden!

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... in der Tat hat sich wohl noch kein Gericht dazu hinreißen lassen zu entscheiden, das die staatliche Schulversorgung für ein Kind derart unzumutbar ist, das der Besuch einer Privatschule zwingend erforderlich ist, und die Kosten entsprechend Mehrbedarf sind ....

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Hallo,

was für eine Hilfe erhoffst du dir?

Selbst wenn der Vater sich wirksam verpflichtet hätte das Schulgeld zahlen.

Selbst wenn ein Titel der vollstreckbar wäre vorliegen würde.

Wo nichts ist ist nichts zu holen.

Entweder zahlt die Mutter oder das Kind muss auf eine andere Schule.

Welche Lösung sollte es sonst geben?

LG

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Ich schreib es mal ganz platt: Ob zusammen oder getrennt, auf eine Privatschule können Eltern ihr Kind nur schicken, wenn sie das Schulgeld aufbringen können und wollen oder das Kind ein Stipendium von der Schule bekommt.

Ein Recht auf eine Privatschule gibt es nicht.

LG, Nele