Scheidungskosten- Unterhalt

Hallo!
Ich habe mal eine Frage, ich bin gerade echt ratlos.
Da ich seit der Trennung einen kleinen Zuschuss zum Haus, als Lastenzuschuss/ Wohngeld bekomme, bin ich davon ausgegangen auch Verfahrenskostenbeihilfe für die Scheidung zu bekommen und war so "doof" und habe die Scheidung über meine Anwältin eingereicht.
Nun der Schock, trotz dass ich erst ALG2 Aufstockung (solange der Wohngeldantrag nicht bearbeitet war) und nun Lastenzuschuss bekomme, steht mir anscheinend keine Verfahrenskostenbeihilfe zu und ich soll knapp 300€monatlich an Ratenzahlungen tilgen.
Es ist so ein Widerspruch an sich, wie kann ich auf der einen Seite so wenig haben, dass ich Anspruch auf einen ganz kleinen Teil staatliche Unterstützung habe, auf der anderen Seite von dem noch 300€ monatlich für die Scheidung abdrücken können soll?
Ich bin gerade echt ratlos, wie ich die Zeit bis die Scheidung abgezahlt ist über die Runden kommen soll.
Ich habe schon überlegt die Scheidung zurückzuziehen, wobei die Kosten dann sicher nicht mehr wesentlich geringer sind.
Hat noch jm so eine Erfahrung gemacht? Kann man das als erhöhte Belastung, als Unterhalt einfordern oder sogar vom Wohngeldamt oder Einmalige Beihilfe Jobcenter?
Logisch gesehen müsste ich mit der Tilgung der Rate unter dem Satz vom ALG 2 wieder fallen.
Es ist irgendwie auch nicht gerecht, dass wenn beide die Scheidung möchten, der jenige der die Scheidung einreicht, alleine auf den Kosten sitzen bleibt.
:-(

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Du müsstest 600€ einzusetzendes Einkommen haben. Das erscheint mir bei Deiner Schilderung total abwegig. Deine Rechtsanwältin sollte zur Ratenhöhe angehört worden sein. Das heißt sie hat ein Schreiben bekommen, in dem genau steht, wie die Rate berechnet wird. Hast Du das von ihr bekommen? Stimmen die Zahlen, die bei der Berechnung zugrunde gelegt sind?

Oder hast Du vielleicht Vermögen? Das muss ggf. auch eingesetzt werden.

Viele Grüße
die Landmaus

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Die Berechnung war total komisch, der Richter hat meine Einkommen zusammengerechnet, dann Minus Erwerbsminderung und Unterhalt Kinder. Das Pflegegeld für meinen Sohn haben sie komplett angerechnet, aber zu Essen, Kleidung etc. braucht er anscheinend nicht, da er nicht als Unterhaltspflichtiges Kind oder irgendwie Kosten für ihn abgezogen wurden. Nach den Abzügen waren knapp 600€ über und davon dann die Hälfte an Rate. Meine Anwältin hat nochmal Widerspruch eingelegt, aber ich hab ich echt Angst, dass der nicht durchgeht.
Ich finde es so unfair, dass ich mir jetzt darüber schon wieder Gedanken machen muss und mein Ex der über 1000€ mehr Einkommen im Monat hat vom Gesetz nichts davon übernehmen muss, nur die Hälfte der Gerichtskosten. Wie hoch sind die? 300€?

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Hallo

Er muss doch auch seinen Anwalt zahlen, oder nicht?
Ist es euer gemeinsames Haus?

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