Hallo!
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und es läuft alles gut. Der Vater wird jetzt für ein paar Wochen ins Ausland fliegen. Da es mit einem hohen Risiko verbunden ist, könnte es sein, dass er nicht (so schnell oder vorläufig gar nicht) mehr zurück kommt.
Macht es Sinn ein Schreiben aufzusetzen, dass er mir für die Zeit seiner Abwesenheit das alleinige Sorgerecht erteilt? Rechtlich hat das keine Wirkung, aber zumindest im Kindergarten könnte ich mir vorstellen, dass man nicht die zweite Unterschrift benötigen würde.
Hat jemand Erfahrung damit?
LG
Sandy_76
Sorgerecht bei Abwesenheit
Was ist mit Unterschriften wenn ein Kind im KH operiert werden muss oder bei der Beantragung eines Kinderreisepasses? Da ist die Zustimmung des zweiten Elternteiles notwendig.
Ich würde mich an Eurer Stelle auf jeden Fall erkundigen (Jugendamt, Familiengericht?), wie Ihr da verfahren sollt.
Das würde ich auf alle Fälle rechtlich absichern. Anwalt fragen oder Jugendamt, Familiengericht wird nicht so schnell gehen.
LG Moni
Die Frage ist ja erstmal, wofür du meinst alles eine Unterschrift zu benötigen.
Notoperation benötigst du keine, Kinderarzt auch nicht, Kinderreisepass beantragt ihr halt einfach vorher.
Warum solltest du für den Kindergarten eine Unterschrift brauchen?
Reisepass ist vorhanden. Bei der Anmeldung von Krippe und Kindergarten waren immer beide Unterschriften notwendig. Und zwischendurch kam auch immer mal was für beide Elternteile.
Ich habe das damals allein unterschrieben. Da war ich sogar noch mit dem Kindsvater zusammen.
Wir hatten auch immer das Problem.
Mein ex Mann hat sich von seinem Anwalt beraten lassen und ein Schreiben aufgesetzt.
Darin ist jeder einzelne Punkt erwähnt, z. B. Alles, was Gesundheit, Behörden, Schule und Finanzwesen betrifft.
Seitdem habe ich von ihm keine Unterschrift mehr benötigt.
Lieber eine Generalvollmacht - mit genau der Erklärung des Auslandsaufenthaltes.
(Alleiniges Sorgerecht muss man anhand eines Schriftstücks des Jugendamtes nachweisen.)
Sowas wie: "Ich (Vater) erteile der (Mutter) die Erlaubnis, in allen Belangen unseres gemeinsamen (Kindes), notwendige & zeitlich nicht-aufschiebbare Entscheidungen während meines Auslandsaufenthaltes zwischen x - y alleine zu entscheiden. Die (Mutter) hat mein volles Einverständnis für diese notwendigen & nicht-aufschiebbaren Entscheidungen."
Hallo,
fliegt er in den Urlaub oder beruflich ins Ausland? Und für wie lange konkret?
Lg
Es handelt sich um ein afrikanisches Land. Sein Heimatland. Geplant sind zwei Wochen.
Aber es birgt ein gewisses Risiko mit sich.
Es ist sein erster Flug dorthin seit seines Weggangs.